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kann ja wohl nich sein, oder?!
also...nachdem ich mein germanistikstudium abgebrochen habe, jobbe ich zur zeit unter anderem auch als tagesmutter. gerne würde ich jetzt eine ausbildung zur erzieherin machen. das arbeitsamt ist mir hierbei mal wieder keine hilfe. also versuche ich es jetz hier.
ich bin nämlich ziemlich verwirrt: zur zulassung braucht man einschlägige berufserfahrung?? das ist mir völlig neu. kann das tatsächlich sein? gibt es ausnahmeregelungen?
und sollte ich das tatsächlich nicht falsch verstanden haben: was habt ihr davor gelernt?
mei...ich wär euch für ne antwort echt dankbar!! ich bin ja schon froh, daß ich diese seite gefunden habe!
liebe grüsse und tausend dank schonmal im voraus,
die verzweifelte
Hi!
Aus welchem Bundesland bist Du denn?
Also ich rede nun mal von Hessen: Da brauchst Du "neuerdings" die 2jährige
Ausbildung zur Sozialassistentin, damit Du danach auf die Fachschule kannst.
Diese Ausbildung wird an den meisten Fachschulen für Sozialpädagogik sowieso
angeboten!!
Hi, bei uns an der FSP hat man gesagt, dass eine Regelung kommt, die eine abgeschlossene, mind. 2- jährige Berufsausbildung voraussetzt. Diese tritt aber erst 2004 in Kraft, soweit ich weiß. Das heißt wenn du dich diesen Sommer entschließt könntest du noch Glück haben. Kann das aber auch nur für den Bereich NRW sagen.
Ich hoffe ich konnte dir helfen.
Bis dann
simone
Hi,
ja, du siehst, es ist stark davon abhängig, in welchem Bundesland du die Ausbildung machen willst. Soweit mir bekannt ist, setzt bisher noch kein Bundesland eine abgeschlossene Berufsausbildung voraus. Die meisten Modelle sind die:
1) Vorpraktikum und dann Erzieherausbildung
2) Sozialassistentin und dann Erzieherausbildung
Wobei die Ausbildung zur Sozialassistentin im Prinzip die ersten beiden Jahre der Erzieherausbildung darstellen.
Wobei du mit deinen Voraussetzungen allerdings auch studieren könntest. Uni oder FH; im Prinzip würde ich das FH-Studium Sozialpädagogik einer Erzieherausbildung vorziehen. Dann bist du allerdings im Grunde "überqualifiziert" für eine Arbeit als Erzieherin im Kiga.
Ciao
JoJo
>also...nachdem ich mein germanistikstudium abgebrochen habe, jobbe ich zur zeit unter anderem auch als tagesmutter. gerne würde ich jetzt eine ausbildung zur erzieherin machen. das arbeitsamt ist mir hierbei mal wieder keine hilfe. also versuche ich es jetz hier.
>ich bin nämlich ziemlich verwirrt: zur zulassung braucht man einschlägige berufserfahrung?? das ist mir völlig neu. kann das tatsächlich sein? gibt es ausnahmeregelungen?
>und sollte ich das tatsächlich nicht falsch verstanden haben: was habt ihr davor gelernt?
>mei...ich wär euch für ne antwort echt dankbar!! ich bin ja schon froh, daß ich diese seite gefunden habe!
>liebe grüsse und tausend dank schonmal im voraus,
>die verzweifelte
Also das mit der Erfahrung kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, ich habe gleich nach der Realschule mit dem Vorpraktikum begonnen und dann die Schule gemacht.
Liebe Grüße,
Sandra
>also...nachdem ich mein germanistikstudium abgebrochen habe, jobbe ich zur zeit unter anderem auch als tagesmutter. gerne würde ich jetzt eine ausbildung zur erzieherin machen. das arbeitsamt ist mir hierbei mal wieder keine hilfe. also versuche ich es jetz hier.
>ich bin nämlich ziemlich verwirrt: zur zulassung braucht man einschlägige berufserfahrung?? das ist mir völlig neu. kann das tatsächlich sein? gibt es ausnahmeregelungen?
>und sollte ich das tatsächlich nicht falsch verstanden haben: was habt ihr davor gelernt?
>mei...ich wär euch für ne antwort echt dankbar!! ich bin ja schon froh, daß ich diese seite gefunden habe!
>liebe grüsse und tausend dank schonmal im voraus,
>die verzweifelte
>Also das mit der Erfahrung kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, ich habe gleich nach der Realschule mit dem Vorpraktikum begonnen und dann die Schule gemacht.
>Liebe Grüße,
>Sandra
>>also...nachdem ich mein germanistikstudium abgebrochen habe, jobbe ich zur zeit unter anderem auch als tagesmutter. gerne würde ich jetzt eine ausbildung zur erzieherin machen. das arbeitsamt ist mir hierbei mal wieder keine hilfe. also versuche ich es jetz hier.
>>ich bin nämlich ziemlich verwirrt: zur zulassung braucht man einschlägige berufserfahrung?? das ist mir völlig neu. kann das tatsächlich sein? gibt es ausnahmeregelungen?
>>und sollte ich das tatsächlich nicht falsch verstanden haben: was habt ihr davor gelernt?
>>mei...ich wär euch für ne antwort echt dankbar!! ich bin ja schon froh, daß ich diese seite gefunden habe!
>>liebe grüsse und tausend dank schonmal im voraus,
>>die verzweifelte
Du musst entweder schon einen Beruf haben oder ich glaube 3 Jahre eigene Kinder haben. Eine weitere Möglichkeit, beginne mit einem Vorpraktikum.
Hallo verzweifelte,
also das mit den beruflichen Vorerfahrungen kann nur dann der Fall sein, wenn du nur Hauptschulabschluss hast, dann brauchst du, um Erzieherin zu werden eine abgeschlossene Berufsausbildung. Da du aber, Germanistik studiert hast, und sommit ja nehm ich mal an Fachabi oder Abi hast, kann ich mir des kaum vorstellen. Ich hab auch sofort nach der Realschule mit dem Vorpraktikum angefangen und bin mitlerweile in der 2. Klasse der FAKs. Das erste, das du machen musst ist, dir eine Schule, sprich Fachakademie für Sozialpädagogik auszusuchen und mit der Ausbildung zu Beginnen. Ich wünsch dir dabei viel Glück, falls du des machst und wenns noch was wissen willst, dann schreib einfach.
Liebe Grüße Susi
>Also das mit der Erfahrung kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, ich habe gleich nach der Realschule mit dem Vorpraktikum begonnen und dann die Schule gemacht.
>Liebe Grüße,
>Sandra
>>also...nachdem ich mein germanistikstudium abgebrochen habe, jobbe ich zur zeit unter anderem auch als tagesmutter. gerne würde ich jetzt eine ausbildung zur erzieherin machen. das arbeitsamt ist mir hierbei mal wieder keine hilfe. also versuche ich es jetz hier.
>>ich bin nämlich ziemlich verwirrt: zur zulassung braucht man einschlägige berufserfahrung?? das ist mir völlig neu. kann das tatsächlich sein? gibt es ausnahmeregelungen?
>>und sollte ich das tatsächlich nicht falsch verstanden haben: was habt ihr davor gelernt?
>>mei...ich wär euch für ne antwort echt dankbar!! ich bin ja schon froh, daß ich diese seite gefunden habe!
>>liebe grüsse und tausend dank schonmal im voraus,
>>die verzweifelte
Hallo!!
also, um eine Erzieher Ausbildung machen können, mußt du entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Abitur haben. Diese Bestimmungen sind dieses Jahr neu rausgekommen.
Ich hoffe ich konnte dir weiter helfen!
Liebe Grüße :-))
Hallo!
Das habe ich bei www.arbeitsamt.de gefunden. Ich hoffe es hilft dir weiter! Ansonten würde ich mal bei einer Schule (Fachschule für Sozialpädagogik) in deiner Nähe nachfragen!
Gruß Inga
Erzieher/in: Zugangsvoraussetzungen
Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung
Vorausgesetzt wird in der Regel ein mittlerer Bildungsabschluss.
Die praktischen beruflichen Voraussetzungen sind je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Allen gemeinsam ist, dass eine abgeschlossene berufliche Vorbildung in einem einschlägigen sozialpädagogischen oder sozialen Beruf zur Erzieherausbildung berechtigt. Daneben gibt es in den einzelnen Bundesländern alternative Möglichkeiten eines Tätigkeitsnachweises.
Schulische Vorbildung - rechtlich
Für die Ausbildung zum/zur Erzieher/in wird folgende schulische Vorbildung vorausgesetzt:
mittlerer Bildungsabschluss
oder ein im jeweiligen Bundesland als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss.
Das kann zum Beispiel auch das Abschlusszeugnis einer Berufsausbildung sein, wobei der Notendurchschnitt eine Rolle spielt.
Berufliche Vorbildung - rechtlich
Nach der Rahmenvereinbarung der Kultusminister ist der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung oder einer nach Landesrecht als gleichwertig anerkannten Qualifizierung erforderlich.
In Niedersachsen wird konkret der Berufsabschluss staatlich geprüfte/r Sozialassistent/in - Schwerpunkt Sozialpädagogik verlangt. Andere einschlägige Berufsausbildungen eröffnen den Zugang zur Ausbildung nur, wenn sie gleichwertig sind.
In anderen Bundesländern gibt es unterschiedliche alternative Möglichkeiten, wie zum Beispiel:
der erfolgreiche Abschluss in einem nicht einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf (evtl. in Verbindung mit einem Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung) oder
eine mehrjährige Berufstätigkeit, wobei die Dauer davon abhängt, ob sie einschlägig war oder nicht, oder
ein ein- oder zweijähriges (Vor-)Praktikum in sozialpädagogischen Einrichtungen
Auf die Berufstätigkeit kann angerechnet werden:
der erfolgreiche Besuch einer 11. Klasse bzw. der Abschluss einer Fachoberschule, Fachrichtung Sozialwesen, oder der Erwerb der Hochschulreife
der erfolgreiche Besuch der 12. Klasse eines Gymnasiums und ein Jahr Praktikum im sozialen Bereich
die selbstständige mehrjährige Führung eines Familienhaushaltes mit mindestens einem Kind
Wehr- und Zivildienst oder freiwilliges soziales Jahr
Zeiten, in denen man beim Arbeitsamt arbeitslos gemeldet war
Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen.
Mindestalter
Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Einige Bundesländer und Bildungseinrichtungen haben jedoch ein bestimmtes Mindestalter festgesetzt.
Höchstalter
Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben.
Geschlecht
Die Ausbildung ist für Frauen und Männer gleichermaßen möglich. Bisher wurden jedoch weit überwiegend Frauen ausgebildet.
Auswahlverfahren
Die fachliche und persönliche Eignung wird meist geprüft anhand
der schriftlichen Bewerbungsunterlagen,
des schulischen Leistungsstands,
in einem persönlichen Gespräch,
gelegentlich auch in einem Eignungstest.
Weitere Ausbildungsvoraussetzungen
Ein ärztliches Gesundheitszeugnis über die Befähigung zur Berufsausbildung als Erzieher/in ist in allen Bundesländern erforderlich.
Gegebenenfalls, abhängig von länderrechtlichen Bestimmungen oder den Aufnahmeregelungen der Bildungseinrichtungen, werden auch ein polizeiliches Führungszeugnis, ein Erste-Hilfe-Kurs oder ein Freischwimmerzeugnis verlangt.
Bei konfessionell oder weltanschaulich gebundenen Ausbildungsstätten wird die entsprechende Konfession/Weltanschauung verlangt.
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