Wichtige Fragen zu rechtlichen Grundlagen

12.07.2003 20:25
avatar  sandra ( gelöscht )
#1
sa
sandra ( gelöscht )

Hallo,

Ich habe am montag mein Kolloquium und hätte noch eine Frage: Stimmt es das die Aufsichtspflichtregelungen im BGB verankert sind? Wenn ja was steht dann eigentlich im KJHG?

Ich hoffe die Fragen sind nicht all zu doof und jmd. kann sie mir beantworten!

Liebe Grüße, Sandra


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13.07.2003 23:26
avatar  UJ ( gelöscht )
#2
UJ
UJ ( gelöscht )

"Ich habe am montag mein Kolloquium und hätte noch eine Frage: Stimmt es das die Aufsichtspflichtregelungen im BGB verankert sind? Wenn ja was steht dann eigentlich im KJHG?"

Hi,
ja, das stimmt, und zwar bezieht sich das zum einen auf die Aufsichtspflicht als Teil der elterlichen Sorge, die auch die Personensorge umfaßt und die im § 1626 I BGB geregelt ist (der Inhalt der Personensorge findet sich in § 1631 I BGB), und zum anderen auf die Aufsichtspflicht per Vertrag, wobei dabei aber mehr auf die Haftung abgestellt wird (siehe § 832 im fünfundzwanzigsten Titel "Unerlaubte Handlungen" im BGB). Wichtig dabei ist, daß mit der Übernahme einer Aufsichtspflicht per Vertrag nicht die Aufsichtspflicht der Eltern erlischt, da diese ja einen Teil der Personensorge darstellt und nur durch eine gerichtliche Entscheidung eingeschränkt werden darf. Wie gesagt geht es dabei aber mehr um Haftungsfragen.
Im KJHG ("Kinder- und Jugenhifegesetz", SGB VIII) hingegen geht es nicht um Aufsicht, sondern um die Tätigkeiten der Öffentlichen und Freien Träger der Jugendhilfe, um Finanzierung, Hilfe zur Erziehung als Leistung, um Rechtsansprüche bei Hilfeangeboten und -ersuchen, um Herausnahme eines Kindes aus der Familie und um einiges mehr.

"Ich hoffe die Fragen sind nicht all zu doof und jmd. kann sie mir beantworten!"

Sagen wir mal so: Ein Blick ins Gesetz hätte Dir zumindest den zweiten Teil Deiner Frage schnell beantworten können, aber vielleicht holst Du das ja noch nach ...
Bye, UJ


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