Ein paar Fragen

03.11.2003 16:06
avatar  Patrick ( gelöscht )
#1
Pa
Patrick ( gelöscht )

Hallo zusammen!

Ich weiss nicht genau, ob ich in diesem Forum mit meinen Fragen richtig aufgehoben bin, aber ich würde es gerne auf einen Versuch ankommen lassen.
Meine Freundin möchte höchstwahrscheinlich eine Ausbildung zur Erzieherin anfangen. Ich wohne in Dortmund, sie noch in München und wir haben es angedacht zusammenzuziehen. Nachdem ich mich soweit wie möglich versucht habe im Auftrag meiner Freundin zu Informieren, was die Ausbildung angeht, rätsel ich allerdings immernoch bei einer Reihe von offenen Fragen, die nirgendswo in Ansätzen für mich befriedigend beantwortet werden. Im Berufenet der Bundesanstalt für Arbeit wird zwar ziemlich umfangreich auf den Bildungsgang Erzieher/in eingegangen, aber bei den spezifischen Regelungen der einzelnen Bundesländer wurden teile so stark gekürzt und sehr oberflächlich behandelt, dass der Text mehr verwirrt als informiert und die meisten Schulen unterhalten zwar eine eigene Homepage, aber diese sind zum Teil schon dermaßen lange nicht mehr aktualisiert worden, das möglicherweise eine ganze Reihe anderer, neuerer Regelungen in Kraft getreten sein könnten.

Deswegen hier an dieser Stelle mal mein Fragenkatalog:

1.) Da sie schon ein Abitur an einem Gymnasium gemacht hat. Wird dieses in irgendeiner Form bei der schulischen Ausbildung in Nordrhein-Westfalen mit eingerechnet (z.B. Verkürzung der Schulzeit) hzw. ist es dann nicht mehr zwingend erforderlich, ein Praktikum in einer sozialpädagogischen Einrichtung von mindestens einjähriger Dauer zu vollziehen, um an einer Schule für diesen Ausbildungsgang angenommen zu werden?
2.) Gibt es überhaupt eine Vergütung für ein Vorpraktikum? Wenn ja, wie hoch ist diese Vergütung in etwa?
3.) Wird überhaupt noch Kindergeld gezahlt, wenn so ein Vorpraktikum abgeleistet werden muss?
4.) Wie steht es mit elternunabhängigen BAföG an solch einer Schule? Ich meine nachdem meine Freundin hierhin gezogen ist, steht es ausser Frage, dass sie kaum noch weitere Unterstützung von ihren Eltern bekommt, aber das alleine berechtigt einem laut BAföG nicht zum elternunabhängigen Zuschuss. Deswegen meine Frage: Gibt es noch Ausnahmeregelungen, neben den mir bekannten aus den Gesetzestexten (z.B. fünf Jahre Erwerbstätigkeit ab dem 18. Lebensjahr usw.)?

Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn jemand ein paar Antworten auf diese Fragen hat und sie mir an dieser Stelle preisgeben würde. Vielleicht kommt ja jemand ebenfalls aus Dortmund und kann eine bestimmte Schule hier aus der Region aus eigener Erfahrung empfehlen. Danke im Vorraus!

Mit freundlichen Gruß,
Patrick


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04.12.2003 13:29
avatar  Conny ( gelöscht )
#2
Co
Conny ( gelöscht )

Also, ich kenne die beiden Schulen in Dortmund und kenne mich auch ein wenig in der Erzieherausbildung aus.
Die eine SChule (Anna-Zillken) bildet ausschließich für Heimerziehung aus, da muss man eh 18 Jahre alt sein. Vorpraktikum dauert mit Abi meines Wissens ein halbes Jahr.
Das städtische Berufskolleg bildet für alle BEreiche aus, SChwerpunkt Kindergarten. Alter egal. Vorbildung mindestens FOR.
Da aber im kommenden Schuljahr neue Richtlinien herrschen (Voraussetzung Fachhochschulreife oder BErufsausbildung) weiß ich nicht, wie es läuft. "Eigentlich" gibt es dann kein Vorpraktikum mehr.
Bezahlen im Vorpraktikum ist ein Taschengeld von max. 250 Euro. In den zwei Jahren Schulzeit gibts max. Kindergeld, da sie eine Ausbildung macht. AUsbildungsbeihilfe gäbe es früher, aber ob es elternunabhängig gezahlt wird, bezweifel ich...und nebenher jobben ist sehr schwer bzw. anstrengend.
Und im Anerkennungsjahr gibts dann netto vielleicht 800 Euro auf die Hand.
Was aber staatliche Hilfen angeht, wissen meistens die Lehrkräfte an der SChule am besten. Sie können effektivere Tipps geben.


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03.12.2003 16:51
avatar  marie ( gelöscht )
#3
ma
marie ( gelöscht )

Hallo!
Also ich kann jetz leider nur von Bayern reden. Aber soweit ich informiert bin gilt folgendes auch für deine Freundin:
Bafög: Ich bezeifle auch, dass sie das normale Bafög bekommt. Allerdings hat sie Chancen auf das (Elternunabhängige) Meister-Bafög. Informiert euch am besten mal bei eurem Landratsamt o. ä. Das sind so zwischen 400 und 500 Euro im Monat.
Kindergeld und Verdienst im Vorpraktikum: Ich kenne Leute die im Vorpraktikum 550 € Verdient haben. Dies ist allerdings eher die Ausnahme. Der Durchschnitt lag bei uns ca. bei 250 €. Für das Kindergeld ist im Vorpraktikum wichtig wieviel du verdienst (weiß die Grenze leider nicht mehr genau). In der Schulzeit bekommt man wieder Kindergeld, vorrausgesetzt man hat nicht zu hohe Einnahmen durch einen nebenjob.
Im Berufspraktikum (also im letzten Jahr der Ausbildung) verdient man normalerweise soviel, dass Bafög und Kindergeld wegfallen.

Ich hoffe ich konnte dir zumindest ein bischen weiterhelfen!

Marie


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03.11.2003 18:30
avatar  Kolja Richter ( gelöscht )
#4
Ko
Kolja Richter ( gelöscht )

zu 1: Das Abitur wird nicht auf die Schulzeit angerechnet.
zu 2: Wieviel für ein Vorpraktikum gezahlt wird, handeln Praktikant und Einrichtung miteinander aus. In meiner Gegend sind ca. 150 Euro üblich. Ich habe schon von Praktikanten gehört, die wesentlich weniger erhalten.


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