Anerkennungsjahr

02.03.2005 22:14
avatar  Susanne ( gelöscht )
#1
Su
Susanne ( gelöscht )

Hallo ihr lieben,
ich würde euch gerne etwas fragen. Ich bin jetzt zwar erst in K1 aber ich mache mir jetzt schon gedanken über das Berufspraktikum. Ich habe totale angst, das ich keine Anerkennungsstelle bekomme. Denn was mach ich dann? Dann habe ich ja alles umsonst gelernt. Meint ihr, das ich im Notfall umsonst eine Stelle annehmen kann, bzw. ob das geht?
liebe Grüsse


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23.03.2005 21:00
avatar  Pia ( gelöscht )
#2
Pi
Pia ( gelöscht )

Kein Sorge, wenn du fürs Anerkennungsjahr keine Stelle bekommst hilft dir die Schule!


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22.03.2005 12:19
avatar  Jenny ( gelöscht )
#3
Je
Jenny ( gelöscht )

Hi,
also bei uns durfta man nicht "umsonst" arbeiten. Aber einige meiner Klassenkameradinen haben Stellen, bei denen sie nur so um die 250 Euro verdienen, der rest wrd mit vom Bafög aufgestockt. Das dürfte also kein Problem sein, denn so kommen die Arbeitsstellen ja immer noch recht bilig ddavon.
Liebe Grüße
Jenny


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21.03.2005 18:42
avatar  Trini ( gelöscht )
#4
Tr
Trini ( gelöscht )

Hallo Susanne,
wenn du meinst eine stelle unentgeldlich, ja das geht, denn die einrichtungen nehmen gerne billige arbeitskräfte an!
Keine sorge, das geht auf jeden fall!
Liebe Grüße Trini


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22.03.2005 10:12
avatar  Katja P. ( gelöscht )
#5
Ka
Katja P. ( gelöscht )

Auch in Hessen wird wert auf eine angemessene Bezahlung von mindestens 800,- Euro brutto gelegt. Sonst wird die Praxisstelle nicht anerkannt.
LG
Katja


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21.03.2005 19:05
avatar  Benjamin ( gelöscht )
#6
Be
Benjamin ( gelöscht )

Hallo Trini,

>wenn du meinst eine stelle unentgeldlich, ja das geht, denn die einrichtungen nehmen gerne billige arbeitskräfte an!

Ich denke nicht, dass das so einfach geht! An "unserer" FakS wurde sehr darauf geachtet, dass Rahmenbedingungen wie Arbeitszeit und angemessene (i.d.R.tarifliche) Bezahlung vorhanden waren, eben um einen Standard zu wahren, der über Jahre erarbeitet wurde. Ansonsten wurde die Praktikumsstelle von der Schule nicht anerkannt. Finde ich auch sehr sinvoll, denn wenn eine Einrichtung anfängt und bezahlt ihre PraktikantInnen nicht mehr, dann werden sich die anderen nicht zweimal bitten lassen, das zu übernehmen. Das galt (und gilt, ich bin erst seit 08/2004 aus der Schule raus) sowohl für Berufspraktikum als auch für Vorpraktikum/SPS. Entgegen den Aussagen einiger hier im Forum, dass in anderen Bundesländern im SPS/Vorpraktikum kein Geld bezahlt wird, ist es - zumindest hier im Raum Aschaffenburg (Bayern) - so, dass auch im VP/SPS Geld bezahlt wird, hierfür gibt/gab es sogar mal eine offizielle Vorgabe, wieviel das sein muß.

Grüße, Benjamin


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22.03.2005 13:39
avatar  Gila ( gelöscht )
#7
Gi
Gila ( gelöscht )

>hierfür gibt/gab es sogar mal eine offizielle Vorgabe, wieviel das sein muß.
>Grüße, Benjamin

weißt du zufällig noch, was das für eine Vorgabe war und ob die für alle Träger verbindlich ist?
Gila


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23.03.2005 09:26
avatar  Benjamin ( gelöscht )
#8
Be
Benjamin ( gelöscht )

Hallo Gila,

ich kann Dir leider jetzt nicht mehr sagen, um welche Vorgabe es sich gehandelt hat. Der Text und die entsprechenden Beträge hingen bei uns in der Schule aus. Allerdings war und ist das Entgelt im Vorpraktikum/SPS - anders als das im Berufspraktikum - nicht im Tarifvertrag geregelt. Es handelte sich dabei um eine Richtlinie entweder von einer staatlichen Institution oder von einer gewerkschaftlichen, soweit ich das noch in Erinnerung habe.
Allgemeingültig wäre das schon, allerdings meist nur auf rechtlichen Wegen durchzusetzen. Unser ehemaliger FakS-Direktor hat sich da immer sehr engagiert und eine Schülerin unterstützt, die ihren Arbeitgeber rückwirkend erfolgreich auf Zahlung eines angemessenen Entgelts für's Vorpraktikum verklagt hatte.
Aber wie gesagt, bis zu einem Rechtsstreit wird es meist nicht kommen, da die Mehrheit der Einrichtungen lieber keine SPSlerInnen/VPs nehmen, bevor sie viel Geld für diese bezahlen. Deswegen gibt sich "meine" ehemalige FakS für's SPS/VP auch mit einem Entgelt ab 250 € "zufrieden".
Im Berufspraktikum ist allerdings für eine Genehmigung der Schule eine tarfiliche Bezahlung (also momentan 1184,09 € brutto im Monat) Pflicht.
Wenn ich mal wieder in die Schule komme, schau ich mal nach, ob der Aushang mit den SPS/VP-Regelungen noch exisitiert. Kann aber noch dauern, da momentan Ferien sind und ich nur sporadisch an der FakS vorbeischaue.

Grüße, Benjamin


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23.03.2005 13:14
avatar  Gila ( gelöscht )
#9
Gi
Gila ( gelöscht )

Hallo Benjamin,
danke schon mal für diese Info

Gila


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