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stellenwert der beurteilung nach dem anerkennungsjahr durch die praxis
Die Beurteilung der Praktikannten durch die Praxis soll angeblich einen höheren Stellenwert bekommen was unsere Einrichtung sehr begrüßt. Da wir momentan das Problem haben das unsere Praktikantin eine 5 von uns als Praxisnote bekommem hat. Ihe schulischen leistungen wurden mit 3 bewertet. Damit würde die Vornote fürs Kolloquium eine 4 sein. Aber die Schule zieht sie hoch auf eine 3! Unsere Frage; haben wir als Einrichtung eine Chance dagegen anzugehen? Überall dreht es sich um steigende Qualität der Erzieherinnen und diese Schule zieht zum wiederholten mal Schüler durch bei denen die Praxis einwände zur Berufseignung hat!
Hallo Sarah,
also um eine 5 im Anerkennungsjahr zu erhalten muss man meines Eerachtens schon in der Schulzeit zuvor ziemlich schlecht und immer gerade so durchgerutscht sei.
Ich bin seit ein paar Tagen fertig mit allen Prüfungen, warte also nur noch auf meine Zeugnisse und kann dann endlich behaupten, dass ich staaltich anerkannte Erzieherin bin. Aber wenn ich höre, dass manche eine 5 selbst auch im Colloquium hatten, dann weiß ich nicht, was sie die restlichen 4 Jahre getan haben.
Der Erzieherberuf ist meines Erachtens ein beruf bei dem amn mit Leib und Seele dabei sein muss, ansonsten ist man da irgendwie falsch. Kann mir nciht vorstellen, dass man diesen beruf einfach so auf die leichte Schulter nehmen kann, denn schließlich hängt davon teilweise auch die Zukunft der Kinder ab.
Also um eine 5 im Anerkennungsjahr in der beurteilung zu erhalten muss man mit Sicherheit keine Ahnung bzw. nur sehr wenig Ahnung von pädagogisch richtigen Handlungsweisen und sehr wenig Ahnung im Umgang mti Kindern/ Jugendlichen haben. Dazu kommt dann mit Sicherheit auch, dass man nicht teamfähig ist, d.h. sich nicht auch mal anpassen kann, wenig flexibel, spontan, lernfähig,... Ich denke, wenn man sich einfach schwer in der Arbeit mit kindern und jugendlichen tut, dann kommt so eine Note zustande. Schade ist das dann nur, wenn man nicht bereits vorher gemerkt hat, dass der Beruf nichts für einen ist.
na ja, mehr fällt mir dazu leider nicht ein. Viel Spaß im Anerkennungsjahr und gutes Gelingen bei Deiner Facharbeit und Abschlussprüfung.
Viele Grüße
Kerstin
Ich habe die unterschiedlichen Beiträge zu deiner Anfrage gelesen und dabei die Verunsicherung über die Gewichtung der Praxisnoten und das ganze Verfahren der Beurteilung des Berufspraktikums festgestellt. Jedes Bundesland hat eine Verordnung über die Ausbildung zur staatlich anerkannten ErziherIn die genau diese Fragen regelt. In Hessen z.B. ist die Praktikumsstelle verpflichtet eine Beurteilung vorzulegen, die feststellen muss, ob die Praktikantin befähigt ist, als Erzieherin selbstsändig tätig zu sein. Wird dies verneint, (sozusagen Note 5 oder 6) wird die Praktikantin gar nicht erst zur Prüfung zugelassen.
In Hessen findet insofern keine Benotung seitens der Praxisstelle statt, die unhmittelbar Einfluss auf die Note der Abschlussprüfung nimmt.
Wie gesagt, jedes Bundesland hat hier eigene Verordnungen, die du dir genau anschauen musst. Diese Verordnungen können in der Regel auf den Internetseiten des jeweiligen Kultusministeriums heruntergeladen werden.
Gruß michael
Moin Andrea,
-----Die Beurteilung der Praktikannten durch die Praxis soll angeblich einen höheren Stellenwert bekommen was unsere Einrichtung sehr begrüßt.
Würde ich auch sehr begrüßen. Aus welchem Bundesland kommst Du?
-----Da wir momentan das Problem haben das unsere Praktikantin eine 5 von uns als Praxisnote bekommem hat.
Interessant, daß Ihr sogar Noten vergeben dürft. Ich kann mich nicht erinnern, daß ich benoten durfte (in Bayern), was mich insofern ärgert, weil die Schule die Note dann "herausliest" und nicht unbedingt in meinem Sinne bewertet - positiv wie negativ.
-----Ihe schulischen leistungen wurden mit 3 bewertet. Damit würde die Vornote fürs Kolloquium eine 4 sein. Aber die Schule zieht sie hoch auf eine 3!
Aufgrund des Kolloquiums oder aus reiner Schulesoterik?
-----Unsere Frage; haben wir als Einrichtung eine Chance dagegen anzugehen? Überall dreht es sich um steigende Qualität der Erzieherinnen und diese Schule zieht zum wiederholten mal Schüler durch bei denen die Praxis einwände zur Berufseignung hat!
Es gibt schon Wege.
Zum einen Praktikantinnen von "auffälligen" Schulen nicht mehr zu nehmen. Dabei muß man aber u.U. das Risiko eingehen, vielleicht ein Jahr ohne Praktikantin auszukommen. Zeigt aber auch erst Wirkung, wenn das mehrere Einrichtungen machen.
Einrichtungen müssen sich zusammenschließen und den Kontakt zu den Schulen suchen. Das findet in meinen Augen eh noch viel zu selten statt.
Und man muß den Mut aufbringen, anstatt einer wackligen 5 auch einmal eine 6 zu vergeben.
Mehr fällt mir dazu gerade nicht ein.
Gruß
Neudinho
Ich wohne im Süden von NRW.
Meine Praxisstelle vergibt keine Noten. Sie erstellt ein sogenanntes Gutachten, in dem verschiedene Aspekte meiner Arbeitsleistung beleuchtet werden. Die Einrichtung soll mein Verhalten in vollständigen Sätzen beschreiben. Zur Orientierung hat meine Praxisanleiterin von der Schule ein paar Bögen bekommen, in denen Beispielformulierungen stehen, die eine Maximal-Leistung beschreiben. Diese Formulierungen hat die Schule vor einigen Jahren in Zusammenarbeit mit Einrichtungen aus der Region erarbeitet, so dass ein gewisser Konsens zwischen Schule und Praxis bestehen sollte, was eine gute Berufspraktikantin ausmacht.
Ich habe den Eindruck, dass meine Schule damit in der Beteiligung der Praxisstellen vergleichsweise weit geht. Andere Schulen der Region verwenden Ankreuzbögen oder Formulare zum Ausfüllen, bei denen den Praxisstellen weniger Möglichkeiten bleiben, einen eigenen Standpunkt einzubringen.
Noten vergeben die Praxisstellen nicht.
Wie und in welchem Umfang das Gutachten der Praxisstelle in die Benotung einfließt, bleibt undurchsichtig. Das gilt im Grunde für die ganze Notengebung. So ist beispielsweise unklar, welchen Anteil einzelne Ausarbeitungen oder die Projektarbeit an der Gesamtnote haben. Auch die Anteile von Praxisbesuchen, Praxisaufgaben, Kolloquium und Gutachten der Einrichtung an der Gesamtnote wurden uns erst gegen Ende des Jahres recht zögerlich angedeutet.
Um eine gute Transparenz zu erzielen, würde ich ein Schaubild befürworten, in dem die Meilensteine des Anerkennungsjahres mit ihren prozentualen Anteilen an der Gesamtnote aufgeführt sind. Dieses Schaubild könnte von Anfang an den Schülern und Praxisanleitern ausgehändigt werden. Dann wüsste jeder, woran er ist.
Zum Problem, dass ungeeignete Leute von der Schule durchgezogen werden: In meinem Jahrgang haben 30 Schüler die Fachschulausbildung vor 3 Jahren begonnen. Ins Berufspraktikum gingen 21, ins Kolloquium nur noch 16. Das sind Durchfallquoten, wie ich sie von der Uni kenne.
Ich habe einmal meine Lehrerin gefragt, ob es denn fair sei, eine Schülerin erst in Berufspraktikum durchfallen zu lassen. So etwas deute sich doch sicher schon früher an. Ob es nicht sinnvoller sei, schon im ersten Ausbildungsjahr deutlich zu machen, dass man eine Schülerin für nicht geeignet hielte. So würde die Schüler weniger Zeit verlieren und könne sich frühzeitig neu orientieren. Meine Lehrerin meinte daraufhin, dass genau solche Gespräche bei vielen Schülerinnen stattgefunden hatten, bei denen sie zum Teil sehr eindringlich gebeten worden waren, den Ausbildungsgang zu wechseln. In den meisten Fällen wollten die Schülerinnen versuchen, die Sache "durchzuziehen", bis sie schließlich im 2. Schuljahr oder BP scheiterten.
Insofern muss man die Schuld wahrscheinlich nicht nur bei den Schulen suchen. Was die Ausbildung zur Kinderpflegerin in meiner Region angeht, habe ich allerdings tatsächlich den Eindruck, dass auch ungeeignete Bewerberinnen seitens der Schulen "durchgezogen" werden. Die Gründe dafür sind mir unklar. Vielleicht haben die Schulen Schwierigkeiten, überhaupt genügend Bewerberinnen für diesen unattraktiven Beruf zu bekommen, so dass sie Bildungsgänge dichtmachen müssten, wenn sie strenge Qualitätskriterien anlegten.
bei uns haben die praxisstellen schon ein großes mitspracherecht. so ist auch gut. am ende wird bei uns auch ein gutachten erstellt. es wird zwar nicht direkt eine note gegeben. aber am schluss wird geschrieben ob die schülerin sehr gut, gut, oder nur geeignet ist. noch schlechter weiß ich gar nicht wie das ausgedrückt wird. so hat die praxis dann indirekt eine note vergeben. dann wird die note mit der schriftlichen note zusammengezogen. die noten stehen dann 50 zu 50% zueinander. ich finde diese regelung sehr gut. da es wichtig ist wie die schülerin von der praxisstelle eingeschätzt wird. wer nur gute berichte schreiben kann, aber die umsetzung gelingt nicht, der hat auch keine gute note verdient. und ich finde dann auch nicht die zulassung zum kolloquium. ich würde mich auch auf jeden fall mit der schule in verbindung setzen und wirklich dann keine praktikantin mehr von dort nehmne, wenn dies irgend mögliche ist.
gruß miriam
Hallo,
-----Sie erstellt ein sogenanntes Gutachten, in dem verschiedene Aspekte meiner Arbeitsleistung beleuchtet werden. Die Einrichtung soll mein Verhalten in vollständigen Sätzen beschreiben. Zur Orientierung hat meine Praxisanleiterin von der Schule ein paar Bögen bekommen, in denen Beispielformulierungen stehen, die eine Maximal-Leistung beschreiben. Diese Formulierungen hat die Schule vor einigen Jahren in Zusammenarbeit mit Einrichtungen aus der Region erarbeitet, so dass ein gewisser Konsens zwischen Schule und Praxis bestehen sollte, was eine gute Berufspraktikantin ausmacht.
So soll es ein.
-----Andere Schulen der Region verwenden Ankreuzbögen oder Formulare zum Ausfüllen, bei denen den Praxisstellen weniger Möglichkeiten bleiben, einen eigenen Standpunkt einzubringen.
Diese Ankreuzbögen habe ich eh gefressen. Si werden den zu Beurteilenden in keiner Weise gerecht. Auch wenn es darum geht, möglichst einheitliche Beurteilungskriterien zu schafen, darf die Individualität des Einzelnen nicht auf der Strecke bleiben.
-----Wie und in welchem Umfang das Gutachten der Praxisstelle in die Benotung einfließt, bleibt undurchsichtig. Das gilt im Grunde für die ganze Notengebung. So ist beispielsweise unklar, welchen Anteil einzelne Ausarbeitungen oder die Projektarbeit an der Gesamtnote haben. Auch die Anteile von Praxisbesuchen, Praxisaufgaben, Kolloquium und Gutachten der Einrichtung an der Gesamtnote wurden uns erst gegen Ende des Jahres recht zögerlich angedeutet.
Hier habe ich während Ausbildung mit meiner Schule ganz gute Erfahrungen gemacht.
-----Um eine gute Transparenz zu erzielen, würde ich ein Schaubild befürworten, in dem die Meilensteine des Anerkennungsjahres mit ihren prozentualen Anteilen an der Gesamtnote aufgeführt sind. Dieses Schaubild könnte von Anfang an den Schülern und Praxisanleitern ausgehändigt werden. Dann wüsste jeder, woran er ist.
Der Vorschlag erscheint mir ganz sinnvoll.
---Ich habe einmal meine Lehrerin gefragt, ob es denn fair sei, eine Schülerin erst in Berufspraktikum durchfallen zu lassen. So etwas deute sich doch sicher schon früher an. Ob es nicht sinnvoller sei, schon im ersten Ausbildungsjahr deutlich zu machen, dass man eine Schülerin für nicht geeignet hielte. So würde die Schüler weniger Zeit verlieren und könne sich frühzeitig neu orientieren.
Das frage ich mich mitunter auch! Und es ist für die Einrichtung und ihre Klientel nicht tragbar, solche Leute noch ein Jahr durchzuziehen.
-----Meine Lehrerin meinte daraufhin, dass genau solche Gespräche bei vielen Schülerinnen stattgefunden hatten, bei denen sie zum Teil sehr eindringlich gebeten worden waren, den Ausbildungsgang zu wechseln. In den meisten Fällen wollten die Schülerinnen versuchen, die Sache "durchzuziehen", bis sie schließlich im 2. Schuljahr oder BP scheiterten.
Und dem muß Vorschub geleistet werden. Es gibt Studiengänge, wo die ersten Semester fast ausschlie0lich dem Aussieben dienen.
Gruß
Neudinho
Hallo,
ich bin gerade im Anerkennungsjahr in Bayern und meine Praxisanleiterin hat mir in meiner Endbeurteilung auch eine Note geben müssen. Besser gesagt wurden 3 Noten vergeben, d.h. einmal für die Teamarbeit, dann für die praktische/methodische Arbeit und dann noch für die sonstige Arbeit. Aus diesen drei Noten wurde dann meine Gesamtnote errechnet, die dann von meiner Lehrerin auf einem Gesamtbenotungsbogen über das Berufspraktikum mit geschrieben wurde, der am Ende meine Colloquiumszulassungsnote errechnet hat. Auf diesem bogen standen dann Noten von Praxisbesuchen, Berichten, Facharbeit,...
Zu dem beschriebenem Problem kann ich nur sagen, dass es sicherlich von schule zu schule unterschiedlich ist, denn bei uns zählt die Note der Endbeurteilung 3fach im Gegensatz zu anderen Noten. Zudem hatten wir auch einen Fall in der Stufe, der von der praxis eine 5 bekommen hat und somit nicht zum Colloqium zugelassen wurde.
Gruß
K81
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