Meister-Bafög

26.07.2005 13:10
avatar  Mia ( gelöscht )
#1
Mi
Mia ( gelöscht )

Hat von Euch schon mal jemand gehört, dass einem ein Teil vom Meister-Bafög erlassen wird, wenn man einen Schnitt in der Abschlussprüfung unter 1,5 hat? Oder muss man zu den Besten in Bayern gehören? Wer weiß zusätzlich was davon, dass einem die Hälfte vom Meister-Bafög erlassen wird, wenn man seine Schulden auf einem Schlag zahlt?
Bitte, bitte antworten, der schon mal irgendetwas in der Art gehört hat!!!


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31.07.2005 14:23
avatar  Marie ( gelöscht )
#2
Ma
Marie ( gelöscht )

Also ich hab mich informiert und herrausgekommen ist, dass nichts erlassen wird. Ausnahme: du bist verheiratet hast ein Kind und bist unter einer bestimmten Einkommensgrenze. Die Regelung, die du ansprichtst gilt, soweit ich weis, nur für das "normale" Bafög. Genaueres findest du in deinen unterlagen zum Meisterbafög (Info Zettel, den du mit dem Antrag bekommen hast)

Marie


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26.07.2005 13:34
avatar  Benjamin ( gelöscht )
#3
Be
Benjamin ( gelöscht )

Hallo,

soweit ich weiß, musst Du zu einem bestimmten Prozentsatz der Besten in ganz Bayern gehören, um Bafögschulden erlassen zu bekommen.
Unter www.meister-bafoeg.de findet sich dirket auf der Startseite dieser Hinweis: "32% der Fördersumme wird derzeit vom Staat als Zuschuss vergeben, muss also nicht zurückgezahlt werden." (Neu ab 1.1.2005)
Ich dachte bis gerade eben auch, dass Du Teile erlassen bekommen kannst, wenn Du Schulden auf einmal abzahlst, hier steht's aber anders (Beitrag 23.Juli, 19:51, Andre):
http://wdr.de/online/jobs/jobzeit/forum_0723_2.phtml

Alle weiteren wichtigen Infos (z.B. Möglichkeit der Aufschiebung des Rückzahlungsbeginns z.B. bei zu niedrigem Einkommen) unter: http://www.bmbf.de/pub/afbg.pdf.

Viel Erfolg, Benjamin


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