Was darf und muß man im Praktikum tuen?

16.12.2004 14:34
avatar  Stefan ( gelöscht )
#1
St
Stefan ( gelöscht )

Hallo!

Meine Freundin macht momentan das 1jährige Vorpraktikum in einem KIGA und sie erzählt mir immer ziemlich verwunderliche Sachen. Ich wollte mal fragen was man als Praktikantin überhaupt tuen darf und welche Arbeiten sie nicht verrichten darf.

z.B.

Darf man sie mit 10 (oder mehr) Kindern in einem Raum alleine lassen?
Oder darf sie mit "Problemkindern" alleine an einen Frühstückstisch gesetzt werden und die beiden Erzieherinnen setzen sich a den Tisch mit den kleinen Kindern?

Das sind jetzt nur zwei Beispiele, vielleicht kennt jemand die allgemeinen Grundsätze.

Würde mich über eine Antwort freuen.

MfG Stefan


 Antworten

 Beitrag melden
16.12.2004 19:41
avatar  Bine ( gelöscht )
#2
Bi
Bine ( gelöscht )

Hallo Stefan,

na das hört sich für mich so an, als würde sich deine Freundin überfordert fühlen?!
Dann sollte sie einfach mal das Gespräch mit ihrer Anleiterin suchen und diese Themen abklären...

MFG Bine


 Antworten

 Beitrag melden
16.12.2004 21:23
avatar  Alex ( gelöscht )
#3
Al
Alex ( gelöscht )

Natürlich darf deine Freundin mit schwierigen Kindern an einem Tisch sitzen, aber vielleicht kommt sie dabei in Situationen, mit denen sie (noch) nicht umgehen kann, z.B. Grenzen ziehen, wenn die Kinder sie mit Essen bewerfen oder dergleichen. Und in solchen Fällen kann man mit seiner Anleiterin sprechen anstelle still zu leiden. Ja, das ist ein sehr guter Tipp.


 Antworten

 Beitrag melden
16.12.2004 18:50
avatar  Alex ( gelöscht )
#4
Al
Alex ( gelöscht )

>Darf man sie mit 10 (oder mehr) Kindern in einem Raum alleine lassen?

Korrekte Führung der Aufsichtspflicht setzt nicht voraus, dass Kinder lückenlos überwacht werden. Man kann eine Gruppe von 10 Kindern auch mal ein paar Minuten alleine lassen, wenn man die Gruppensituation entsprechend einschätzt. Warum sollte dann eine Vorpraktikantin nicht dabei sein dürfen? Wenn etwas passiert, wird die Praktikantin die letzte sein, der man Vernachlässigung der Aufsichtspflicht vorwerfen kann. In der Verantwortung steht die Gruppenleiterin, und ihre Entscheidung, die Gruppe alleine zu lassen, muss sie plausibel begründen, ob nun eine Vorpraktikantin dabei ist oder nicht.

>Oder darf sie mit "Problemkindern" alleine an einen Frühstückstisch gesetzt werden und die beiden Erzieherinnen setzen sich a den Tisch mit den kleinen Kindern?

Dürfen Problemkinder alleine an einem Tisch essen? Vermutlich ja. Es ist ein Kindergarten und kein Irrenhaus. Warum sollte dann eine Vorpraktikantin nicht dabei sitzen dürfen? Manche Fragen wundern mich. Braucht man eine besondere Ausbildung, um mit Kindern an einem Tisch zu sitzen? Oder mit Menschen im allgemeinen?

Eine vollständige Aufzählung der Arbeiten, die eine Vorpraktikantin erledigen darf, das macht mir zu viel Arbeit. Was darf denn ein Bäckerlehrling alles tun?

Geh mal davon aus, dass deine Freundin unter Anleitung der Gruppenleiterin eine ganze Menge machen darf, und das ist doch eigentlich toll.


 Antworten

 Beitrag melden
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!