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Anerkennungsjahr
Hallo ihr lieben,
ich würde euch gerne etwas fragen. Ich bin jetzt zwar erst in K1 aber ich mache mir jetzt schon gedanken über das Berufspraktikum. Ich habe totale angst, das ich keine Anerkennungsstelle bekomme. Denn was mach ich dann? Dann habe ich ja alles umsonst gelernt. Meint ihr, das ich im Notfall umsonst eine Stelle annehmen kann, bzw. ob das geht?
liebe Grüsse
Hi,
also bei uns durfta man nicht "umsonst" arbeiten. Aber einige meiner Klassenkameradinen haben Stellen, bei denen sie nur so um die 250 Euro verdienen, der rest wrd mit vom Bafög aufgestockt. Das dürfte also kein Problem sein, denn so kommen die Arbeitsstellen ja immer noch recht bilig ddavon.
Liebe Grüße
Jenny
Hallo Trini,
>wenn du meinst eine stelle unentgeldlich, ja das geht, denn die einrichtungen nehmen gerne billige arbeitskräfte an!
Ich denke nicht, dass das so einfach geht! An "unserer" FakS wurde sehr darauf geachtet, dass Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit und angemessene (i.d.R.tarifliche) Bezahlung vorhanden waren, eben um einen Standard zu wahren, der über Jahre erarbeitet wurde. Ansonsten wurde die Praktikumsstelle von der Schule nicht anerkannt. Finde ich auch sehr sinvoll, denn wenn eine Einrichtung anfängt und bezahlt ihre PraktikantInnen nicht mehr, dann werden sich die anderen nicht zweimal bitten lassen, das zu übernehmen. Das galt (und gilt, ich bin erst seit 08/2004 aus der Schule raus) sowohl für Berufspraktikum als auch für Vorpraktikum/SPS. Entgegen den Aussagen einiger hier im Forum, dass in anderen Bundesländern im SPS/Vorpraktikum kein Geld bezahlt wird, ist es - zumindest hier im Raum Aschaffenburg (Bayern) - so, dass auch im VP/SPS Geld bezahlt wird, hierfür gibt/gab es sogar mal eine offizielle Vorgabe, wieviel das sein muß.
Grüße, Benjamin
Hallo Gila,
ich kann Dir leider jetzt nicht mehr sagen, um welche Vorgabe es sich gehandelt hat. Der Text und die entsprechenden Beträge hingen bei uns in der Schule aus. Allerdings war und ist das Entgelt im Vorpraktikum/SPS - anders als das im Berufspraktikum - nicht im Tarifvertrag geregelt. Es handelte sich dabei um eine Richtlinie entweder von einer staatlichen Institution oder von einer gewerkschaftlichen, soweit ich das noch in Erinnerung habe.
Allgemeingültig wäre das schon, allerdings meist nur auf rechtlichen Wegen durchzusetzen. Unser ehemaliger FakS-Direktor hat sich da immer sehr engagiert und eine Schülerin unterstützt, die ihren Arbeitgeber rückwirkend erfolgreich auf Zahlung eines angemessenen Entgelts für's Vorpraktikum verklagt hatte.
Aber wie gesagt, bis zu einem Rechtsstreit wird es meist nicht kommen, da die Mehrheit der Einrichtungen lieber keine SPSlerInnen/VPs nehmen, bevor sie viel Geld für diese bezahlen. Deswegen gibt sich "meine" ehemalige FakS für's SPS/VP auch mit einem Entgelt ab 250 € "zufrieden".
Im Berufspraktikum ist allerdings für eine Genehmigung der Schule eine tarfiliche Bezahlung (also momentan 1184,09 € brutto im Monat) Pflicht.
Wenn ich mal wieder in die Schule komme, schau ich mal nach, ob der Aushang mit den SPS/VP-Regelungen noch exisitiert. Kann aber noch dauern, da momentan Ferien sind und ich nur sporadisch an der FakS vorbeischaue.
Grüße, Benjamin
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