Kann ich meine soz. Arbeit im Anerkennungsjahr anrechnen lassen?

13.03.2005 11:34
avatar  Tanja ( gelöscht )
#1
Ta
Tanja ( gelöscht )

Hallo,Ich bräuchte dringend Tips und Infos bezüblich Anrechnung meiner Arbeit im Anerkennungsjahr.
Ich arbeite seit 3 Jahren als Erzieherin mit einer 3/4 Stelle in der Wohnungslosenhilfe, führe sozialpädogogische Tätigkeiten aus und bin nun fast fertig mit meinem Studium. Natürlich habe ich überhaupt keine Lust nun noch das Anerkennungspraktikum zu machen, da ich wie gesagt schon in diesem Bereich arbeitet und meine unbefristete Stelle verliehren würde. Hat jemand seine Arbeit schon anrechnen lassen können, oder habt ihr Tips für mich? Ich wäre für jegliche Anregung dankbar, da es hier in Bremen nicht so einfach ist an der Hochschule Infos zu erhalten.
Danke und Tschüß
Tanja


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13.03.2005 18:05
avatar  UJ ( gelöscht )
#2
UJ
UJ ( gelöscht )

>Hallo,Ich bräuchte dringend Tips und Infos bezüblich Anrechnung meiner Arbeit im Anerkennungsjahr.
>Ich arbeite seit 3 Jahren als Erzieherin mit einer 3/4 Stelle in der Wohnungslosenhilfe, führe sozialpädogogische Tätigkeiten aus und bin nun fast fertig mit meinem Studium. Natürlich habe ich überhaupt keine Lust nun noch das Anerkennungspraktikum zu machen, da ich wie gesagt schon in diesem Bereich arbeitet und meine unbefristete Stelle verliehren würde. Hat jemand seine Arbeit schon anrechnen lassen können, oder habt ihr Tips für mich? Ich wäre für jegliche Anregung dankbar, da es hier in Bremen nicht so einfach ist an der Hochschule Infos zu erhalten.
>Danke und Tschüß
>Tanja

Hi,
Deine Tätigkeit selbst kannst Du Dir wohl nicht anrechnen lassen, allerdings Dein Anerkennungsjahr aus der Ezieherausbildung, was ja letztendlich denselben Effekt hat. Zumindest geht das in NRW, wenn Du Sozialpädagogik studierst, bei Sozialarbeit geht nur (bis jetzt, soviel ich weiß) das halbe Anerkennungsjahr ...
Bye, UJ


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