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Kein BAföG für Erzieher aus Niedersachsen
Realschulabschluß, 1Jahr Hauswirtschaft, 1Jahr Sozialassistent, 2 Jahre Erzieher ergab 1998 die staatliche Anerkennung zur Erzieherin- ergibt für das BaföG-Amt neuerdings (31.7.2003)zwei verschiedene eigenständige Abschlüsse und damit kein BAföG für´s Studium!!! (Nur das Vollverzinste, sprich: alles zurückgeben+Zinsen)
Hat irgendjemand vielleicht ´ne Idee wie ich an ein offizielles Schreiben über die Form der Ausbildung kommen kann, in dem bestätigt wird dass die Sozialassistentenausbildung ein BESTANDTEIL der Erzieherausbildung ist? (Erst Recht die 1jährige Klasse...)
Ich habe schon zwei Widersprüche beim BAföG-Amt ausgesessen (dauerte 1 Jahr) und kann jetzt vor dem Verwaltungsgericht klagen- ein paar Beweismittel wären ganz praktisch...
Liebe Grüße aus Hannover
Anika
Ich hab da grad mal nachgelesen- da bezieht sich alles auf die zweijährige Ausbildung und ich bin der Meinung, dass die einjährige Ausbildung damit nicht gleichzustellen ist...und damit dieser Ministeriumserlass nicht auf meine Ausbildungsform anzuwenden ist- ich will die Hoffnung einfach nicht aufgeben! Ich bräuchte was über die einjährige Ausbildungsform, das war ja nur ein Zwischenjahrgang von 2 Jahren glaub ich
Liebe Grüße
Anika
Hi,
das wäre natürlich auf jeden Fall einen Versuch werte (DAUMEN DRÜCK!!).
Aber auch schon damals lief die Ausbildung zur Sozialassistentin im Grunde über zwei Jahre, auch wenn erst das zweite Jahr sich direkt mit der Pädagogik etc. befasste und das erste Jahr mehr "Vorgeplänkel" war. Das Problem war nämlich auch, dass man nicht ohne weiteres (mit Realschulabschluss) ins zweite Jahr gekommen ist. Und auch schon damals war die Ausbildung zur Sozialassistentin eine anerkannte Berufsausbildung.
Aber, wie gesagt, wenn du Glück hast, sieht das BAföG-Amt das doch anders.
Meine Wünsche hast du.
Ciao
JoJo
Hallo Anika,
also, um es vorweg zu sagen, die Chancen stehen schlecht, da die Ausbildung zur Sozialassitentin NICHT Bestandteil der Erzieherausbildung ist.
Sie ist nur Voraussetzung zur Aufnahme in die Fachschule; das ist ein Unterschied ;-) Vor allem auch deshalb, weil auch "eine andere gleichwertige einschlägige Berufsausbildung" reichen kann. Dies bedeutet, du hast schon eine Ausbildung vor der Fachschule hinter dir. Ist zwar ´ne Frecheit, ist aber wohl leider so.
Hinweise findest du dazu in der BBS-VO; http://nibis.ni.schule.de/nibis.phtml?menid=388
Ich weiß nicht, ob die BAföG-Ämter sich da erweichen lassen. Bin aber für alle Hinweise dankbar.
Viel Erfolg
JoJo
Hallo.
In Bayern muss (außer in Ausnahmefällen) man die Kinderpflegerin-ausbildung absolvieren, anschließlich die dreijährige Erzieherinausbildung.
Ich musste -wegen der Entfernung zur Faks- bei meinen Eltern ausziehen und bekomme Meister-Bafög!! Müsste bei euch in Niedersachsen eigentlich auch drin sein.. Informier dich doch einfach mal genauer..
Viel Glück!
mfg, justine
PS: Ich wohn in Bayern...
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