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Anerkennungsjahr fern der Schule
Hallo nochmal,
wie wird das schulbegleitungstechnisch geregelt wenn man die Schule in NRW abgeschlossen hat und das Anerkennungsjahr in einem anderen Bundesland machen möchte? Wer steht einem da zur Seite und von wem wird man in diesem Fall geprüft?
Ausserdem würde ich gerne wissen, ob der schulische Abschluss zur Erzieherin für alle Bereiche gilt. Ich habe im Grunde nur Praxis in Kiga und Hort, würde aber gerne im Behindertenbereich oder im Heimbereich das AJ machen. Geht das??? Oder ist das von der Fachschule abhängig???
Lieber Gruß
Juna
Hallo Juna
Dein Anerkennungsjahr kannst Du In Kindergarten,Hort und Heim machen.Auch wenn Du noch keine "Heimerfahrung"hast.Das kann ja ganz besonders spannend werden.
Befor ich in Behinderten Einrichtungen mein Anerkennungsjahr mache ,
würde ich mich erst einmal mit der Schule oder Lehrer in Verbindung setzen.
Manche lassen das zu ,einige nicht.Manchmal wird auch nur für bestimmte Schüler/innen denen man es zutraut eine Erlaubniss erteilt.
Gruß Heinz
Hallo Heinz,
ja ich habe schon im sonderpädagogischen Bereich gearbeitet und deshalb würde ich das auch nach der Ausbildung gerne tun. Danke :-)
Und nun nochmal: Wie schaut das aus mit "Fern der Heimatschule"? Muß ich mich dann in einer ansässigen Schule anmeldung zwecks Betreuung???
Lieber Gruß
Juna
Hallo Juna,
also, ich kenne das so (allerdings von "meiner" bayerischen FakS), dass in so einem Fall "Amtshilfe" beantragt wird (von der Schule), d.h. Du wirst von einer/einem Praxisbetreuer einer Fachschule im Umkreis Deiner Praktikumsstelle betreut, benotet, mit diesem/dieser Gespräche führen etc.
Ich denke, dass das in anderen Bundesländern ähnlich läuft.
Grüße, Benjamin
>frag doch mal in deiner schule nach!
Herzlichen Dank Benjamin und Rakina :-)
In der Schule zu fragen, finde ich derzeit ziemlich nervig.... hab da eh schon so viel gefragt.... bin Quereinsteigerin Oberstufe und grad im Praktikum. Da ist eh schon ganz Vieles unklar.
Lieber Gruß
Juna
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