wichtige Frage für mich

22.02.2005 16:29
avatar  Kathrin ( gelöscht )
#1
Ka
Kathrin ( gelöscht )

Hallo

ich möchte in NRW (Bielefeld) die Erzieherausbildung machen.
Ich hab den mittleren Bildingsabschluss an einer Berufsfachschule für
Sozialpädagogik gemacht, diese ging 2 Jahre.
Danach 10 Monate ein Vorpraktikum abgeleistet.
Leider musste ich dieses Abbrechen.
Allerdings fällt das Praktikum ja nach den neuen Regeln eh weg.
Werden die mich an der Schule annehmen???

Danke!


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22.02.2005 22:01
avatar  dagi ( gelöscht )
#2
da
dagi ( gelöscht )

Hi, frage doch einfach mal bei deiner Schule nach, denn von Bundesland zu Bundesland sind es verschiedene und aushandelbare Zulassungsvoraussetzungen. Aber ich denke schon, dass du es mit der Voraussetzung schaffen könntest. Bei uns in Hessen ist aber am 15.2.jeden Jahres Anmeldeschluss - das wäre jetzt für dich zu spät für diesen Sommer. Naja, viel Glück, aber klicke doch mal in deiner freien Zeit unter
www.stimmenplanet.de
Da kannst du singen und in den Charts hochklettern und deine Wartezeit dadurch verkürzen :-)))
Viel Spaß
Dagi


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23.02.2005 17:06
avatar  Kathrin ( gelöscht )
#3
Ka
Kathrin ( gelöscht )

Hallo

ja die Anmeldung hab ichnatürlich bei der Schule schon eingereicht,jetzt muss ich halt hoffen.
Das hier steht auf der Homepage zu dieser Schule zu den Aufnahmevorraussetzungen:


Aufnahmevoraussetzungen

Voraussetzungen sind

(1) der Sekundarabschluss I - Fachoberschulreife - sowie
(2) eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
Die Voraussetzung (1) kann in Ausnahmefällen ersetzt werden durch ein Feststellungsverfahren, in dem die Bewerberin oder der Bewerber den Nachweis erbringt, dass eine erfolgreiche Teilnahme an einem Bildungsgang zu erwarten ist. Die Entscheidung trifft die obere Schulaufsichtsbehörde.

Die Voraussetzung (2) kann ersetzt werden durch

ein einschlägiges Praktikum von mindestens einjähriger Dauer (bei Bewerberinnen und Bewerbern, die eine allgemeine Hochschulreife (AHR) nachweisen, wird dieses einschlägige Praktikum auf sechs Monate gekürzt) oder
den Abschluss eines einschlägigen vollzeitschulischen Bildungsganges oder
ein einschlägiges Praktikum im Rahmen der Klasse 11 der Fachoberschule.
Die Vorlage eines Führungszeugnisses ist erforderlich.


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