Aufnahme in das zweite Ausbildungsjahr?

19.10.2004 14:45
avatar  Katja P. ( gelöscht )
#1
Ka
Katja P. ( gelöscht )

Ich bin seit 1997 staatlich anerkannte Kinderpflegerin und seit etwa 3 Jahren auch in diesem Bereich tätig, leider nur Teilzeit.
Ich wollte mich erst für die Externenprüfung anmelden, doch dafür muss man mindestens 5 Jahre hauptberuflich in einem sozialpädagogischen Bereich tätig sein. Hauptberuflich ist doch Vollzeit, oder?
Na ja, dann habe ich gelesen, dass man nach vorheriger Überprüfung und entsprechender beruflicher Tätigkeit auch in das zweite Ausbildungsjahr aufgenommen werden kann, also das erste Jahr überspringt. Was wird denn dann überprüft und welche anderen Voraussetzungen braucht man? Ich möchte mich jetzt noch nicht bei einer Schule erkundigen, da ich erst 2006 einsteigen möchte, solange ist meine Kollegin noch im Mutterschutz!
Hat vielleicht jemand Erfahrung mit dem Einstieg ins zweite Jahr, oder der Externenprüfung? Ich kann mir einfach schlecht vorstellen wieder die Schulbank zu drücken, nach der Berufstätigkeit. Ich hoffe auf hilfreiche Tips und Erfahrungsberichte.
LG
Katja


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22.10.2004 14:49
avatar  Katja P. ( gelöscht )
#2
Ka
Katja P. ( gelöscht )

Schade.


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