neue Eingangsvoraussetzung

05.11.2002 19:47
avatar  Conny ( gelöscht )
#1
Co
Conny ( gelöscht )

Ich habe da mal eine Frage, die mir leider ein Mitglied der Kommission zur Ausbildungsverordnung auch nicht beantworten kann. Also sind die Praxisleute gefragt: was ist mit der Teilzeitausbildung? Müssen die auch Fachhochschulreife vorweisen? Wie soll das gehen? Wie kann ich einer Kinderpflegerin, die gerade mal die FOR gepackt hat, nach fünf Jahren BEruf die Fachhochschulreife geben? Oder fallen die durchs Raster?! Oder gibts dann da auch nochmal ein oder besser zwei Jahre drauf?!
Was soll noch getan werden, dass wir bald keine Schülerinnen mehr haben und der Beruf noch unattraktiver wird?!


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05.11.2002 22:07
avatar  JoJo ( gelöscht )
#2
Jo
JoJo ( gelöscht )

Hi Conny
Ich will nicht sagen "Vergiss es", aber ich bin kurz davor. Da ich auch einiges zur neuen Ausbildung mitbekomme, habe ich es aufgegeben nach genauen Antworten zu fragen. Die kann dir meistens keiner geben. Fragst du zwei Leute, bekommst du drei Antworten.
In der Regel möchte ich sagen, was für die Vollzeitausbildung gilt, gilt auch für die Teilzeitausbildung. Inwiefern die Ausbildung in welcher Form und Zeit durchgeführt, müsste normalerweise in der Verantwortung der Schule liegen. Die generellen Zugangsvoraussetzungen sind jedoch landesweit geregelt.
Da hilft eigentlich nur bei der zuständigen Bezirksregierung nachzufragen; aber pass auf, dass du nicht zwei Leute befragst, sonst... *g*

Kann schon demotivierend sein, gell?

JoJo


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