Ausbildung Erzieherin

02.10.2003 11:20
avatar  Nicole S. ( gelöscht )
#1
Ni
Nicole S. ( gelöscht )

Welche Bedingungen, Voraussetzungen gelten zur Zeit für die Ableistung eines Vorpraktikums? Welchen "Stichtag" für den Beginn muß ich einhalten?, gibt es Unterschiede bei den verschiedenen Trägern? Kann ich noch ein Vorpraktikum beginen, wenn ich den Stichtag 01.08. verpasst habe?
Wohnort: Mayen
Land: Rhl.-Pfalz


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08.10.2003 19:34
avatar  mary ( gelöscht )
#2
ma
mary ( gelöscht )

Normalerweise ist es so, das du GENAU 1 Jahr Praktikum nachweisen mußt. Von daher ist es jetzt schon garnichtmehr zu packen!


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