Stimmt das?

24.10.2002 08:12
avatar  Heffi ( gelöscht )
#1
He
Heffi ( gelöscht )

Hi @ all!
Habe gehört, dass die Ausbildung im badischen in Bayern nicht anerkannt wird. Stimmt das? Das wäre ja eigentlich voll die Unverschämtheit!

Gruß Heffi


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28.10.2002 17:09
avatar  JoJo ( gelöscht )
#2
Jo
JoJo ( gelöscht )

Hallo.

Also, wir sind schon mal etwas schlauer. Ich hab´ beim Kultusministerium in Bayern angefragt und folgende Antwort erhalten.

"...wenn die jeweilige Erzieherausbildung den Rahmenvorgaben des Beschlusses der Kultusministerkonferenz (vom 28. 01. 2000, bzw. vorher vom 24. 09. 1982)über die Ausbildung und Prüfung von Erziehern/Erzieherinnen entspricht, ist der
erworbene Abschluss in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland
anerkannt."

Also, im Grunde wird damit die Ausbildung anerkannt. Jetzt werd´ich mich aber noch schlau machen, was auf dieser KM-Konferenz genau "gesagt" wurde. Kann diesmal aber ein wenig länger dauern. Vielleicht kann mir ja jemand diese Arbeit abnehmen. *g*

Nocheinmal: Die Anerkennung bedeutet aber nicht, dass jeder Kindergarten jemanden auch einstellt. Wenn ich der Meinung bin, ein Bewerber ist nicht genügend qualifiziert, dann werd ich ihm das nicht auf die Nase binden; vor allem nicht, wenn ich dessen Ausbildung im Grunde anerkennen müsste.

Gruß
JoJo


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28.10.2002 18:34
avatar  JoJo ( gelöscht )
#3
Jo
JoJo ( gelöscht )

Nochmal Hallo ;-)

Ging doch schneller. Hab´ ganz vergessen, dass der Beschluss der KM-Konferenz ja hier auf der Homepage zu finden ist. Herzlichen Dank dafür.
Hier kann jetzt jeder Interessierte selbst nachschauen, ob "seine" Ausbildung den Forderungen bestehen würde. Ich kann mich hier für einzelne Bundesländer nicht aus dem Fenster lehnen, bin in NRW auch nicht mehr sooo bewandert, meine aber, dass NRW auf jeden Fall die Anforderungen erfüllt.
Wer sich den Beschluss durchliest, wird in Formalia und Inhalte unterscheiden können. Formalia sind schnell überprüfbar und werden auch meistens erfüllt. Inhalte (hier z.B. Qualifikationsbeschreibungen) können im Grunde nicht überprüft werden. Gut, diese werden sicherlich in den Rahmenrichtlinien festgeschrieben werden. Und hier wird sich auch an den Beschluss sicherlich gehalten werden. Was nun in der Praxis geschieht, ist sicherlich jeweils von der Schule und auch den einzelnen Lehrkräften abhängig.

Ok. Die Ausgangsfrage war "Stimmt das"? Die, nach unseren gewonnenen Erkenntnissen, logische Antwort hierauf müsste sein "NEIN".

JoJo


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26.10.2002 17:23
avatar  Betty ( gelöscht )
#4
Be
Betty ( gelöscht )

Ich hab gehört dass es schon so ist. Bayern hat andere Bestimmugen als alle andern Bundesländer und auch ne längere Ausbildung.
Ich kann Dir nur ganz sicher sagen dass die Ausbildung aus NRW in Bayern nicht anerkannt ist. Ne Bekannte von mir wollte nämlich in Bayern arbeiten und das geht nicht.
Aber....ich glaube es gibt ne zusatzprüfung

Viel Glück Betty


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26.10.2002 23:51
avatar  JoJo ( gelöscht )
#5
Jo
JoJo ( gelöscht )

So.
Ich habe gehört... ich glaube... meiner Ansicht nach...
Hier steht nie etwas konkretes - meine Person mit eingeschlossen. Bevor ich mich jetzt darum kümmern werde (mal schau´n, wie weit ich komme), noch mal einige Hinweise.
Im Grunde dauer auch die Ausbildung zur Erzieherin drei Jahr. Im Grunde. Die Fachakademie oder Fachschule dauert zwei Jahre, das anschließende Anerkennungsjahr (wie der Name sagt) ein Jahr. Alles was davor ist, in Bayern sind das zwei Jahre, zählt genau genommen nicht zur Ausbildung zur Erzieherin. Wenn die Bayern jetzt ihren eigenen Sch.. machen, müsste Betroffene echt überlegen, ob nicht der Klageweg beschritten werden sollte. Schließlich ist es eine staatliche Anerkennung die erteilt wird, wobei sich "staatlich" auf die BRD bezieht.
Aber auch dies hier ist wieder nicht konkret, mal sehen, was ich erreichen kann.
JoJo


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24.10.2002 12:09
avatar  JoJo ( gelöscht )
#6
Jo
JoJo ( gelöscht )

Hallo.
Also, den Titel "Staalich geprüfte Erzieherin" gibt es auch ohne Anerkennungsjahr; z.B. Niedersachsen. Kommt immer darauf an, wie die Ausbildung geregelt ist. Normalerweise gilt die Ausbildung auch bundesweit, bzw. wird bundesweit anerkannt. Es wird also normalerweise niemand auf die Idee kommen und mitteilen, dass er die Ausbildung nicht anerkennt.
"Unnormalerweise" gibt es aber auch hundert andere Gründe, jemanden nicht einzustellen. Wenn mit also als Träger einer Kindertageseinrichtung die Ausbildung einer Bewerberin nicht gefällt, weil ich sie für "unterdurchschnittlich" halte, so werde ich dies der Bewerberin nicht auf die Nase binden.
Wenn es um Einstellung geht, ist vermutlich nicht so sehr das Land Bayern gefragt, sondern vielmehr die entsprechenden Träger.

Für mich hat aber die Frage und die daraus resultieren "unklaren" Antworten mal wieder gezeigt, dass es nötig ist, die Ausbildungsstruktur deutlich zu machen. Wie wird Wo ausgebildet? Was wird Wo anerkannt? Usw., usw.
Der Vorschlag wurde hier ja schon einmal gemacht. Vielleicht brauchen wir ein "Opfer", das sich dieser Sache annimmt. Natürlich müssten dann andere das Material liefern.
Ok., steinigt mich, aber ich eigne mich als Opfer ganz schlecht ;-)

Gruß
JoJo


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24.10.2002 16:09
avatar  Conny ( gelöscht )
#7
Co
Conny ( gelöscht )

Also, ich habe ja schon einmal diesen VErsuch gestartet. Ich habe eine Übersicht in der KiTa spezial vom Februar 2000. da ist eine tabellarische Übersicht, die aber der ERklräung bedarf. Und diese ERklärungen könnten doch Kollegen aus den anderen Bundesländern liefern.. Dafür müssten wir uns aber auch austauschen..
Ich bin -wie schon des öfteren erwähnt- aus NRW. Da steht ja nun eine Änderung der Ausbildung an, die dann den Niedersachsen-Leuten ähnlich ist.
Also, ich bin bereit...
;-)


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24.10.2002 10:41
avatar  Conny ( gelöscht )
#8
Co
Conny ( gelöscht )

Ich kann mir das nicht so recht vorstellen. Denn Du bekommst überall den Abschluss "staatlich anerkannte Erzieherin", vorausgesetzt, Du hast das Anerkennungsjahr. Insofern wird das wohl auch in Bayern zählen müssen.
Aber ich komme aus NRW, nochmal ein Aufruf an alle bayrischen Kollegen..
;-)


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25.10.2002 08:19
avatar  Heffi ( gelöscht )
#9
He
Heffi ( gelöscht )

Sorry aber ich muß einfach darauf bestehen: staatlich anerkanntER ERZIEHER nicht ERZIEHERIN! Bin nämlich vom männlichen Bereich! ;O) Ich weiß kann man aber ja auch nicht aus dem Namen sehen!

Gruß HEFFI


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