Leistungen zwischen Prüfung und BP / AJ

19.01.2006 19:10
avatar  meryl ( gelöscht )
#1
me
meryl ( gelöscht )

Hallo,

Im Mai habe ich Examensprüfungen, im September fängt mein Berufspraktikum (NRW) an.

Ein Lehrer von uns meinte, wir müssten oder sollten uns in der Zwischenzeit arbeitslos oder sonstwie beim Amt melden, um Leistungen zu erhalten. Mehr wusste er leider nicht, andere Lehrer konnten uns auch keine Auskünfte geben. Weiß jemand von euch etwas genaues?

Liebe Grüße,
meryl


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02.01.2006 08:20
avatar  Nina ( gelöscht )
#2
Ni
Nina ( gelöscht )

Das ist Schwachsinn. Ihr bekommt weiter BaFög, da das Schuljahr rechnerisch ganz normal bis August weitergeht, auch wenn ihr nicht mehr hingeht. Eben bis das neue Schuljahr beginnt. Und im September macht ihr dann BP, dann gibts ja auch wieder Geld.

>Hallo,
>Im Mai habe ich Examensprüfungen, im September fängt mein Berufspraktikum (NRW) an.
>Ein Lehrer von uns meinte, wir müssten oder sollten uns in der Zwischenzeit arbeitslos oder sonstwie beim Amt melden, um Leistungen zu erhalten. Mehr wusste er leider nicht, andere Lehrer konnten uns auch keine Auskünfte geben. Weiß jemand von euch etwas genaues?
>Liebe Grüße,
>meryl


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02.01.2006 14:11
avatar  Benjamin ( gelöscht )
#3
Be
Benjamin ( gelöscht )

>>Das ist Schwachsinn. Ihr bekommt weiter BaFög, da das Schuljahr rechnerisch ganz normal bis August weitergeht, auch wenn ihr nicht mehr hingeht. Eben bis das neue Schuljahr beginnt. Und im September macht ihr dann BP, dann gibts ja auch wieder Geld.

Es ist kein Schwachsinn.
Das Schuljahr endet rechnerisch und offiziell am 31.7.
Korrekt ist, dass einem Arbeitslosengeld für August zusteht und man es auch bekommt, wenn ma es beantragt.


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02.01.2006 13:46
avatar  mia ( gelöscht )
#4
mi
mia ( gelöscht )

auch nicht ganz korrekt:
schuljahr geht bis 31. juli. solange erhälst du bafög, dann einen monat arbeitslos melden!!! beim arbeitsamt sofort sagen, dass es sich nur um einen monat handelt. so habe es ich und alle aus meiner klasse gemacht


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02.01.2006 16:17
avatar  meryl ( gelöscht )
#5
me
meryl ( gelöscht )

Danke für eure Info! Ist denn das Arbeitsamt der Stadt, wo ich wohne oder das der Sadt, wo ich in der Ausbildung bin, zuständig? Und wist ihr, ob ich auch ALG bekomme, obwohl ich kein Bafög bekommen habe?


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02.01.2006 22:03
avatar  Nina ( gelöscht )
#6
Ni
Nina ( gelöscht )

Aso, NRW. Nicht gesehen. Allerdings wird es nicht viel geld geben, da sich das Arbeitslosengeld aus den Bezügen der Vorjahre berechnet.
Man bekommt nur 60% vom letzten "Gehalt".


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23.01.2006 14:37
avatar  meryl ( gelöscht )
#7
me
meryl ( gelöscht )

Aber wenn man ja gar kein gehalt bekommen hat - bekommt man nichts? Warum soll man sich denn da melden, wenn man eh nichts bekommt? Ich blicke da nicht durch


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25.01.2006 07:08
avatar  Anne ( gelöscht )
#8
An
Anne ( gelöscht )

>Aber wenn man ja gar kein gehalt bekommen hat - bekommt man nichts? Warum soll man sich denn da melden, wenn man eh nichts bekommt? Ich blicke da nicht durch
Du bekommst einen gewissen Prozentsatz vom Bafög. Am besten etwas sparen, es ist ja nur eine kurzzeitige Überbrückung, bis es Geld im BP gibt.


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25.01.2006 15:11
avatar  mryl ( gelöscht )
#9
mr
mryl ( gelöscht )

Sprich wenn ich kein Bafög bekommen habe bekomme ich auch keine sonstigen Leistungen?


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