Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung

22.08.2005 22:59
avatar  Lucia ( gelöscht )
#1
Lu
Lucia ( gelöscht )

Hallo Zusammen,
ich habe heute erfahren das sich die Zugangsvoraussetzungen zur Zulassung an Erzieherfachschulen ab nächstem Jahr (zumindest an der Schule hier in RP) ändern.
Ich muß dazu sagen das ich anfang der ferien bei der schule angerufen habe und man mir dort sagte das ich eben ein Vorpraktikum bräuchte.
So habe ich mir also einen Praktikumsplatz gesucht.
Nun heute erfahre ich das ich ab nächstem Jahr nun eine Ausbildung als Sozialassistentin vorschalten muß.
Meine Frage nun gibt es die Möglichkeit diese ausbildung (dreiländereck NRW, RP und Hessen) schon in diesem jahr (nachträglich) zu beginnen? Bzw. habe ich in siegen nur die möglichkeit der Kinderpfleger-Ausbildung gefunden-werden diese gleichgesetzt oder zählt nur der Sozialass.?
Nicht das ich nicht gern ein jahr in der KiGa verbringen würde nur sind es so noch ganze 6 jahre bis ich fertig bin und das wäre schade.
Andererseits freue ich mich schon sehr auf das praktikum aber wenn ich halt doch früher noch irgendwie die voraussetzungen erfüllen könnte...?
Ich hoffe ihr könnt mir etwas weiterhelfen, euer Forum jedenfalls lässt mich darauf hoffen :-) es gefällt mir gut hier bei euch *schmunzel*

Herzliche Grüße
Lucia


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24.08.2005 11:37
avatar  Shani ( gelöscht )
#2
Sh
Shani ( gelöscht )

Entschuldige... Aber ich verstehe die Frage nicht so ganz... Also, welchen Abschluss hast du bis jetzt und wie läuft die Ausbildung bis jetzt bei euch?
In NDS muss man mit Soziassi anfangen, 2 Jahre, und dann Sozpäd, 2 Jahre. Vorpraktikum ist, soweit ich weiss, nicht erforderlich. Kinderpfleger muss man nur mit Hauptschulabschluss vorschieben.
So ist das bei uns.
Und nun weiss ich nicht genau, wie das bei euch normalerweise läuft und was da geändert werden soll?


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24.08.2005 14:23
avatar  Lucia ( gelöscht )
#3
Lu
Lucia ( gelöscht )

Entschuldige bitte wenn ich so einen wirrwarr geschriebenen habe :-)
Also im nahegelegenen Rheinlandpfálz wo meine wunschschule liegt war es bisher so das man zur zulassung für die schule ein "geleitetes Vorpraktikum" von einem Jahr brauchte. Aufgrunddessen habe ich mich nach einem platz umgeschaut und den auch gefunden. Nun werden oder sind die regeln geändert worden so dass ich wie in NDS auch eine SoziAss-Ausbildung vorweg brauche.
Jetzt ist mein problem das ich mal davon abgesehen das es dann mit dem Jahr wartezeit das sich für mich ergibt nun 6 Jahre brauche bis ich fertig sein kann auch das ich nicht so recht weiß wie fest diese bestimmungen schon sind und an wen ich mich da wenden könnte (ausser der schule)
Auch würde mich interessieren ob viell. die ausbildung einer Kinderpflegerin (die ich vielleicht hier noch beginnen könnte) gleichgesetzt wird mit der der Sozialass.? Und liese sich auf eine solche ausbildung zum beispiel ein jahr praktikum anrechnen? ich würde das jahr schon sehr gerne machen aber überlege natürlich auch das mir dann noch wieder ein jahr (nach längerer auszeit durch krankheit) futsch ist :-(
Viell. klappt das verständigen ja diesmal ;-)
LG
Lucia


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25.08.2005 11:19
avatar  Shani ( gelöscht )
#4
Sh
Shani ( gelöscht )

Huhu...ich bin's wieder... ;-) Versuch nochma zu helfen...

Also, die Ausbildung läuft bis zum nächsten Jahr nach der alten Verordnung. (Wenn ich das nun richtig verstanden habe) Und d.h. dann, dass du die Ausbildung, wenn du die dieses Jahr beginnst, auch nach der alten Verordung bis zum Schluss machst.
Du wärst also der letzte Jahrgang nach der alten Verordnung. Mitten in der Ausbildung können sie das nicht ändern.
Demzufolge denke ich, wenn du das angeleitete Vorpraktikum machst, ist das der Anfang vom Ausbildungsjahrgang und die Ausbildung läuft dann für die Schüler, die das Vorpraktikum machen, nach der alten Verordnung.
Kanns aber nicht genau sagen, weil ich die Verordnung bei euch nicht kenne.
Wenn du allerdings nächstes Jahr mit dem SoziAssi anfängst, brauchst du evtl. kein Vorpraktikum. Dafür läuft die Ausbildung aber auch anders.
Das kann ich aber auch nicht genau sagen, weil ich die neue Verordnung nicht kenne... ;-)
Die neue Ausbildung beginnt (soweit ich das verstehe) dann nicht mit dem Kinderpfleger sonder mit dem SoziAssi.

Wie lang braucht man in der alten Verordnung für die Ausbildung?
Und wie lang braucht man in der neuen Verordnung?
Da müsstest du nun abwegen, was günstiger für dich ist.
Außerdem schadet praktische Vorerfahrung nie. "Verschenken" würdest du das Jahr so oder so nicht!!

Nun zum Kinderpfleger.......wie gesagt, bei uns muss man diese Ausbildung vorschieben, wenn man den Beruf der Erzieherin ohne Realschulabschluss erwerben will. D.h.:
mit HS-Abschluss 2 Jahre Kinderpleger ->Realschulabschluss
mit RS-Abschluss 2 Jahre SoziAssi ->evtl. erweiterter RS-Abschuss
2 Jahre Soz.päd ->evtl. FH-Reife
wären dementsprechend auch 6 Jahre bei uns.

Und ein Vorpraktikum wird wahrscheinlich nicht angerechnet. Kann ich mir nicht vorstellen, weil....wie schon gesagt, der theoretische Teil fehlt.

Boah...nich so einfach... Hoff, ich konnte dir helfen...


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25.08.2005 14:21
avatar  Lucia ( gelöscht )
#5
Lu
Lucia ( gelöscht )

Wow super lieb von dir, danke erstmal.
Also jetzt hab ich mal noch eine frage: Muß das Vorpraktikum vor beginn bei der Schule angemeldet werden? Meldet man sich also quasi schon zum vorpraktikum an für die bewerbung auf einen schulplatz im folgenden jahr?
Ich hatte bisher vermutet (!) das man sich nach bzw. während des Praktikums bewirbt und dann eine Bescheinugung oder Zeugnis der Praktikumsstelle vorweißt.
Ich werd aufjedenfall jetzt weiter in dieser richtung nach den antworten suchen ;-)
Also nochmal vielen lieben dank für die "Spur"

Lucia


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25.08.2005 18:33
avatar  Shani ( gelöscht )
#6
Sh
Shani ( gelöscht )

Das kann ich dir leider nicht sagen. Bei uns gibt es das halt nich... Frag am Besten am ersten Schultag nach den Ferien nach. Dann wissen die auch genau, wie du weiter vorgehen sollst.


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24.08.2005 14:52
avatar  Claudia ( gelöscht )
#7
Cl
Claudia ( gelöscht )

Also einfach machst du es nicht ;-)

http://berufenet.arbeitsamt.de/data/pdf/r_00814.pdf
-> auf Seite 6 stehen die Aufnahmevoraussetzungen

http://www.erzieherin-online.de/beruf/ausbildung/index.php
-> hier findest du weitere Informationen

Also eines verstehe ich nicht.. Du schreibst etwas von einem "geleiteten Vorpraktikum" und dass du schon eine Stelle in einer Einrichtung hast, aber was ich nicht verstehe: Hast du auch einen Schulplatz??? Als (in Bayern hat man nämlich neben dem Praktikum noch Seminartage..

"Jetzt ist mein problem das ich mal davon abgesehen das es dann mit dem Jahr wartezeit das sich für mich ergibt nun 6 Jahre brauche bis ich fertig sein kann"
Wieso ein Jahr Wartezeit? Ich dachte du hast eine Praktikumsstelle..
Aber es stimmt dann schon, ja.. ein Jahr "Wartezeit" + zwei Jahr Soz.assistenten-ausbildung + 2 Jahre Fachschule + 1 Jahr Berufspraktikum

"auch das ich nicht so recht weiß wie fest diese bestimmungen schon sind und an wen ich mich da wenden könnte (ausser der schule) "
Die Schule ist IMMER der beste Ansprechpartner!! Ansonsten in die derzeitigen Bestimmungen schauen (siehe oben)! An diese muss sich ja auch jede Schule richten

"Auch würde mich interessieren ob viell. die ausbildung einer Kinderpflegerin (die ich vielleicht hier noch beginnen könnte) gleichgesetzt wird mit der der Sozialass.? "
Also in Bayern gibt es "nur" die Kinderpflegeausbildung und diese berechtigt -und ist auch Voraussetzung - für die Erzieherausbildung. Ich denke es ist vom Prinzip her das gleiche. Aber sinnvoller ist bestimmt eine Ausbildung zur Soz.assi. in RLP - wo du ja denn die Ausbildung zur Erzieherin absolvieren willst. Aber auch lauT dem "§ 13 Bildungsgang für Erzieher - Aufnahmevoraussetzung"(Verordnung, Seite 8, unten) geht das auf jeden Fall auch mit der Kinderpflegeausbildung!! Übrigens dauert die Kinderpflege wie auch die Soz.assi-Ausbildung zwei Jahre.

"Und liese sich auf eine solche ausbildung zum beispiel ein jahr praktikum anrechnen?"
Eher schwer!! Da dir das theoretische Wissen des ersten Jahres fehlt!! Und nach den zwei Jahren kommt ja auch die Prüfung zur "staatl. anerk./gepr. Kinderpflegerin/Soz.assi."!


Hm, hattest du noch welche Fragen? Ich hoffe ich konnte dir schon mal helfen.. Ansonsten schau noch auf die offiziellen Seiten von Rlp...

mfg,
claudia


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24.08.2005 22:34
avatar  Lucia ( gelöscht )
#8
Lu
Lucia ( gelöscht )

Hallo Claudia,
also erst schon einmal danke für deine bemühungen.
Ich kenne natürlich die seite der Berufsberatung und bin selbts auch schon beim arbeitsamt gewesen, das problem: sie wissen selbst nix.
In RLP war es bisher aber so das man ein vorpraktikum machte indem man nur in der einrichtung ist und dies hinterher bescheinigt bekommt und dann damit und mit den üblichen bewerbungsunterlagen seine bewerbung an die schule schickt.
Ich habe mich also bisher schon kundig gemacht aber momentan fehlt mir die richtung in der ich weiter suchen muß. Leider ist es schwer den richtigen ansprechpartner zu finden und z.Z. sind in RLP noch ferien und da geht erstmal garnichts hinsichtlich Informationen.

Viele Grüße
Lucia


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25.08.2005 06:37
avatar  Nina ( gelöscht )
#9
Ni
Nina ( gelöscht )

Suche die Homepage einer Schule in RP oder NRW. Die haben die Informationen bereits aktualisiert.


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25.08.2005 14:15
avatar  Lucia ( gelöscht )
#10
Lu
Lucia ( gelöscht )

Hallo Nina,
danke für den Tip.
Ich werd nochmal nach einer anderen schauen denn die hier bei mir ist leider noch nicht aktualisiert :-(

LG
Lucia


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