bis Juni BaföG, ab August Anerkennungsjahr...was mache ich dazwischen?

02.01.2006 16:38
avatar  danielle ( gelöscht )
#1
da
danielle ( gelöscht )

Hallo!

Ich (25) bin jetzt in der Oberstufe der Erzieherausbildung. Im Juni endet diese Ausbildung. Ich bekomme also am 31.05. das letzt Mal Bafög und Kindergeld gezahlt. Im August beginnt dann das Berufspraktikum für mich. Aber was ist in der Zwischenzeit? Kann ich irgendein Überbrückungsgeld oder so etwas in der Art beantragen? Sonst stehe ich für Juli und August ganz ohne Geld da. Harzt4 würde ich, glaube ich nicht bekommen, da mein Freund (wir wohnen zusammen)"zu viel" verdient. Leider bleibt nur von seinem verdienten Geld kaum etwas über.
Bitte helft mir


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03.01.2006 04:39
avatar  Schwarze13 ( gelöscht )
#2
Sc
Schwarze13 ( gelöscht )

Da gibts nich viel das du machen kannst, ich hab mir damals das Geld von meinen Eltern geliehen und hab dann halt in der Zeit gejobbt. Am besten du fängst vorher schon n bisschen an zu jobben, dann hast du ein bisschen Überbrückungsgeld. Wohnst du denn alleine? Vielleicht kannst du dir auch schon einen Vorschuss von deinem Arbeitgeber holen, ich glaub bei uns war das sogar in gewissen Fällen möglich, würde ich mich mal erkundigen!


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02.01.2006 21:55
avatar  Bine ( gelöscht )
#3
Bi
Bine ( gelöscht )

Das dein Freund zu viel verdient macht meiner Meinung nach nichts, da du ja nicht mit ihm verheiratet bist. Ich denk eher, es kommt auf den Verdienst deiner Eltern an?


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21.01.2006 12:16
avatar  danielle ( gelöscht )
#4
da
danielle ( gelöscht )

Muss ich dann zum Arbeitsamt und so einen Antrag ausfüllen?


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24.01.2006 14:15
avatar  Brain ( gelöscht )
#5
Br
Brain ( gelöscht )

HI Daniell,
das mit dem Geld von Deinem Freund stimmt schon und es ist nach Deiner Aussage "zu viel Geld" wohl nicht damit zu rechnen, dass Du ALG bekommst, da ihr zusammen wohnt und somit eine eheähnliche Gemienschaft bzw eine Bedarfsgemeinschft seit. Das mit dem Geld bzw. Verdienst Deiner Eltern bezieht sich meiner Kenntnis nach nur auf das BaföG.
Die Ausbildung ist doch nach der staatlichen Prüfung nicht abgeschlossen und die Ferein und auch der Zeitraum davor und danach gehören dann doch definitiv noch zur Schulzeit!? Warum bekommst Du dann für die Monate nicht noch BaföG?? Ich hätte da an Deiner Stelle noch Klärungsbedarf!!!
Wenn alles nichts bringt solltest Du Dich in jedem Fall (auch jetzt schon)bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden. Ich habe (da gab es aber Hartz 4 noch nicht) ALG bekommen obwohl ich bei meinen Eltern gewohnt habe und auch schon meinen Arbeitsvertrag hatte.

Grüße

Brain


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24.01.2006 19:25
avatar  danielle ( gelöscht )
#6
da
danielle ( gelöscht )

Ich war schon beim BaföG-Amt. Der Mensch dort meinte, dass ich zum Arbeitsamt muss. Das Anerkennungsjahr wäre zwar förderfähig, aber da ich im AJ Geld verdiene, müsste ich erstmal zum Arbeitsamt und sol dort bloss nicht sagen, dass es eventuell förderfähig wäre. Im Grunde weiß ich nun aber auch nicht wirklich weiter.Das Gespräch war sehr verwirrend.


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25.01.2006 13:25
avatar  Brain ( gelöscht )
#7
Br
Brain ( gelöscht )

Hi,

Wann fängt denn das Anerkennunsjahr an?! Doch wohl nicht sobald Du Ferien hast!? Ich vermute, dass Du ab dem 01.08. im Anerkennunsjahr bist und somit vorher in den normalen Ferien. In den Ferien wurde doch in den letzten zwei Jahren gezahl, oder?!!! Und wie gesagt: Deine Ausbildung endet nicht mit der staatlichen Prüfung. Ich würde mich da vom BaföG - Amt nicht so "abspeisen" lassen!!!

Gruß

Brain


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03.01.2006 04:41
avatar  schwarze13 ( gelöscht )
#8
sc
schwarze13 ( gelöscht )

Jetzt sehich erst dass da Antworten waren...
Arbeitslosengeld bekommst du keins wenn du nichts vorher verdient hast (da hab ich grad irgendwas von gelesen glaub ich) und das du kein BaföG bekommst is normal, du hast ja keine Schule mehr, da besteht also kein Klärungesbedarf


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03.01.2006 08:06
avatar  Brain ( gelöscht )
#9
Br
Brain ( gelöscht )

Hi ,
ich will mal jetzt nicht spießig sein, aber Arbeitslosengeld bekommt man auch, wenn man noch nie in seinem Leben gearbeitet hat!

Grüße Brain


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01.02.2006 00:19
avatar  UJ ( gelöscht )
#10
UJ
UJ ( gelöscht )

"Hi ,
ich will mal jetzt nicht spießig sein, aber Arbeitslosengeld bekommt man auch, wenn man noch nie in seinem Leben gearbeitet hat!"

Ebenfalls Hi :-)
Und ich will nicht besserwisserisch sein, aber das ist definitv nicht richtig! Arbeitslosengeld (ALG) ist eine Versicherungsleistung, die das Einzahlen von Beiträgen zwingend voraussetzt, was im Normalfall durch abhängige Erwerbsarbeit geschieht (direkte Abfuhr der Beiträge durch den Arbeitgeber) - denkbar wäre noch eine freiwillige Versicherung, aber wer tut das schon? Ich nehme an, Du meinst deshalb nicht das ALG, sondern das ALG II, das aus Steuergeldern finanziert wird und tatsächlich keine Vorleistung erfordert (abgesehen von Altersgrenzen und Erwerbsfähigkeit als Zugangskritierien). Was weiter oben über die "eheähnliche Gemeinschaft" gesagt wird ist in der Form auch nicht richtig. Der Einfachheit halber mal ein Link zur Problematik: http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hartz...trag.php?36/229.
Allgemein zur Hartz-Problematik: http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hartz...6/279/index.php
Vielleicht hilft es ja dem einen oder anderen weiter ...
bye, UJ


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12.02.2006 16:57
avatar  olivia kurschat ( gelöscht )
#11
ol
olivia kurschat ( gelöscht )

Meine Mitschülerin bekommt auch Bafög. Sie hat sich vor Wochen beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet und meint, sie bekommt dann nach der Prüfung noch 3 Monate weiter bezahlt. Bei Übergangsgeld geht das auf jeden Fall.
Gruß oli


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