Hilfe!!!

01.09.2004 12:10
avatar  Meike ( gelöscht )
#1
Me
Meike ( gelöscht )

Hallo erstmal,
ich habe im Nachrückverfahren einen Ausbildungsplatz als Erzieherin am Berufskolleg Ehrenfeld erhalten, mich aber außerdem um einen Studienplatz für das Fach Sozialpädagogik beworben.Eigentlich habe ich nicht damit gerechnet einen positiven Bescheid von der ZVS zu erhalten, was dann aber doch eingetreten ist. Da ich den Ausbildungsplatz wie bereits erwähnt im Nachrückverfahren erhalten habe und lediglich eine unterschriebene Aufnahmebestätigung zurücksenden mußte habe ich keinen Schulvertrag vorliegen . Ich weiß deshalb nicht wie die Kündigungsbedingungen vor Beginn der Ausbildung bzw. während der Probezeit aussehen. Ich vermute zwar das ich vor Beginn eine 6-wöchige Kündigungsfrist habe und während der Probezeit jederzeit kündigen kann, bin mir dessen aber nicht sicher.Außerdem würde ich mich über Ratschläge und Entscheidungshilfen freuen die meinen zukünftigen Werdegang betreffen.Wer war in einer ähnlichen Situation und wie habt Ihr Euch entschieden. Ich freue mich über jegliche Anregungen und warte auf Eure Kommentare.Danke für Eure Unterstützung. Gruß Meike


 Antworten

 Beitrag melden
14.09.2004 20:09
avatar  biene ( gelöscht )
#2
bi
biene ( gelöscht )

>Hallo,
ich war zwar nicht in einer sollchen Situation und habe meine Ausbildung als Erzieherin zu ende gebracht, aber so weit ich denke kannst du in deine Ausbildung eigentlich jederzeit abbrechen. So habe ich es bei eineigen meinen Kolleginen mitbekommen. Schon wärend der Vorpraktika sind einigen Abgesprungen und auch in den zwei Jahren Schule haben es sich einige plözlich anders überlegt, oder so wie bei dir sich doch für ein Studium entschieden.
Auf meiner FAKS gab es hier keine Probleme.

Hallo erstmal,
>ich habe im Nachrückverfahren einen Ausbildungsplatz als Erzieherin am Berufskolleg Ehrenfeld erhalten, mich aber außerdem um einen Studienplatz für das Fach Sozialpädagogik beworben.Eigentlich habe ich nicht damit gerechnet einen positiven Bescheid von der ZVS zu erhalten, was dann aber doch eingetreten ist. Da ich den Ausbildungsplatz wie bereits erwähnt im Nachrückverfahren erhalten habe und lediglich eine unterschriebene Aufnahmebestätigung zurücksenden mußte habe ich keinen Schulvertrag vorliegen . Ich weiß deshalb nicht wie die Kündigungsbedingungen vor Beginn der Ausbildung bzw. während der Probezeit aussehen. Ich vermute zwar das ich vor Beginn eine 6-wöchige Kündigungsfrist habe und während der Probezeit jederzeit kündigen kann, bin mir dessen aber nicht sicher.Außerdem würde ich mich über Ratschläge und Entscheidungshilfen freuen die meinen zukünftigen Werdegang betreffen.Wer war in einer ähnlichen Situation und wie habt Ihr Euch entschieden. Ich freue mich über jegliche Anregungen und warte auf Eure Kommentare.Danke für Eure Unterstützung. Gruß Meike


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!