ErzieherInnenausbildung in Baden-Württemberg; Neue Entwicklungen

16.11.2000 23:08
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Pe
Petra Adolph ( gelöscht )

Neu ist, dass die GEW an einem Gespräch im Kultusministerium über die Umsetzung der
KMK-Rahmenvereinbarung zur Ausbildung und Prüfung von Erziehern und Erzieherinnen
zusammen mit den kirchlichen und kommunalen Verbänden, sowie den Oberschulämtern
teilnehmen "durfte".
Alt ist die Tatsache, dass Reformen Geld kosten und solches für Veränderungen selten
ausgegeben wird in Baden-Württemberg.
Die KMK-Rahmenvereinbarung (siehe dazu kiebitz vom Juni) gibt die zu diskutierenden Punkte vor:
· Zweijährige Vorbildung als Eingangsvoraussetzung für die Ausbildung zur Erzieherin
· enge Verzahnung von Theorie und Praxis
· Lernbereiche/Lernfelder
· Erwerb der Fachhochschulreife


Frau Rothenhäusler vom Kultusministerium fasste die Diskussion mit folgenden Punkten
zusammen:
· Fünfjährige Ausbildung
· Zwei Jahre Vorbildung mit einem höheren Praxisanteil, zertifizierte Abschlussmöglichkeit zur
Sozial- oder ErziehungsassistentIn
· Lernbereiche/Lernfelder werden eingeführt
· Berufspraktikum bleibt am Ende der Ausbildung mit einer höheren Integration in die
Ausbildungsstätte
· Fachhochschulreife nach zwei oder nach vier Jahren.

Man war sich über die Notwendigkeit einig, den Berufsstand attraktiv zu halten bzw. zu machen,
den veränderten Anforderungen in Kindertageseinrichtungen mit einer angemessenen Ausbildung
zu begegnen und die Sackgassensituation des ErzieherInnenberufes aufzuheben.
Das weitere Vorgehen des Ministeriums sieht vor, dass nach der Abklärung mit den betroffenen
Ministerien eine Arbeitsgruppe zur inhaltlichen Planung eingerichtet wird. Dafür wird jeweils ein
Vertreter/ eine Vertreterin aus den Verbänden bzw. anderen Interessenvertretungen und der GEW
(!) dazu berufen. Im Sommer 2001 soll der Lehrplan und die Stundentafel, sowie die
Qualifizierungspunkte geklärt sein, ab dem Sommer 2002 soll die neue Ausbildung beginnen.
__________________________
Die GEW ist der Auffassung, dass eine tatsächliche Reform der Erzieherinnenausbildung nicht
kostenneutral zu verwirklichen ist! Die notwendigen Veränderungen in der stärkeren Verzahnung
von Theorie und Praxis, die Einführung der Lernfeldkonzeption erfordern eine Erhöhung des
Stundendeputats der Lehrenden. Wir plädieren vehement gegen die Einführung eines neuen
deprofessionalisierten Berufsabschlusses als Sozial- oder Erziehungsassistentin. Wir befürchten,
dass unzureichend ausgebildete Menschen mit geringstem Lohn in den Einrichtungen arbeiten. Die
zweijährige Vorbildung sollte eine Verzahnung von Theorie und Praxis mit einer Erhöhung der
Allgemeinbildung sein. Die Vorbildung sollte dazu dienen, sich in unterschiedlichen Feldern der
sozialen Arbeit in der Jugendhilfe zu orientieren und zur Fachhochschulreife qualifizieren. Die
Praxisbetreuung muss durch einen angemessenen Lehrer-Schüler/innen-schlüssel erfolgen,
mindestens 1:2. Die GEW hält eine Integration des Berufspraktikums in die gesamte
Ausbildungsstruktur für sinnvoll.
Leider legte das Kultusministerium kein eigenes Konzept der Vor- und Ausbildung vor; daher war
auch eine inhaltliche Diskussion der Vor- und Ausbildungsstruktur nicht möglich, wurde aber
während des Gesprächs u.a. von der GEW eingefordert. Wir meinen, dass die Struktur mit den
Inhalten übereinstimmen muss; so sollte zum Beispiel während der Vorbildung eine reflektierte
Kenntnis der sozialpädagogischen Berufsfelder erworben werden. Oder es sollte während der
Vorbildung die Grundlage für eine differenzierte Wahrnehmung gelegt werden. Die eigene
Sozialisation sollte überdacht sein. Inhaltlich könnte dann während der Ausbildung auf diese
Prozesse Bezug genommen werden. Orientierung, Grundlagenvermittlung und Schwerpunktsetzung
sollten in jedem Lernfeld die Ausbildung
strukturieren.
Die zweijährige Vorbildung jedenfalls darf nicht zu einem zweijährigen Vorpraktikum mit all' den in
den letzten Jahren immer wieder kritisierten Nachteilen verkommen.
Wir halten unsere Mitglieder und Leser/innen des kiebitz auf dem laufenden...


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