Wann ist eine Vorpraktikantin eine Vorpraktikantin?

29.08.2000 18:45
avatar  Kristina ( gelöscht )
#1
Kr
Kristina ( gelöscht )

Meine verkorkste Frage ist ganz erst gemeint, aber eine Erläuterung folgt hier. Ich wohne, lebe und arbeite in Sachsen als Leiterin einer Kindertagesstätte. Eine junge Frau hat sich bei uns mit dem Wunsch, Erzieherin zu werden, als Vropraktiantin beworben. Dem steht unsererseits nichts im Weg. Allerdings haben wir sie darüber informiert, daß zur Ausbildung als Erzieherin in Sachsen eine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig ist. Die Alternative, die vermutlich auch nur noch im nächsten bzw. übernächsten Jahr besteht, ist es, sich an einer Schule in den alten Bundesländern für die Ausbildung zu bewerben. Allerdings ist es dort meines Wissens üblich, das Vorpraktikum von einer Schule zu betreuen. Wir möchten der Praktikantin die Möglichkeit geben, dieses Jahr in unserer Einrichtung zu absolvieren. Nun meine eigentliche Fragen:
1.Ist es in allen Bundesländern zwingend notwendig, eine schulische Betreuung des Vorpraktikums durchzuführen?
2. Was beinhaltet diese Betreuung und
3. Ist es möglich in Absprache mit einer Schule aus den alten Bundesländern die Betreuung des Vorpraktikums selbst durchzuführen z.B. durch eine Dipl.Pädagogin/ Dipl. Sozialpäd. wenn man die Ausbildungsinhalte abspricht?
Ich freue mich schon auf Antworten - vielen Dank. Kristina


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03.08.2000 16:38
avatar  Nicole ( gelöscht )
#2
Ni
Nicole ( gelöscht )

Ich lebe in rheinland- pfalz und mache auch dort meine Ausbildung (letztes Jahr) zur Erziehrin - und kann nur von meinen Bundesland ausgehen - habe aber auch nichts anderes von anderen Bundesländern gehört:
Das Vorpraktikum stellt im Prinzip das erste Jahr der Eriehrinnenausbildung dar, hier soll sich die Parktikantin in den Beruf einfühlen und notwendige Hilfestellungen von der Einrichtung slebst beziehen, einen Kontakt in dieser Zeit mit einer Schule gibt es nicht, denn um auf eine Fachschule angenommen zu werden, muß man das Vorpraktikum, welches eine Länge von einem Jahr haben muß, absolviert haben.
Ein Vorpraktikum ist die Bedingung, (so wie ein guter Notendurchschnitt), um auf einer Fachschule für Sozialwesen überhaupt angenommen zu werden. Erst die Praktikas in der Schule werden betreut.


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29.08.2000 22:02
avatar  weinmann ( gelöscht )
#3
we
weinmann ( gelöscht )

Ich kann zunächst nur für Baden-Württemberg antworten. Hier gibt es noch keine Betreuung während des Vorpraktikums. Notwendig für die Anmeldung zur Ausbildung ist bis jetzt noch der Nachweis der Mittleren Reife und der Nachweis eines Vorpraktikums in einer sozialpäd, Einrichtung. Und dann kommt es darauf an:
Die privaten Schulen haben meist ein Auswahlverfahren der Aufnahme vorgeschaltet, was es bei staatlichen Schulen in dieser Art nicht gibt. Wie sinnvoll diese Aufnahmebedingungen sind wird schon lange diskutiert. Mit der Umsetzung der Neuen Rahmenvereinbarung wird sich in Baden-Württemberg sicher auch in nächster Zeit was ändern. So hoffe ich jedenfalls.

Vielleicht können andere aus anderen Bundesländern auch in Kurzform Ihre derzietigen Aufnahme kriterien benennen.


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