Re: Lehramt für berufliche Schulen

27.10.2004 22:19
avatar  GH ( gelöscht )
#1
GH
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>hallo eike ich habe deine mail hier gerade gelesen ich mache zur zeit auch eine ausbildung als erzieherin und würde gerne danach noch studieren oder etwas dranhängen.am liebsten würde ich auf lehramt studieren eißt du ob das mit der fachhochschulreife geht ich dachte immer das das nur mit dem abi funktioniert.

hallo,
um Lehramt für berufliche Schulen zu studieren (z. B. die Fachrichtung Sozialpädagogik, um später an Fachschulen/Fachakademien die künftigen ErzieherInnen ausbilden zu dürfen) wird die fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt. Die ist zu haben, wenn die Fachhochschulreife besser als 1,5 erreicht wurde oder auf einer Berufsoberschule (BOS) mit einer Fremdsprache (statt zweien fürs Vollabi)


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28.10.2004 17:03
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#2
Jo
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Moin zusammen.


>hallo,
>um Lehramt für berufliche Schulen zu studieren (z. B. die Fachrichtung Sozialpädagogik, um später an Fachschulen/Fachakademien die künftigen ErzieherInnen ausbilden zu dürfen) wird die fachgebundene Hochschulreife vorausgesetzt. Die ist zu haben, wenn die Fachhochschulreife besser als 1,5 erreicht wurde oder auf einer Berufsoberschule (BOS) mit einer Fremdsprache (statt zweien fürs Vollabi)

Also, ich beweifele jetzt mal, dass die fachgebundene Hochschulreife generell ausreicht, da dass Lehramtsstudium ja an Unis stattfindet. Da würde ich zur Sicherheit bei der Uni generell nachfragen.
Was das Lehramt Sozialpädagogik für Berufsschulen betrifft, so ist die im übrigen ziemlich rar gesäht. Lüneburg, Bremen, Dortmund, Bamberg und - ich glaube - Dresden oder Chemnitz. Für Hinweise auf neu hinzugekommene Unis bin ich immer dankbar.

Ciao
JoJo


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28.10.2004 17:33
avatar  GH ( gelöscht )
#3
GH
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Allen Zweifeln zum Trotz:

"3.1 Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums für das Lehramt an beruflichen
Schulen ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (nicht:
Fachhochschulreife). Ferner sind mindestens drei Monate des geforderten Berufspraktikums (vgl. S. 9 f) vor Studienbeginn abzuleisten."

Nachzulesen unter
http://www.uni-bamberg.de/zuv/studienber...Schulen2004.pdf


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29.10.2004 00:05
avatar  JoJo ( gelöscht )
#4
Jo
JoJo ( gelöscht )

>Allen Zweifeln zum Trotz:
>"3.1 Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums für das Lehramt an beruflichen
>Schulen ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (nicht:
>Fachhochschulreife). Ferner sind mindestens drei Monate des geforderten Berufspraktikums (vgl. S. 9 f) vor Studienbeginn abzuleisten."
>Nachzulesen unter
>http://www.uni-bamberg.de/zuv/studienber...Schulen2004.pdf


Grmmpfff!! Wie ich schon erwähnte, das muss nicht bundesweit gelten und gilt allgemein auch nicht bundesweit. Vielleicht lässt sich in Bayern mit der fachgebundenen Hochschulreife alles studieren, in Niedersachsen aber z.B. nicht!
Gut, es ist richtig, dass sich mit fachgeb. Hochschulreife in Sozialpädagogik auch Sozialpädagogik auf Lehramt studieren lässt. Aber, wenn man Unizugänge verallgemeinern will (sprich für ganz Deutschland), dann gilt immer noch: Abitur, sonst genauer nachfragen. So kann z.B. in Niedersachsen jemand der die fachgebundene Hochschulreife im Bereich Technik erhalten hat, im Grunde nicht Sozialpädagogik auf Lehramt studieren. Ok, ich geb´ zu, dass ist jetzt hier nicht sehr von Belang, aber ich hab halt schon eigene Schüler gehabt, die ohne Abitur studieren wollten. Es geht, ist aber immer mit mehr oder weniger Aufwand verbunden. Ist halt die Frage, in welchem Bundesland der Schulabschluss erworben wurde und in welchem Bundesland der Studienort liegt - Bildung ist halt Ländersache.

Ciao
JoJo


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