Externe Prüfung zur Sozialassistentin

08.09.2004 15:04
avatar  Sina ( gelöscht )
#1
Si
Sina ( gelöscht )

Hallo.
Ich habe mich jetzt für die Nichtschülerinnen - Prüfung zur Sozialassistentin angemeldet (Klasse 2).Bin Kipfl und arbeite seit 9 Jahren in einer Kiga.Wollte eigentlich die N.- Prüfung zur Erzieherin machen.Ist wohl in jedem Bundesland unterschiedlich (komme aus Niedersachsen)?!
Suche Kipfls, denen es genauso ergeht wie mir und wer hat die Prüfung schon abgelegt?
Freue mich auf Antwort.


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08.09.2004 18:01
avatar  Kolja Richter ( gelöscht )
#2
Ko
Kolja Richter ( gelöscht )

Warum machst du denn nicht gleich nicht Nichtschülerprüfung zur Erzieherin. Als Kinderpflegerin mit Berufserfahrung sollte dir das nicht allzu schwer fallen. Ich sehe da ehrlich gesagt keinen Fortschritt, wenn du Sozialassistentin wirst.


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08.09.2004 21:04
avatar  Sina ( gelöscht )
#3
Si
Sina ( gelöscht )

>Warum machst du denn nicht gleich nicht Nichtschülerprüfung zur Erzieherin. Als Kinderpflegerin mit Berufserfahrung sollte dir das nicht allzu schwer fallen. Ich sehe da ehrlich gesagt keinen Fortschritt, wenn du Sozialassistentin wirst.

Wollte ich doch.Die Bezierksregierung sagte aber, das ich erst 1 Jahr die Ausbildung zur Sozialassistentin machen MUß! Ich finde das auch totaler Blödsinn und reine Zeitverschwendung!


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09.09.2004 14:51
avatar  JoJo ( gelöscht )
#4
Jo
JoJo ( gelöscht )

Moin,

inwiefern man die Vorgabe blöd finden mag, bleibt dahingestellt. Es ist aber so, dass in Niedersachsen die Voraussetzung für die Fachschule Sozialpädagogik in der Regel die Ausbildung zur Sozialassistentin darstellt. Ausnahmen bestätigen sicher die Regel, nur, wurden diese hier halt nicht gemacht.

Ciao
JoJo


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09.09.2004 17:17
avatar  Neudinho ( gelöscht )
#5
Ne
Neudinho ( gelöscht )

Moin JoJo,

ich kenne die Zulassungsbedingungen in Niedersachsen nicht, dafür bin ich mit rund 600 km zu weit weg.

Diese Regelung mag für Menschen ohne einschlägige Ausbildung in dem Bereich sinnvoll sein (in meinen Augen auch nicht uneingeschränkt), aber einer Kinderpflegerin mit einschlägiger Berufserfahrung so eine Hürde aufzubürden, ist nichts anderes als Behördenwillkür, die fern jeder Praxis ist.
Denn vom Niiveau dürften die Kinderpflege- und Sozialsistentene-Ausbildung identisch sein.

Gruß
Neudinho pu316


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