Welche Möglichkeiten (Berufsbezeichnung) ohne staatliche Anerkennung

17.05.2006 15:23
avatar  Maria ( gelöscht )
#1
Ma
Maria ( gelöscht )

Welchen Status hat man, wenn man die Erzieherprüfung gut bestanden hat, aber noch nicht mit dem Anerkennungsjahr fertig ist?
Könnte eine Stelle bekommen und berufsbegleitend mein Anerkennungsjahr machen.
Kennt sich jemand da aus?
MFG Maria


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25.05.2006 19:13
avatar  Brain ( gelöscht )
#2
Br
Brain ( gelöscht )

Hi Maria,
Im KiGa kannst Du als Zweitkraft Arbeiten. Das ist dann allerdings nicht mit dem Status einer Erzieherin! Ohne Anerkennungsjahr kann man in ganz Deutschland nicht als Erzieherin arbeiten. Formal bist Du dann keine Erziehrin!!!

Grüße,

Brain


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17.05.2006 20:52
avatar  Claudia ( gelöscht )
#3
Cl
Claudia ( gelöscht )

Du bist nun "staatlich geprüfte Erzieherin".. Die (staatliche) Anerkennung bekommst du eben nach dem angeleiteten/betreutes Berufspraktikum/Anerkennungsjahr - wie der Name ja schon sagt.

Les dir die Gesetze durch (vom Bundesland abhängig), frag deine Fachakademie/-schule und deine Einrichtung. Dann wird gemeinsam entschieden.


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17.05.2006 18:51
avatar  Axel ( gelöscht )
#4
Ax
Axel ( gelöscht )

Es stimmt nicht, dass deine Qualifikation der einer Kinderpflegerin entspricht. (Es sei denn, du hättest vor deiner Erzieherausbildung schon eine Ausbildung zur Kinderpflegerin abgeschlossen.) Ohne Anerkennungsjahr hast du formal betrachtet noch keine Qualifikation.

In manchen Bundesländern ist es möglich, auch ohne Qualifikation im Kindergarten zu arbeiten, z.B. als Ergänzungskraft. Die gesetzlichen Regelungen sind dann schön schwammig formuliert. Der Arbeitgeber soll eine "geeignete" Person einstellen. Was er für geeignet hält, bleibt im selbst überlassen. So kann ein Kindergarten in NRW durchaus einen Maurer oder eine Floristin als Ergänzungkraft einstellen.

Manche Fachschulen bestehen darauf, dass man im Anerkennungsjahr als ZUSÄTZLICHE Gruppenkraft beschäftigt wird. Du solltest daher das Arbeitsangebot unbedingt mit deiner Fachschule diskutieren. Die ist ohnehin der erste (und in der Regel auch beste) Ansprechpartner bei allen Fragen, die deine Ausbildung betreffen.

Also red' mal mit denen.

Gruß

Axel


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17.05.2006 16:32
avatar  Lina ( gelöscht )
#5
Li
Lina ( gelöscht )

Kinderpflegerin, soweit ich weiss.


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18.05.2006 15:52
avatar  Tina ( gelöscht )
#6
Ti
Tina ( gelöscht )

Man muß das Anerkennungsjahr in jedem Fall machen egal ob Kinderpflegerin oder Erzieherin,man hat 4 Jahre Zeit es zu machen auch im Ausland oder einem anderen Bundeland, dauert es länger, wird die Ausbildung nicht anerkannt. Wir haben extra unsren Fachlehrer gefragt.


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01.06.2006 07:40
avatar  Maria ( gelöscht )
#7
Ma
Maria ( gelöscht )

Danke für Eure Antworten. Ich mache ja das Anerkennungsjahr auch, habe bereits ein Jahr hinter mir (Teilzeit) und eine 1 bekommen. Muss aber um zum Kolloquium zugelassen zu werden noch etliche Stunden arbeiten.
Maria


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