Erzieherin sein, aber als Kinderpflegerin arbeiten

29.05.2005 00:46
avatar  Herbie(w) ( gelöscht )
#1
He
Herbie(w) ( gelöscht )

Hallo an alle,

ich habe da mal eine allgemeine Frage:
Würdet ihr, wenn ihr Erzieherin seid, als Kinderpflegerin arbeiten? (Wenn ihr keine Erzieherinnenstelle bekommt?)
Auf der einen Seite ist man froh wenn man was hat, Erfahrungen sammeln kann und/oder vielleicht somit irgendwo reinrutschen kann. Aber auf der anderen Seite soll man sich ja auch nicht unter Wert verkaufen...

Herbie(w)


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29.05.2005 11:06
avatar  Axel ( gelöscht )
#2
Ax
Axel ( gelöscht )

Man kann sich nicht mehr leisten, allzu wählerisch zu sein. In meiner Gegend gibt es kaum Gruppenleiterstellen. Es ist völlig normal, dass Erzieherinnen den Kinderpflegerinnen die Jobs wegnehmen. In den Stellenanzeigen steht mittlerweile fast nur noch "Erzieherin als Ergänzungskraft".


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29.05.2005 04:41
avatar  Jenny ( gelöscht )
#3
Je
Jenny ( gelöscht )

Hallo,
naja, stimmt schon ist ein zweischneidiges Schwert. Ich würde es tun, bevor ich überhaupt keine Stelle hätte. Oder mal angenommen in deiner "Traumeinrichtung" wäre ein Platz frei, allerdings nur als Kipfl....
Jenny


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29.05.2005 11:40
avatar  Umi ( gelöscht )
#4
Um
Umi ( gelöscht )

Aber das ganze hängt ja auch von den Planstellen ab. Kinderpflegerin und eRgeänzungskraft sind ja noch zwei verschiedene Jobs. Wenn die Stelle in der Kita für eine Kinderpflegerin ausgeschrieben ist, dürften die im normal Fall keine Erzieherin nehmen, weil die niemanden einstellen dürfen, der überqualifizeirt ist, dann das würde für die heißen, die müssten demjenigen auch das Gehalt zahlen, für das er ausgebildet ist. Zumindest ist mir das mal so erklärt worden.


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03.05.2005 22:41
avatar  Axel ( gelöscht )
#5
Ax
Axel ( gelöscht )

>Wenn die Stelle in der Kita für eine Kinderpflegerin ausgeschrieben ist, dürften die im normal Fall keine Erzieherin nehmen, weil die niemanden einstellen dürfen, der überqualifizeirt ist, dann das würde für die heißen, die müssten demjenigen auch das Gehalt zahlen, für das er ausgebildet ist. Zumindest ist mir das mal so erklärt worden.

Wir leben nicht mehr in den 80ern. Wenn Du als Erzieherin arbeitslos wirst, darf das Arbeitsamt dich auf Kinderpflegerstellen vermitteln. Und wenn du solch eine Stelle ablehnst, kann dir das Arbeitslosengeld für 3 Monate gestrichen werden.


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29.05.2005 13:57
avatar  Herbie(w) ( gelöscht )
#6
He
Herbie(w) ( gelöscht )

>Aber das ganze hängt ja auch von den Planstellen ab. Kinderpflegerin und eRgeänzungskraft sind ja noch zwei verschiedene Jobs. Wenn die Stelle in der Kita für eine Kinderpflegerin ausgeschrieben ist, dürften die im normal Fall keine Erzieherin nehmen, weil die niemanden einstellen dürfen, der überqualifizeirt ist, dann das würde für die heißen, die müssten demjenigen auch das Gehalt zahlen, für das er ausgebildet ist. Zumindest ist mir das mal so erklärt worden.

Ja, so habe ich das auch gehört. Aber man könnte denen ja auch vorschlagen als Erzieherin (als Zweitkraft) zu arbeiten und trotzdem "nur" das Kinderpflegerin-Gehalt zu bekommen. Nur das ist so ne Sache. Für die wird das doppelt gut sein. Aber wenn man es ihnen im Vorstellungsgespräch vorschlägt oder es sogar schon in die Bewerbung schreibt, dass man auch, obwohl man Erzieherin ist, mit dem Gehalt einer Kinderpflegerin "zufrieden" ist und dafür auch bei ihnen arbeiten würde, dann werden die sich wahrscheinlich über das Erzieher-Gehalt, das man evtl. doch vielleicht bekommen hätte, gar keine Gedanken mehr machen...


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31.05.2005 01:01
avatar  Axel ( gelöscht )
#7
Ax
Axel ( gelöscht )

>Nur das ist so ne Sache. Für die wird das doppelt gut sein. Aber wenn man es ihnen im Vorstellungsgespräch vorschlägt oder es sogar schon in die Bewerbung schreibt, dass man auch, obwohl man Erzieherin ist, mit dem Gehalt einer Kinderpflegerin "zufrieden" ist und dafür auch bei ihnen arbeiten würde, dann werden die sich wahrscheinlich über das Erzieher-Gehalt, das man evtl. doch vielleicht bekommen hätte, gar keine Gedanken mehr machen...

Was für Gedanken "die" sich machen, ist wurscht, weil es nämlich an der Höhe der öffentlichen Zuschüsse nichts ändert. Wollte der Träger dir ein Erziehergehalt zahlen, so müsste er die Mehrkosten ganz alleine aufbringen.


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