Praktikum & Vorpraktikum

15.01.2004 00:20
avatar  Jennifer ( gelöscht )
#1
Je
Jennifer ( gelöscht )

Als Vorraussetzung lese ich oft "einjähriges einschlägiges Praktikum" oder "einjähriges Vorpraktikum". Gibt es da einen Unterschied?

Ich habe in NRW die Stufe 12 erfolgreich abgeschlossen und mache derzeit in der Jugend- und Heimerziehung ein sogenanntes einjähriges gelenktes Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife.

Somit habe ich ein "einjähriges einschlägiges Praktikum" - aber auch ein Vorpraktikum?

Ich hoffe, dass mir jemand helfen kann!

Es grüßt
Jennifer


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