Aufsichtspflicht im Anerkennungsjahr zur Erzieherin

05.04.2004 18:38
avatar  Tanja ( gelöscht )
#1
Ta
Tanja ( gelöscht )

Hallo!
Mich würde interesieren wieviel Verantwortung einer Erzieherin im Anerkennungsjahr übertragen werden kann? Gibt es Literatur oder Internet Seiten dazu? Bei uns im Kindergarten ist der Fall aufgetreten, das ich eine Kollegin geweigert hat, eine Anerkennungspraktikantin zu einer Beschäftigung außer Haus mit zunehmen.


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15.05.2004 16:20
avatar  Heiko ( gelöscht )
#2
He
Heiko ( gelöscht )

Hallo!
Bei mir war es genau anders herum. Schon im ersten Monat des Vorpraktikums kam es zu einer Situation in der ich plötzlich mit einer Gruppe (14) 6-jähriger allein auf der Straße stand und von der Erzieherin hörte: "Ich muss mal schnell einkaufen. Du machst das schon...!" - Nicht das ich Angst hatte, dass etwas passiert - aber wenn... ich darf gar nicht darüber nachdenken...
Ich will auch nur sagen - es ist schwer das richtige Maß hinzubekommen - und man sollte sich vor dem Praktikum unbedingt auch über die Rechtsgrundlage informieren.
Gruß an alle Schreiber


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15.05.2004 16:33
avatar  Neudinho ( gelöscht )
#3
Ne
Neudinho ( gelöscht )

Hallo Heiko,

"Schon im ersten Monat des Vorpraktikums kam es zu einer Situation in der ich plötzlich mit einer Gruppe (14) 6-jähriger allein auf der Straße stand und von der Erzieherin hörte: "Ich muss mal schnell einkaufen. Du machst das schon...!" - Nicht das ich Angst hatte, dass etwas passiert - aber wenn... ich darf gar nicht darüber nachdenken..."

Das wäre für die Erzieherin teuer geworden. Unglaublich...

Gruß

Neudinho


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14.04.2004 10:33
avatar  Conny ( gelöscht )
#4
Co
Conny ( gelöscht )

Also, es widerspricht dem Ausbildungsauftrag und der Zielsetzung eines Anerkennungspraktikums, wenn eine AJ-Praktikantin keine Aufsicht übernehmen darf. Sie hat mindestens zwei Jahre Arbeit mit Kindern hinter sich und meistens noch das Vorpraktikum, insofern sollte sie fitt sein. Ich denke eher, man sollte der Kollegin mal auf den Grund ihrer persönlichen Abneigungen gehen. Vielleicht traut sie sich das nicht zu, kann nicht richtig anleiten oder hat einfach etwas gegen die Praktikantin. Grundsätzlich aber kann die AJ-Praktikantin alles mitmachen und auch Aufsicht übernehmen. Letzendlich ist es ohnehin die Leitung der Einrichtung, dann die Gruppenleitung die die Aufsicht per Vertrag inne hat. Und wenn es der Praktikantin nicht zumutbar ist (so ist die Rechtslage), dass sie die Aufsicht teilweise übertragen bekommen kann, so frgae ich mich, was sie dann im AJ macht!


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06.04.2004 15:33
avatar  René ( gelöscht )
#5
Re
René ( gelöscht )

Hallo Tanja,

noch ein guter www.-Tipp:
www.aufsichtspflicht.de -> inklusive kostenloser Downloadmöglichkeit einer 100seitigen pdf-Datei zum Thema ;o)

Man müsste den Fall bzw. die Fakten genau kennen.
Grundsätzlich sollte das Anerkennungsjahr dazu genutzt werden die Praktikantin so auf ihre Aufgabe als Erzieherin vorzubereiten das diese nach 1 Jahr die volle Aufsicht übernehmen kann.
Nur...
Praktikant ist nicht gleich Praktikant!
Es gibt immer wieder Praktikanten die lange nicht die notwendige Umsicht haben die Aufsicht zu übernehmen.
Die Anleiterin muss dieses erkennen und entsprechend handeln...

...solong

René ;o)


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06.04.2004 10:02
avatar  Neudinho ( gelöscht )
#6
Ne
Neudinho ( gelöscht )

Hallo Tanja,

>>> Bei uns im Kindergarten ist der Fall aufgetreten, das ich eine Kollegin geweigert hat, eine Anerkennungspraktikantin zu einer Beschäftigung außer Haus mit zunehmen.

Das halte ich für absolut übertrieben. Die Bgründung Deiner Kollegin würde mich sehr interessieren... Es geht auch an der Zielsetzung des Berufspraktikums vorbei. Ein Blick in den Ausbildungsplan sollte dazu eigentlich Auschluß geben...
Im AJ bekommt man doch den Feinschliff. Die Rechtssprechung lässt sich drüber wie immer nicht eindeutig aus.
Generell sollte aber gelten, daß ich Erzieherinnen im AJ Verantwortung übertragen können muß, ansonsten kann man es gleich vergessen.

Gruß

Neudinho


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05.04.2004 22:44
avatar  JoJo ( gelöscht )
#7
Jo
JoJo ( gelöscht )

Hi,

guckts du hier: http://www.kindergartenpaedagogik.de/22.html
Danach bist du schlauer - oder auch nicht *g*.
Also, es gibt keine einheitlichen Richtlinien. Bei der "Erzieherin" im Anerkennungsjahr handelt es sich ja noch nicht um eine staatlich anerkannte Erzieherin. Folglich kann/muss/darfihr sicherlich noch nicht die volle Verantwortung übertragen werden. Dies hängt u.a. auch von der Anerkennungspraktikantin selber ab (vgl. Fachtext). Frag doch einfach mal die Erzieherin, warum sich diese geweigert hat.
Ach so, gibt doch einfach unter www.kindergartenpaedagogik.de unten im Suchfeld den Begriff Aufsichtspflicht ein und du erhälst viele weitere Hinweise; u.a. auch Literaturstellen.

Ciao
JoJo


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