Wichtige Frage!!

03.02.2004 11:53
avatar  Frauke ( gelöscht )
#1
Fr
Frauke ( gelöscht )

Hallo! Ich (20, Abi '03) überlege eine Ausbildung als Erzieherin zu machen. Ich hab gelesen, dass man in der Ausbildung allerdings kein Geld bekommt,sondern erst ab dem Anerkennungsjahr, stimmt das?! Welche Zugangsvoraussetzungen bestehen für den Beruf sonst so allgemein? Irgendwie habe ich gehört, man braucht ein ärztliches Attest...
Es wäre super, wenn mir jemand seine Erfahrungen oder Tipps geben würde! Vielen Dank schon mal!!

LG, Frauke


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03.02.2004 13:30
avatar  Nina ( gelöscht )
#2
Ni
Nina ( gelöscht )

Und wieder sind die Voraussetzungen von Bundesland zu bundesland verschieden.
Welches Bundesland willste denn wissen?


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03.02.2004 15:55
avatar  Frauke ( gelöscht )
#3
Fr
Frauke ( gelöscht )

Für Bremen...Machst du auch eine Ausbildung als Erzieherin?


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03.02.2004 20:14
avatar  Nina ( gelöscht )
#4
Ni
Nina ( gelöscht )

Ja, ich fange jetzt im September an, hoffe ich. (Brauch noch das OK, der Schule, aber das klappt schon. )

Bremen, ok.

Aaalso:
1. Mittlere Reife
2. Eine einschlägige einjährige Vorbildung (dies kann sein: ein durch die Schule begleitetes Vorpraktikum oder der Besuch der Berufsfachschule für Gesundheit, Hauswirtschaft und Sozialwesen)
Zugelassen wird auch, wer
a) anstelle der einschlägigen einjährigen Vorbildung
- den Abschluss eines Ausbildungsberufs nach § 25 des BBiG oder § 25 der HwO oder
- den Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht vergleichbar geregelten Ausbildung oder
- eine als gleichwertig anerkannte einschlägige berufspraktische Tätigkeit von mindestens zweijähriger Dauer oder
b) eine für den Besuch der Schule förderliche Berufstätigkeit von mindestens 5 Jahren nachweist. Angerechnet werden
- einschlägige sozialversicherungspflichtige, ununterbrochene Berufstätigkeiten von jeweils mindestens einem Jahr Dauer und
- die Tätigkeit im eigenen Haushalt, wenn wenigstens ein Kind oder eine pflegebedürftige Person zu betreuen waren oder
c) die Hochschulzugangsberechtigung besitzt und ein einjähriges einschlägiges Praktikum abgeleistet hat.

3.Ärztliche Bescheinigung, aus der sich die gesundheitliche Eignung für die Tätigkeit in allen sozialpädagogischen Einsatzfeldern ergibt (für Bewerber(innen), die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann der schulärztliche Dienst die Bescheinigung erstellen)

Nachzulesen auch unter www.arbeitsamt.de , dann auf asis, dann schulische Ausbildungsangebote, dann auf freie Suche, Erzieherin und Bundesland eingeben und schon kommen die Ergebnisse.

Ich hoffe, ich konnte ein bisschen weiterhelfen.


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03.02.2004 20:48
avatar  Frauke ( gelöscht )
#5
Fr
Frauke ( gelöscht )

Dankeschön!! Hast mir echt geholfen!! Aber noch was: Wie ist das mit dem Geld? Stimmt es, dass man erst ab dem Anerkennungsjahr Gehalt bekommt?? Kriegt man sonst nix?? Vielleicht weißt du da ja auch mehr als ich... ;0)

Liebe Grüße


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06.02.2004 13:57
avatar  UJ ( gelöscht )
#6
UJ
UJ ( gelöscht )

nt


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04.02.2004 01:53
avatar  Axel ( gelöscht )
#7
Ax
Axel ( gelöscht )

Wo denkst du hin? Außer im Anerkennungsjahr gibt's keine Kohle.


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25.02.2004 15:43
avatar  flo ( gelöscht )
#8
fl
flo ( gelöscht )

Klar gibts Kohle. In Bayern wird das Vorptaktikum vergütet und die 2 jahre Vollzeitschule mit BAFÖG. Ich krig fast 700 Euro bafög


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04.02.2004 13:26
avatar  Nina ( gelöscht )
#9
Ni
Nina ( gelöscht )

Ja, Axel hat leider Recht. Ist nunmal eine schulische Ausbildung.
Und im Anerkennungsjahr gibts auch nur ca 75% des Normalgehaltes.


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