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abitur nach der ausbildung - bin ich dann aus dem job raus??
hallo ihr lieben,
mein name ist yvi und ich komme aus rheinland - pfalz. ich habe im juli diesen jahres die ausbildung zur erzieherin abgeschlossen. ich würde jetzt gerne abitur machen, um danach berufsbegleitend zu studieren. ich habe jetzt drei möglichkeiten: 1. das abitur über abendgymnasium und teilzeit arbeiten gehen (wo das schlecht ist wegen elternabenden, teamgesprächen usw.) der vorteil an dieser lösung ist, dass ich nicht aus der arbeit "raus" komme; die zweite möglichkeit ist das abitur in vollzeit zu machen innerhalb eines jahres, das ist die möglichkeit die mir am besten gefällt, aber ich habe angst dass ich dann aus dem job "raus" bin. ich kann zwar sagen , dass ich durch den täglichen Umgang mit meinem geistig behinderten bruder nicht den bezug verlieren kann, aber die entwicklung der aktuellen pädagogik kann ich nicht mehr verfolgen. die dritte möglichkeit wäre erst einmal ein oder zwei jahre vollzeit arbeiten zu gehen und danach das abitur zu machen. was würdet ihr empfehlen??? ganz liebe grüße yvi
hallo,
eine kurze frage habe ich: willst du sozialpädagogik studieren? Wenn ja brauchst du dafür überhaupt abi, oder kannst du es mit deinem erzieherabschluß studieren? ich würde mich da mal informieren.
wenn das nicht der fall ist, würde ich an deiner stelle jetzt gleich das abitur nachmachen. ich denke man ist nicht raus weil du ein jahr zur schule gehst.
welches ziel hast du vor augen mit deinem studieum?
gruß annika
hallo annika,
mit meinem abschluß kann ich "nur" soziale arbeit studieren, daran hab ich kein interesse. ich möchte nach dem abitur entweder pädagogik oder psychologie studieren, für beides brauche ich das abi. welche möglichkeiten gibt es denn während diesem jahr im hinblick auf pädagogik auf dem neuesten stand zu bleiben? yvivsdafu
Du brauchst in manchen Bundesländern kein Abitur!
Nähere Infos: http://infobub.arbeitsagentur.de/bbz/modul1/modul_1_4.html
In Hessen kannst du beispielsweise nach einem Gespräch (ohne Prüfungen) dich an einer Hochschule bewerben/einschreiben.
Nähere Infos:http://infobub.arbeitsagentur.de/bbz/mod...ul_1_4_HES.html
Habe gerade nachgelesen. Wenn du unbedingt in Rheinland-Pfalz studieren möchtest, dann ist das wohl so mit den drei Jahren, ja ;-). Such dir doch einfach mal den passenden Gesetzestext (im Normalfall beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst) .. Auch wegen dem "Probestudium", was dies bedeutet, etc... Ich bin halt schon froh, dass ich jetzt wie jede andere Studentin auch behandelt werde ;-). Ich hab die Zulassung fürs Studium und damit interessiert es schon (bei mir) keinen mehr wie ich da hingekommen bin - ob Abitur, 2. oder 3. Bildungsweg.
Wünsch dir alles Gute!
Ach, und erkundige frühzeitig. Weil man ggf. sich auch früher bewerben muss, um die fachgebunden Hochschulzugangsberechtigung zu bekommen!
claudia
Hallo..
Es muss fachbezogen sein. Ich würde mich da mal bei möglichen Hochschulen informieren. (Wobei das ausgestellte Formular über die fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung dann Bundeslandweit gilt, also du dann nicht an dieses Hochschule gebunden bist).
Im Normalfall müsste also auch Psychologie drin sein! Ich hätte auch auf Lehramt gehen können, hab mir das einfach mal zusätzlich zur Sicherheit mit ausstellen lassen.
Halt mich doch mal bitte auf dem Laufenden ;-)
Danke.
Alles Gute und viel Glück.
hach claudia, bei mir wird das leider nicht klappen. ich hab mich schlau gemacht, als quereinsteiger ist es fast unmöglich psychologie zu studieren und selbst mit abi brauchste noch einen nc von 1,1. ich werd wohl abi machen müssen. liebe grüße
oder ich warte drei jahre, versuch es dann einfach und im notfall mach ich dann noch abi
Man braucht einen guten Schnitt gerade bei Psychologie, klar. Aber es muss oft nicht mehr 1,0/1,1 sein.. Kommt ja je auf die Bewerberanzahl an. Es varriert also, nähere Infos:
http://www.zvs.de/
Du gilst ja dann nicht als Quereinsteiger, sobald du die Bescheinigung hast. Es zählt also deine Durchschnittsnote im Erzieherzeugnis
Alles Gute,
claudia
Quelle:
http://infobub.arbeitsagentur.de/berufe/...hort&status=T01
Aufgrund der Vielzahl der Tätigkeitsbereiche von Pädagogen und Pädagoginnen kann hier nur eine beispielhafte Zusammenstellung gegeben werden. Dabei kann es in der beruflichen Praxis auch zu Überschneidungen bei den nachfolgend genannten Bereichen kommen. Wesentliche Aufgaben/Tätigkeiten sind:
in der Erwachsenenbildung, Kurse, Weiterbildungen, Freizeitveranstaltungen pädagogisch vorbereiten und durchführen, z.B. zur beruflichen Wiedereingliederung, zur allgemeinen und politischen Erwachsenenbildung
in der Berufs- und Betriebspädagogik, betriebliche Aus- und Weiterbildung planen und organisieren, Ausbildungspläne erstellen
im vor- und außerschulischen Erziehungswesen
Vorschulkinder, behinderte, sozial benachteiligte, ausländische oder sozialisationsgeschädigte Kinder pädagogisch fördern
in der außerschulischen Jugendbildung Kurse bzw. Freizeitaktivitäten organisieren und durchführen, zum Beispiel an Volkshochschulen, bei Gewerkschaften, Kirchen oder Parteien
im schulischen Bereich
neue Lehrbücher, Methoden und Medien entwickeln
Eltern und Lehrer/innen beraten
im allgemeinen oder kommunalen Sozialdienst, in Beratungsstellen öffentlicher und freier Träger
Personen, Lebensgemeinschaften und Familien bei der Bewältigung und Lösung ihrer Probleme unterstützen, z.B. bei Erziehungskonflikten oder Trennungen
Beratungsgespräche führen, Ursachen für soziale Probleme und Konflikte aufarbeiten
Lösungsmöglichkeiten aufzeigen, Betroffene zur Selbsthilfe befähigen, materielle Hilfe vermitteln
in der Rehabilitation
Drogenabhängige betreuen, Ausstiegshilfen anbieten, mit behinderten oder psychisch kranken Menschen arbeiten, beispielsweise kranke Menschen bei der Bewältigung der Krankheit unterstützen
in der Ausländerarbeit zum Beispiel pädagogische Hilfen bei kulturellen Anpassungsproblemen anbieten
in der Arbeit mit älteren Menschen
alte Menschen betreuen, beraten und aktivieren
Seniorentreffs organisieren
Bildungsangebote konzipieren
gesundheitsbezogene Altenhilfe
Tätigkeiten in der sozialen Bildungs-, Kultur- und Freizeitarbeit wahrnehmen, z.B. pädagogische Konzepte erarbeiten und in Bildungseinrichtungen oder Freizeitheimen entsprechende Angebote durchführen
Bildungsberatung durchführen, z.B. hinsichtlich Studien-, Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten
Aufgaben in der Bildungsplanung und Schulverwaltung wahrnehmen
Lehr- und Forschungstätigkeiten an Universitäten durchführen
- Wichtige Informationen zur neuen Foren-Software
- Fachforen
- Forum für Studierende an Fachschulen für Sozialpädagogik
- Praktische Ausbildung
- Praxisanleitung
- Unterstützung bei Hausarbeiten, Facharbeiten, Referaten...
- Recht / Arbeitsrecht / Ausbildungsordnungen
- Fragen an Lehrkräfte von Fachschulen für Sozialpädagogik
- Weiterentwicklung der ErzieherInnenausbildung
- Lernfeldkonzept
- Akademisierung der ErzieherInnenausbildung
- Archiv-Foren
- Archiv Diskussionsforum
- Archiv Forum für Studierende
- Smalltalk
- Miteinander sich austauschen.
- Info-Bereich
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