Anleitung von Vorpraktikanten / Wichtig !!!!!!!!!!!!!!!

01.03.2001 14:42
avatar  Natascha ( gelöscht )
#1
Na
Natascha ( gelöscht )

Hallo !!!!

Ich habe eine Frage ,vielleicht kann mir jemand weiterhelfen !!!! Muss man über eine gewisse Berufserfahrung verfügen um Vorpraktikanten anleiten zu dürfen ? Also íst eine gewisse Jahreszahl an Arbeitsjahren vorgeschrieben ??? Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen !!! Danke im Voraus !!!!!!!


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17.03.2001 10:07
avatar  Gerd Detering ( gelöscht )
#2
Ge
Gerd Detering ( gelöscht )

Hallo!
Für die Anleitung von Vorpraktikanten gibt es in keinem Bundesland bestimmte Voraussetzung (also Berufserfahrung u.dgl.). Eventl. gibt es in den Praktikantenverträgen mit den Berufsschulen (der Vorpraktikanten bzw. Vorpraktikantenklassen) einen Hinweis auf das Jugendarbeitsschutzgesetz (z.B. bezügl. Arbeitszeiten), aber eine formale "Ausbilder"-Qualifikation ist nicht erforderlich.
MfG
Gerd Detering
kitanetzwerk.de


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16.03.2001 21:31
avatar  Andre ( gelöscht )
#3
An
Andre ( gelöscht )

Für NRW gilt grundsätzlich 2 Jahre. Aber, wenn es an Anleiterinnen mangelt guckt keiner so genau hin.


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11.03.2001 10:17
avatar  weinmann ( gelöscht )
#4
we
weinmann ( gelöscht )

Für welches Bundesland fragst Du an?


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11.03.2001 16:06
avatar  Natascha ( gelöscht )
#5
Na
Natascha ( gelöscht )

Ist für Rheinland-Pfalz!!!!!


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01.03.2001 21:20
avatar  Martina ( gelöscht )
#6
Ma
Martina ( gelöscht )

Hi

Also ich glaube man sollte 3 Jahre Berufserfahrung haben, meine derzeitige Anleitung, ich bin Berufspraktikantin, ist jedoch selbst erst im ersten Berufsjahr.
Ich weiß also auch nicht genau ob das mit den 3 Jahren nun Vorschrift ist oder Vorschlag

Gruß
Martina


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