An alle ErzieherInnen, die schon mal beurteilt haben!!!

06.04.2005 20:01
avatar  Kerstin ( gelöscht )
#1
Ke
Kerstin ( gelöscht )

Hallihallo,

da ich weiß, dass hier auch immer viele "fertige" ErzieherInnen herumschwirren, mal eine Frage an Euch:

Ich hatte nun meine erste Praktikantin vom Gymnasium. Sie musste ein 3-wöchiges Praktikum bei mir ableisten und braucht nun eine Praktikumsbestätigung mit einer kurzen Beurteilung der Arbeit. Nun mein Problem. Man soll ja Negatives nicht immer als negativ schreiben, sondern es gibt ja bestimmte Floskeln dafür. Leider sind mir die noch nicht all zu bekannt und nun bräuchte ich da sowas um zu beschreiben, dass meine Praktikantin null Engagement zeigte, nichts freiwillig tat und im Grunde nur ihre Zeit absaß!

KANN MIR JEMAND VON EUCH HELFEN? Wäre super.

Lieben Dank und schöne Grüße,
Kerstin


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06.04.2005 22:05
avatar  Gila ( gelöscht )
#2
Gi
Gila ( gelöscht )

hallo Kerstin,
nachdem es hier nicht um ein offizielles Arbeitszeugnis geht, darf und soll etwas Negatives durchaus benannt werden, wenn es zutrifft bzw. was an nötigen Eigenschaften für dieses Arbeitsfeld fehlt. Die Schule soll sich ja ein Bild von der Schülerin im Praktikum machen können und es geht vermutlich auch um die Rückmeldung, ob die Schülerin für diese berufliche Richtung geeignet scheint. Und das sollte dann auch deutlich werden.

ein paar Hinweise dennoch für Arbeitszeugnisse:

Die Positivskala
Die Beurteilung erfolgt über eine Abstufung der positiven Bewertung. Für eine sehr gute Note müssen zwei Positivaussagen oder die jeweils höchste Steigerungsform stehen (z.B. stets/jederzeit/immer oder sehr/voll/äußerst). "hat immer zu unserer vollsten Zufriedenheit gearbeitet" Für eine niedrigere Note wird die Aussage dementsprechend abgeschwächt.

Leerstellentechnik ("beredtes Schweigen")
Auf eine zu erwartende Aussage wird verzichtet, z.B. "Das Verhalten gegenüber Kollegen war einwandfrei". Hier fehlen die Vorgesetzten, gegenüber denen das Verhalten also wohl weniger gut war. Oder es fehlt eine Aussage zum Fachwissen, was auf mangelhafte Kenntnisse schließen lässt.

Negationstechnik
Während im normalen Sprachgebrauch eine doppelte Verneinung die Aussage verstärkt (z.B. "nicht unerheblich" = wichtig), bewirkt sie in der Zeugnissprache eine Abwertung. Gab das Verhalten eines Beurteilten beispielsweise "keinen Anlass zu Beanstandungen", dann war es aber auch nicht gerade lobenswert.

Passivierungstechnik:
Aussagen wie "die Aufgaben, die ihm übertragen wurden, führte er zuverlässig aus" verweisen auf mangelnde Eigeninitiative.

Ausweich-Technik
Unwichtiges und Selbstverständliches wird gegenüber den wirklich wichtigen Aussagen hervorgehoben, z.B. wenn einem Werbegrafiker ein besonders sparsamer Umgang mit Betriebsmitteln, nicht aber eine kreative Arbeitsweise bescheinigt wird.

Widerspruchstechnik
Wenn bestimmte Zeugnisaussagen im Widerspruch zueinander stehen, hebt dies den positiven Eindruck auf. Wenn einem Mitarbeiter sehr gute Leistungen bescheinigt werden, der Zeugnisaussteller ihm aber weder dankt, noch sein Ausscheiden bedauert ...

Gila


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06.04.2005 21:49
avatar  Trini ( gelöscht )
#3
Tr
Trini ( gelöscht )

hab da was interessantes für dich gefunden!!!!
Gruß von einer praktikantin!!! :-)))))
http://steiner-dd.dyndns.org/chef.htm


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