Verkürzung des Anerkennungsjahres

03.12.2003 20:37
avatar  Doc Curry ( gelöscht )
#1
Do
Doc Curry ( gelöscht )

kann ich mein Aj verkürzen und welche voraussetzungen muss ich dazu erfüllen?gibt es einen link auf dem ich das nachlesen kann?


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04.12.2003 18:26
avatar  Kristina ( gelöscht )
#2
Kr
Kristina ( gelöscht )

Hi! ALso soweit ich weiß kannst du dein AJ verkürzen wenn du schon 3 Jahre als Kinderpflegerin gearbeitet hast! Zumindest war das bei uns an der Schule so!
Gruß KRistina


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04.12.2003 19:57
avatar  miriam ( gelöscht )
#3
mi
miriam ( gelöscht )

ich habe vorher nichts anderes gemacht. und darf somit in nrw nicht verkürzen. jedoch habe ich die möglichkeit, wenn ich eine stelle früher antreten kann, dort auf antrag mein anerkennungsjahr zu beenden aber schon als gruppenleitung zu arbeiten. dazu muss ich aber von meiner praxisanleitung mindestens eine drei als note haben.
ich hoffe ich konnte dir helfen.gruß miriam


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