Erzieherin ohne Annerkennung! Wer kann mir helfen ??

03.08.2004 22:01
avatar  Stephanie ( gelöscht )
#1
St
Stephanie ( gelöscht )

Ich habe habe die Erzieherinnenausbildung schulisch bestanden.Leider ließ mich die Schule 2x durch das letzte Jahr fallen.ICh arbeite jetzt ab und zu als Springerin, brauche aberbeibestimmten Gemeinden und Städte das letzte Jahr.Ich liebe meinen Beruf über alles.Die meisten Kollegen und Kigas würden mich auch gerne behalten.Wer kann mir einen Rat geben,wie ich entweder noch die chance auf ein Annerkennungsjahr bekomme/ oder durch weiterbildung einen Abschluß erlangen kann oder wo man sich bewerben kann, die kein Annerkennungsjahr fordern?

Ich hoffe mir kann jemand helfen!!


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22.08.2004 11:42
avatar  Kolja Richter ( gelöscht )
#2
Ko
Kolja Richter ( gelöscht )

Wenn deine staatliche Prüfung mehr als 3 Jahre her ist, dann gilt sie als verfallen. Dann kannst du kein Anerkennungsjahr mehr machen.

Du müsstest also die staatliche Prüfung wiederholen. Ich weiß aber nicht, ob man das überhaupt darf, wenn man zwei mal durchs Anerkennungsjahr gefallen ist.

Mein Tipp wäre: Such dir eine staatliche Fachschule in deiner Nähe und lass dich dort von der Bildungsgangleiterin beraten. Ich würde mir dazu auf jeden Fall eine andere Schule suchen. Kritik an deiner ursprünglichen Schule würde ich mir verkneifen. Stattdessen würde ich darauf rumreiten, dass du inzwischen viel Berufserfahrung gesammelt hast, und jetzt die schulischen Anforderungen sicher besser bewältigen kannst. Vielleicht darfst du die staatliche Prüfung wiederholen, z.B. in Form einer Nichtschülerprüfung. Dann müsstest du aber schleunigst einen Termin machen, denn die Antragsfrist endet meist im Oktober, und du musst vorher eine Menge Papierkram erledigen und ein Führungszeugnis beantragen.


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19.08.2004 23:26
avatar  Ute D. , Rheinstetten ( gelöscht )
#3
Ut
Ute D. , Rheinstetten ( gelöscht )

Ich weiß nicht , was bei dir da schief gelaufen ist.
Vielleicht kannst du irgendeinen Weg finden, zumindest als Kinderpflegerin die staatliche Anerkennung zu bekommen? Berufserfahrung hast du ja.
Zuständig wäre dann je nach Bundesland irgendeine Behörde. Die zu finden ist wahrscheinlich viel Telefoniererei.
Dann könntest du wenigstens als Zweitkraft arbeiten.
Übrigens kann man bei uns z.B. in der Schülerbetreuung auch ohne Abschluss arbeiten. Also konkret in der Kernzeitbetreuung/Nachmittagsbetreuung. Bezieht sich auf Karlsruhe.


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05.08.2004 14:22
avatar  Kolja Richter ( gelöscht )
#4
Ko
Kolja Richter ( gelöscht )

Stephanie hat bestimmt nicht gepostet, um sich Schmähungen anzuhören.


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05.08.2004 23:14
avatar  stephanie ( gelöscht )
#5
st
stephanie ( gelöscht )

Danke kolja !!


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05.08.2004 23:13
avatar  stephanie ( gelöscht )
#6
st
stephanie ( gelöscht )

Danke Kolja !!


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05.08.2004 12:08
avatar  Anja ( gelöscht )
#7
An
Anja ( gelöscht )

Die Schule hat Dich also zwei mal durch die Prüfung "fallen lassen" ?
Hast Du mal drüber nachgedacht, ob Du vielleicht Schuld trägst?
Da kann ich, so hart es klingt, nur sagen, Pech gehabt!
Andere Leute arbeiten hart in ihrer Ausbildung und finden danach trotzdem keinen Job, warum sollte es Dir besser gehen?


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04.08.2004 08:34
avatar  Silke ( gelöscht )
#8
Si
Silke ( gelöscht )

Hallo Stephanie,

jetzt mal eine blöde Frage:
Wie kann es sein, dass die Schule dich 2x durchs Anerkennungsjahr fallen ließ?
Trägst du da nicht auch ein bisschen Schuld dran?

Leider kann ich dir nicht weiterhelfen.
Ich weiß zwar, dass Kinderpflegerinnen eine Weiterbildung als Erzieherinnen machen können, aber diese Ausbildung hast du nicht, oder?
Ansonsten glaube ich nicht, dass es Stellen gibt, die dich ohne Beruf langfristig in einer sozialen Einrichtung arbeiten lassen.
Tut mir leid, dass ich dir keine bessere Antwort geben kann, aber vielleicht wissen noch andere einen Rat!

Viele Grüße und viel Erfolg,
Silke


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17.08.2004 11:55
avatar  U.Widlitzek ( gelöscht )
#9
U.
U.Widlitzek ( gelöscht )

Für SchülerInnen ohne Berufspraktikumsabschluss gibt es eine Möglichkeit eine Nichtschülerprüfung zur Kinderpflegerin abzulegen.Bitte erkundige Dich bei der zuständigen Fachschule f. Sozialpädagogik.Damit kannst Du in einer KITA eine Festanstellung bekommen, falls diese laut Stellenplan eine Kinderpflegerin einstellen können.
Zusätzlich kann ein Antrag auf eine 2.Wiederholung des Berufspraktikums bei der Bezirksregierung gestellt werden ( nur mit ausführlicher Begründung, warum es 2x nicht geklappt hat).
Viel Glück


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