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Erzieherin-Ausbildung in Hessen nur mit Praktikum möglich ?
Ich beende dieses Jahr die Schule mit Mittlerer Reife und möchte Erzieherin werden. Ist es derzeit noch möglich mit einem zweijährigen Praktikum im Kindergarten die ErzieherInnen-Schule zu besuchen oder ist als Aufnahmevoraussetzung der zweijährige Schulbesuch mit dem Ausbildungziel SozialassistentIn ? Gilt diese Regel in Hessen ab sofort oder erst ab 2003 ?
Wer weiß darüber genauer Bescheid als das hiesige Arbeitsamt ?
>Ich beende dieses Jahr die Schule mit Mittlerer Reife und möchte Erzieherin werden. Ist es derzeit noch möglich mit einem zweijährigen Praktikum im Kindergarten die ErzieherInnen-Schule zu besuchen oder ist als Aufnahmevoraussetzung der zweijährige Schulbesuch mit dem Ausbildungziel SozialassistentIn ? Gilt diese Regel in Hessen ab sofort oder erst ab 2003 ?
>Wer weiß darüber genauer Bescheid als das hiesige Arbeitsamt ?
Hallo Lisa!
Soviel ich weiß, musst du ab diesem Jahr die zweijährige Ausbildung zur Sozialasistentin machen. Ab dem Jahr 2002 wird nur diese Ausbildung anerkannt.Wenn du Fragen hast, wende dich direkt an eine Fachschule für Sozialpädagogik.
es gilt folgendes ab 2003
Anmeldeschluss 15. Februar
Aufnahmekriterien in die hess, Fachschulen für Sozialpädagogik:
1. Mittlerer Abschluss
und
2. Berufsabschluss als Staatl. geprüfte Sozialassistentin
oder
Abschluss einer einschlägigen anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer
oder
Die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung:
Zur Feststellungsprüfung wird zugelassen, wer eine Berufstätigkeit von vier Jahren nachweist.
Auf diese vier Jahre sind anzurechnen:
> eine abgeschlossene Berusausbildung
> erzieherische und pflegerische Tätigkeiten in der Familie bis zur Dauer von drei Jahren
> ein studienqualifizierender Abchluss in der Sekundarstufe II bis zur Dauer von drei Jahren
> föderliche Studienleistungen an Fachhochschulen oder Hochschulen
> die Ableistung eines sozialen Jahres (FSJ)
> der Grundwehrdienst
> der Zivildienst
> ein Auflandsaufenthalt als Au-pair bis zur Dauer von 12 Monaten
> einschlägige Berufstätigkeit
3. Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf.
Gruß Silke
Kinderpflegerin
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