Verkürzung des Berufspraktikums in Bayern

24.02.2005 22:21
avatar  schnecke ( gelöscht )
#1
sc
schnecke ( gelöscht )

Hallihallo,

weiß jemand von Euch, wie das mit dem Berufspraktikum ist? ich habe jetzt schon des Öfteren gehört, dass man es abkürzen, oder sogar entfallen lassen kann. Unter welchen Umständen? Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen?
Ach ja: Ich komme aus Bayern

Danke schon mal


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25.02.2005 00:43
avatar  Benjamin ( gelöscht )
#2
Be
Benjamin ( gelöscht )

Hallo,

In der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (Fachakademieordnung Sozialpädagogik - Fa-kOSozPäd) in Bayern steht in § 3, Abs. 2, Satz 4 folgendes dazu:

Das Berufspraktikum verkürzt sich auf die Hälfte bei Bewerbern, die nach Abschluss einer sozialpädagogischen oder pädagogischen Ausbildung mindestens drei Jahre hauptberuflich in der sozialpädagogischen Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (...) tätig waren; es ist in einem anderen Tätigkeitsfeld als dem der Berufstätigkeit nach Halbsatz 1 abzuleisten.

Bist Du also Kinderpfleger/in und hast in diesem Beruf mind. 3 Jahre gearbeitet, kannst Du auf 6 Monate verkürzen.

Von einem gänzlichen Wegfall des BPs habe ich noch nichts gehört.

Viele Grüße, Benjamin


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25.02.2005 20:41
avatar  schnecke ( gelöscht )
#3
sc
schnecke ( gelöscht )

>Hallo

Das ist ja mal was genaueres DANKE!!
Bin jetzt schon schlauer und zufrieden, obwohl ich leider keine vollen drei Jahre gearbeitet habe.

Liebe Grüße
schnecke


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25.02.2005 10:16
avatar  Neudinho ( gelöscht )
#4
Ne
Neudinho ( gelöscht )

Das Berufspraktikum verkürzt sich auf die Hälfte bei Bewerbern, die nach Abschluss einer sozialpädagogischen oder pädagogischen Ausbildung mindestens drei Jahre hauptberuflich in der sozialpädagogischen Betreuung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen (...) tätig waren; es ist in einem anderen Tätigkeitsfeld als dem der Berufstätigkeit nach Halbsatz 1 abzuleisten.

Ist dieser Passus neu? Ich lese / höre davon zum ersten Mal...

Gruß
Neudinho pu316


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25.02.2005 21:02
avatar  Benjamin ( gelöscht )
#5
Be
Benjamin ( gelöscht )

Hallo Neudinho,

der Passus ist mindestens 4,5 Jahre alt, denn die aktuellste Fassung des FakOSozPäd wurde "zuletzt geändert durch 6. Verordnung vom 22.August 2000".
Du findest "meine" Quelle unter dem folgenden Link:


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25.02.2005 21:19
avatar  Neudinho ( gelöscht )
#6
Ne
Neudinho ( gelöscht )

---


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