FAKS und danach Studium

15.02.2002 13:29
avatar  Kathrin ( gelöscht )
#1
Ka
Kathrin ( gelöscht )

Hallo ihr,
ich bin momentan an einer Fachakademie für Sozpäd. und habe aber noch vor, nach meiner Erzieherinenausbildung Sozpäd. zu studieren. Die Ausbildung gliedert sich ja in 2 Jahre Schule und ein Berufsanerkennungsjahr. Jetzt weiß ich bloß nicht, ob man, wenn man studieren möchte, das Anerkennungsjahr ableisten muss oder nicht. Weiß da jemand von euch bescheid?
Freu mich auf Antwort und danke schon mal
Kathrin


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18.02.2002 12:37
avatar  Britta ( gelöscht )
#2
Br
Britta ( gelöscht )

Hallo Kathrin,

auf jeden Fall ist es so, dass Du als staatlich anerkannte Erzieherin (also mit Anerkennungsjahr) nach dem Soz-päd-Studium kein Anerkennungsjahr mehr machen brauchst. Vielleicht hilft Dir diese Info ja auch irgendwie weiter.
Gruß Britta


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15.02.2002 13:52
avatar  Jule ( gelöscht )
#3
Ju
Jule ( gelöscht )

Hey Kathrin!
Genau die gleiche Frage habe ich mir vor einigen Wochen auch gestellt und habe mir deswegen die Schulverordnug zeigen lassen und einige Gespräche mit verschiedenen Lehrern geführt. Es ist so, dass man zum studieren ja das Fachabi benötigt, eben dieses Fachabi bekommen wir erst mit dem Abschlusszeugnis nachdem Anerkennungsjahr und der methodischen Prüfung. Erst in diesem Zeugnis ist vermerkt, dass man die Fachhochschulreife hat und dementsprechend kann man sich auch erst dann bei einer FH bewerben. Worauf Du auch auf jeden Fall achten musst, ist das Datum der Einreichung Deiner Bewerbungsunterlagen. Bei uns ist es so, dass ich bis zum 15.07.2003 meine Bewerbung bei der FH einreichen muss (wo ja auch das Abschlusszeugnis dabei sein sollte), das Problem ist nun aber, dass ich eigentlich erst am 1.8.2002 mit dem Anerkennungsjahr beginnen soll. Ich werde nun schon am 1.7. beginnen, damit ich früher fertig bin, früher meine Prüfung machen kann und dann meine Bewerbung pünktlich fürs Herbstsemester einreichen kann.
Hoffe, Du verstehst so einigermaßen, was ich meine?! *grins*

Liebe Grüße
Jule

P.S.: Trotz allem solltest Du nochmal eine Fachkraft Deiner Schule fragen, da es sich um die hessische Schulverordnung handelt. Du scheinst ja aus Bayern zu kommen (wg Fachakademie?), von daher könnte das bei Euch natürlich auch anders sein.


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16.02.2002 19:11
avatar  Kathrin ( gelöscht )
#4
Ka
Kathrin ( gelöscht )

Hi Jule,
danke für deine Antwort. Das hab ich schon verstanden :-) Soweit ich weiß, ist das bei uns mit dem Fachabi so, dass wir das nach unserer Prüfung nach den 2 Jahren (vor dem Berufsanerkennungsjahr) haben. Aber danke, ich werd dann halt mal bei meiner Leitung nachfragen (in Bayer- gut deviniert)!
Danke noch mal!
Kathrin


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17.02.2002 08:41
avatar  Galatriel ( gelöscht )
#5
Ga
Galatriel ( gelöscht )

Hallo Kathrin,
in Bayern ist es so, dass du die Prüfung für das Fachabi während der normalen Abschlussprüfung am Ende des 2. Schuljahres schreibst. Dein Zeugnis mit den Noten des Fachabis erhälst du aber auch erst am Ende des Anerkennungsjahres.
Gruß Galatriel


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17.02.2002 11:03
avatar  Bea ( gelöscht )
#6
Be
Bea ( gelöscht )

Hallo,

... und wie ist das ganze eigenlich in Baden-Württemberg???
Vielleicht weiß das ja jemand von euch,weil ich vor habe in Ba.Wü. meine Ausbildung zu machen...

Gruß Bea


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17.02.2002 11:40
avatar  Nicole Schulte ( gelöscht )
#7
Ni
Nicole Schulte ( gelöscht )

Hallo,

und wieder mal ein Punkt mehr, wo sich die einzelnen Bundesländer von einander unterscheiden. :-(
Ich mache meine Ausbildung in NRW. Und dort bekommst du dein Fachhochschulreife-Zeugnis bevor du in das Anerkennungsjahr gehst.
So brauchst du das Anerkennungsjahr halt auch nicht machen und kannst direkt studieren, der Nachteil ist allerdings, dass du dann keine abgeschlossene Berufsausbildung hast. (Dir fehlt ja das Anerkennungsjahr zur staatl. anerkannten Erzieherin).

Gruß Nicole


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