Erzieherausbildung im Dritten Ausbildungsabschnitt von Schule beendet

21.06.2005 18:07
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#1
Tr
Trapp Nina ( gelöscht )

Hallo,

ich habe den theoretischen Teil der Ausbildung mit befriedigend bestanden.Mein Berufspraktikum verlief nicht gut und wurde nach 1 1/2 jähriger Arbeit ( mit fehlten noch vier Monate bis zu meiner Abschlußprüfung)in einem Heim für behinderte Kinder & Jugendliche gekündigt ohne triftigen Grund.Aufgrund der Beurteilung meiner Ex Chefin,sagt jetzt meine Schule die Ausbildung ist nach fast 6 Jahren hier beendet.Um meine Ausbildung abschließen zu können habe ich jetzt noch eine Stelle gefunden,in der ich meine Ausbildung beenden könnte.Meine Schule bezieht sich auf den § 26 Abs 5 AVO 8 wer kann mir sagen was in dem Gesetzestext steht)und ist der Meinung - die Ausbildung mit der Aussage ich sei für den Erzieherberuf nicht geeignet hiermit beendet.
Was sich heute die Arbeitgeber und die Schulen raus nehmen ist eine Frechheit!Ich habe soviel Zeit und Mühe in die Ausbildung investiert - und jetzt soll alles aus sein?

Nina


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23.06.2005 00:44
avatar  UJ ( gelöscht )
#2
UJ
UJ ( gelöscht )

>Hallo,
>ich habe den theoretischen Teil der Ausbildung mit befriedigend bestanden.Mein Berufspraktikum verlief nicht gut und wurde nach 1 1/2 jähriger Arbeit ( mit fehlten noch vier Monate bis zu meiner Abschlußprüfung)in einem Heim für behinderte Kinder & Jugendliche gekündigt ohne triftigen Grund.Aufgrund der Beurteilung meiner Ex Chefin,sagt jetzt meine Schule die Ausbildung ist nach fast 6 Jahren hier beendet.Um meine Ausbildung abschließen zu können habe ich jetzt noch eine Stelle gefunden,in der ich meine Ausbildung beenden könnte.Meine Schule bezieht sich auf den § 26 Abs 5 AVO 8 wer kann mir sagen was in dem Gesetzestext steht)und ist der Meinung - die Ausbildung mit der Aussage ich sei für den Erzieherberuf nicht geeignet hiermit beendet.
>Was sich heute die Arbeitgeber und die Schulen raus nehmen ist eine Frechheit!Ich habe soviel Zeit und Mühe in die Ausbildung investiert - und jetzt soll alles aus sein?
>Nina

Hi,
sehr unerfreulich für Dich, das ganze ...
Ich an Deiner Stelle würde erst gar nicht lange rummachen, sondern mir anwaltlichen Rat einholen, und zwar bei einem, der Ahnung von Verwaltungsrecht hat. Falls Du kein Geld hast, kannst Du beim für Dich zuständigen örtlichen Amtsgericht einen Antrag auf Rechtsberatung stellen. Das ist ein einfacher Schrieb (dauert nur ein paar Minuten) mit dem die Kostenübernahme für eine anwaltliche Beratung zugesagt wird. Mit dem Schrieb suchst Du dann einen passenden Anwalt auf. Der wird Dir alles weitere verklickern und wenn Aussicht auf Erfolg besteht auch die notwendigen Dinge in die Wege leiten. Gerichtlich ist für sowas das Verwaltungsgericht zuständig, eine Klage kostet Dich als Bürgerin nichts, außer die Anwaltskosten, aber dafür gibt es PKH. Ich denke, das wäre der effektivste Weg ...
Bye, UJ


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