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Kündigung nach 1 Monat arbeiten, kann ich das?
Hallo,
ich arbeite nun seit 1 Monat in einer neuen Einrichtung. Diese Einrichtung fährt eine bestimmte Pädagogik, von der ich anfangs gedacht habe, ich schaffe mich da einzufinden, jedoch ist das Gegenteil der Fall. Pädagogische Handlungsweise werden dort verwendet, die ich nicht verantworten kann. Das kleinere Übel, was für mich jedoch auch etwas entscheidend ist, man muss von den Kinern mit dem NAchnamen angeredet werden.
Jetzt meine Frage an Euch und ich brauche wirklich dringend Hilfe. Ich würde gerne kündigen, habe zwar keine Anstellung in Aussicht, aber ich muss ehrlich sagen, da gehe ich lieber putzen, als dass ich dort länger bleiben möchte. Nun ja, ich möchte kündigen, 1. wie mache ich das, 2. ich habe bis Februar 2005 Probezeit steht mir da was ins Haus? 3. wie lange muss ich, sollte ich Montag meine Kündigung einreichen, noch arbeiten?
Bitte seid so lieb und antwortet mir. Ich bin wirklich verzweifelt, komme abends heim und heule nur, weil mich das alles so fertig macht. Halte normalerweise sehr viel aus, aber das ist zuviel.
Alles liebe und vielen Dank,
Kerstin
Hallo,
ich möchte mich bei Euch tausend mal bedanken, dass ihr auf meinen Hilferuf geantwortet habt. Ihr habt mir teilweise wirklich Mut gemacht zu kündigen und mir auch wieder ein bisschen Hoffnung gegeben, dass es weiter geht!
Vielen Dank Euch allen, Ihr seid echt spitze!!!
Alles LIebe
Kerstin
Hallo Kerstin!
Darf ich mal fragen wo du arbeitest und welche Art von Pädagogik das ist?
Warum dürfen euch dort die Kinder nur mit Nachnamen ansprechen? Haben dir die Mitarbeiter einen Grund genannt?
Ich war auch mal in einer Einrichtung, in der die Kinder uns mit Nachnamen bzw. auch mit Spitznamen angesprochen haben. Ich find das irgendwie auch komisch. Manche sagen, dass die Kinder somit mehr Respekt vor einem hätten, aber ich finde, das hat nichts unbedingt damit zu tun.
Gruß
Herbie(w)
>Hallo,
>ich arbeite nun seit 1 Monat in einer neuen Einrichtung. Diese Einrichtung fährt eine bestimmte Pädagogik, von der ich anfangs gedacht habe, ich schaffe mich da einzufinden, jedoch ist das Gegenteil der Fall. Pädagogische Handlungsweise werden dort verwendet, die ich nicht verantworten kann. Das kleinere Übel, was für mich jedoch auch etwas entscheidend ist, man muss von den Kinern mit dem NAchnamen angeredet werden.
>Jetzt meine Frage an Euch und ich brauche wirklich dringend Hilfe. Ich würde gerne kündigen, habe zwar keine Anstellung in Aussicht, aber ich muss ehrlich sagen, da gehe ich lieber putzen, als dass ich dort länger bleiben möchte. Nun ja, ich möchte kündigen, 1. wie mache ich das, 2. ich habe bis Februar 2005 Probezeit steht mir da was ins Haus? 3. wie lange muss ich, sollte ich Montag meine Kündigung einreichen, noch arbeiten?
>Bitte seid so lieb und antwortet mir. Ich bin wirklich verzweifelt, komme abends heim und heule nur, weil mich das alles so fertig macht. Halte normalerweise sehr viel aus, aber das ist zuviel.
>Alles liebe und vielen Dank,
>Kerstin
Hallo Herbie!
Also es handelt sich um eine Verknüpfung von waldorf und Montessoripädagogik. Alles ist miteinander verbunden, und wer die zwei Pädagogik- Richtungen näher kennt, weiß was das heisst.
Mir wurde beim Vorstellungsgespräch jedoch nur was von montessori erzählt, aber na ja.
Ich habe mal ein paar Mitarbeiterinnen gefragt, warum man nur mit NAchnamen angeprochen wird, darauf kam die Antwort, die Kinder dürfen ja nicht zu eine enge Bindung an einen haben und nicht das auch noch die Eltern auf die Idee kommen uns auch mit dem Vornamen anzureden. Wenn man bei "Sie" bleibt ist das doch gerade im Kindergarten voll in Ordnung, oder? Ich war auch schon mit vielen Eltern per "Du", aber auch nur, weil ich mich acuh privat super mit ihnen verstanden habe. Da ist doch nichts dabei, hauptsache man macht seine Arbeit gut.
Ich sag ja, man hält es da sehr schlecht aus und von daher will ich lieber aufhören, bevor ich mein Ideal von Erzieherin noch mehr verliere. Ich muss so schon sehr viel zurückschrauben und darf vieles nicht, was ich aber für sinnvoll und wichtig sehe.
Kerstin
Hallo Kerstin,
ich halte von dieser Duzerei auch nicht allzuviel, wobei ich nicht auf die Idee kämme, mich von den Kindern siezen und mit dem Nachnamen ansprechen zu lassen.
Ich habe bisweilen den Eindruck, daß für viele Eltern das Duzen ein Freifahrtsschein ist, respektloser aufzukrachen.
Die Begründung Deiner Kolleginnen finde ich allerdings sehr merkwürdig...
Gruß
Neudinho pu316
> 1. wie mache ich das?
- Die Leiterin um ein Gespräch bitten
- Ihr sagen, dass du dich in der Einrichtung nicht wohl fühlst und nicht mehr dort arbeiten möchtest.
- Die Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit müsste in deinem Arbeitsvertrag stehen.
2. ich habe bis Februar 2005 Probezeit steht mir da was ins Haus?
- Von Arbeitgeberseite nicht
- Wenn du kündigst, hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld, da du deine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hast. Auch ein Aufhebungsvertrag wird dir in der Regel nichts nutzen. Anspruch auf ALG hast du nur, wenn du unverschuldet arbeitslos wurdest. Möglicherweise kannst du dich mit dem Arbeitgeber einigen, dass dir gekündigt wird. Manche Leute kündigen nicht, sondern verhalten sich derart, dass sie gekündigt werden, z.B. indem sie sich andauernd krankschreiben lassen.
>3. wie lange muss ich, sollte ich Montag meine Kündigung einreichen, noch arbeiten?
Das hängt davon ab, welche Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit vereinbart wurde.
Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht nichts über die Kündigungsfrist. Habe schon nachgeschaut, darum frage ich ja auch so verzweifelt!
Weißt Du zufällg von einer Regelung, die besagt, dass man während der Probezeit mit sofortiger Wirkung kündigen kann? Wurde mir von einer anderen Seite gesagt, was ich nicht wirklich glauben kann! Gibt es iNternetseiten, wo man sich darüber informieren kann?
Danke für die Hilfe,
Kerstin
Hallo Kerstin,
die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nach der Probezeit sechs Wochen zum Quartalsende.
Während der Probezeit beträgt die beiderseiteige Kündigungsfrist meines Wissens zwei Wochen zum Monatsende.
Eine sofortige Kündigung bedarf sicherlich der Übereinstimmung beider Vertragspartner.
Neudinho pu316
Hi Leude,
die Kündigungsfrist hängt vom Tarifvertrag ab. So hat man in der Probezeit (ich gehe von einer Dauer von drei bis sechs Monaten aus) in den meisten fällen (ich weiß das was BAT und AVR betrifft) zwei Wochen zum Monatsende. Unter einem Jahr Beschäftigungszeit beträgt die Kündigungsfrist (im BAT / AVR) vier Wochen zum Monatsende. Ab über einem Jahr Beschäftigungszeit sind das dann sechs Wochen zum Quartalsende.
Wenn die Probezeit dann ein Jahr dauert (was ich allerdings unmöglich finde) dann hat Neudinho recht.
Man sollte sich am besten über das Tarifwerk informieren (BAT/AVR/Haustarif)
MfG
Brain
>Hallo Kerstin,
>die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt nach der Probezeit sechs Wochen zum Quartalsende.
>Während der Probezeit beträgt die beiderseiteige Kündigungsfrist meines Wissens zwei Wochen zum Monatsende.
>Eine sofortige Kündigung bedarf sicherlich der Übereinstimmung beider Vertragspartner.
>Neudinho pu316
>Hallo,
>in meinem Arbeitsvertrag steht nichts über die Kündigungsfrist. Habe schon nachgeschaut, darum frage ich ja auch so verzweifelt!
>Weißt Du zufällg von einer Regelung, die besagt, dass man während der Probezeit mit sofortiger Wirkung kündigen kann? Wurde mir von einer anderen Seite gesagt, was ich nicht wirklich glauben kann! Gibt es iNternetseiten, wo man sich darüber informieren kann?
>Danke für die Hilfe,
>Kerstin
Hallo Kerstin,
das klingt ja alles nicht sehr positiv, was du da berichtest... . Nun aber zu dem Thema Probezeit. Normal kann man in dieser Zeit ohne Grund kündigen. Die Frist beläuft sich auf vier Wochen (hab mal nachgefragt bei meinem Studiendirektor). Wenn du es aber so lange nicht aushältst, dann lass dich krank schreiben und gut ist.
Was ich allerdings nicht verstehe, ist das mit dem Anreden mit Nachnamen. Im Kiga wo ich gearbeitet habe war das auch so und es hat dem Verhältnis nicht geschadet. Persönlich finde ich es auch besser.
Hallo Kerstin,
schau doch mal unter www.ratgeberrecht.de nach. Da findet sich einiges zum Thema Kündigung, Kündigungsdfristen und Probezeit.
Dort steht unter anderem:
"Probezeit kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden. In diesem Fall ist regelmäßig davon auszugehen, daß eine Kündigung in der gesetzlichen bzw. tariflichen Mindestfrist zulässig ist. Die gesetzliche Mindestfrist beträgt für beide Seiten zwei Wochen, soweit die vereinbarte Probezeit sechs Monate nicht übersteigt. Vgl. § 622 Abs. 3 BGB."
Viel Erfolg!
Benjamin
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