Anerkennungsjahr in Hessen

26.07.2007 14:53
avatar  Anja Reglin ( gelöscht )
#1
An
Anja Reglin ( gelöscht )

Hallihallo,
ich habe gerade mein Diplom (Hessen)absolviert und bin nun dabei mich für eine Stelle als Anerkennungspraktikantin zu bewerben. Von Seiten der unterschiedlichen Einrichtungen stellen sich dahingehend nun einige Fragen wie:
Wie genau ist diese Jahr aufgeteilt?
Welche Aufgaben müssen übernommen werden?
In welchem Stundenumfang?
Inwiefern ist das Gehalt geregelt und wer muss dieses finanzieren?
Falls es sich z.B. um einen Verein (Akgg) handelt, muss das Praktikum sich dann auf alle Abteilungen beziehen oder wäre eine (z.B. IFP)ausreichend?

Ich weiß einfach nicht wo ich mich ausreichen erkundigen kann und die HS Fulda meldet sich leider nicht zurück.

Ich hoffe hier kann mir jemand behilflich sein.

Lieben Gruß
die Anja


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26.07.2007 18:47
avatar  svenja ( gelöscht )
#2
sv
svenja ( gelöscht )

Hallo,
ja, so ist das mit dem Informationsfluss... Beginne im Oktober mit dem Berufspraktikum für die staatliche Anerkennung zur Diplom-Sozpäd. in Niedersachsen. Also, vorweg das wahrscheinlich wichtigste: Es gibt einen festgelegten Berufspraktikanten-Tarif für Sozialpädagogen (liegt meine ich zwischen 1400 und 1800€ brutto). Berufspraktikantenstellen sind i.d.R. im Stellenplan der Einrichtung/Institution/Amt festgeschrieben - von daher wundere ich mich, dass deine potentiellen Arbeitgeber nicht wissen, wo dein Geld herkommen wird. Es ist allerdings auch ziemlich schwer etwas Bezahltes zu finden. In einigen Bundesländern ist das Studium auch anders gegliedert und es gibt das Anerkennungsjahr in dem Sinne nicht mehr (z.B. in Hamburg). Demnach ist es noch schwieriger etwas zu finden, was auch finanziert wird. Es gibt aber auch die Möglichkeit (sofern man nichts verdient) weiterhin Bafög zu bekommen. Wie das genau läuft waeiß ich aber nicht. Wie es mit Arbeitslosengeld 2 aussieht weiß ich auch nicht - will man ja auch nicht unbedingt haben.
Zum Ablauf: Jedes Bundesland müsste eigentlich eine Verordnung zum Verlauf des BPs haben. In Niedersachsen : Nds.GVB1.Nr.27/1983
Darin ist genau der Verlauf festgelegt. Hier einige Auszüge:
Dauer des BPs: 12 Monate, Vollzeit (38,5 bzw. 40 Stunden)-> kann aber verkürzt werden auf ein halbes Jahr, wenn man einer gleichwertigen hauptberuflichen Tätigkeit nachgeht; in Ausnahmefällen kann das BP auch in Teilzeit durchgeführt werden, berlängert sich dann aber dementsprechend
Welche Stellen sind geeignet?
- ganztägige Praktikumsstelle im sozialarbeiterischen/sozialpädagogischen Bereich
- eine Anleitung, die selbst Diplom-Sozpäd. ist und mindéstens 2 Jahre Berufserfahrung hat
- der verwaltungsteil muss 6 Monate des gesamten BP umfassen
Verlauf:
- die ersten 6 - 8 Wochen: Einarbeitung und Vertiefung in die sozialpraktische Tätigkeit
- in dieser Zeit wird auch ein Ausbildungsplan erstellt (in diesem Plan wird genau festgelegt, in welchem Zeitraum du was machst bzw. übernimmst. Wichtig ist dabei, dass du ihn mitbestimmst und nur dann unterschreibst, wenn du denkst, dass du ihn auch erfüllen kannst)
- nach der Einarbeitungsphase übernimmst du die Aufgaben, die im Plan festgelegt wurden (deine Anleitung schreibt dann nach einem halben Jahr und noch einmal am Ende des BP eine Beurteilung für die FH)
- Ziel ist es, dass du am Ende des BP eigenständig sozialpädagogisch Handeln und Arbeiten kannst.
- dann müssen wir noch einen Praxisbericht schreiben und an einem Kolloquium teilnehmen, wo dann nochmal das erworbene Wissen (das auch im Praxisbericht beschrieben wird) abgefragt wird und erst dann hat man die staatliche Anerkennung (hier geht es dann aber nur noch um bestanden oder nicht bestanden - also keine Zensur).
Hört sich alles kompliziert an, ist es aber letztendlich gar nicht. Achso, und dann gibt es ja noch die begleitenden Lehrveranstaltungen, die du in jeder FH des Studienganges (also egal in welcher Stadt - falls man in ein anderes Bundesland wechselt) besuchen kannst.
Hast du sonst noch fragen?


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03.07.2007 14:45
avatar  Anja Reglin ( gelöscht )
#3
An
Anja Reglin ( gelöscht )

Vielen lieben Dank erst einmal für Deine Mühe. Du hast mir schon sehr viel geholfen.

Wenn ich noch weitere Fragen habe, wende ich mich nochmal an Dich ;-)

LG
die Anja


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