Hat hier einer Ahnung vom einjährig gelenkten Praktikum?

12.03.2005 11:57
avatar  Sarah ( gelöscht )
#1
Sa
Sarah ( gelöscht )

Hey, habe noch eine Frage...da ich nicht ganz sicher bin, ob ich mein Abi schaffe, will ich mich auch auf die Suche nach einem einjährig gelenkten Praktikumspaltz begeben...also im Bereich Sozialwesen...am besten Flüchtingshilfe.
Hat einer vor euch ein solches Praktikum schon gemacht? Könnt ihr mir irgendwelche Tipps geben?


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12.03.2005 15:58
avatar  Rakina ( gelöscht )
#2
Ra
Rakina ( gelöscht )

huhu sarah,

ja, ich habe in einjähriges gelenktes praktikum im heim gemacht. du kommst ja auch aus nrw.

was hast du denn für fragen? an tipps... einfach bewerben für ein einjähriges gelenktes praktikum, bezirksregierung anschreiben, damit die dich eintragen, das war's erstmal. ich kann dir aber später noch ausführlicher berichten, wenn du schreibst, was du schon weißt und wo du fragen hast.

lieben gruß,
Rakina


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12.03.2005 16:40
avatar  Sarah ( gelöscht )
#3
Sa
Sarah ( gelöscht )

Hey Rakina,
ja eigentlich wollte ich wissen, welche Kriterien der Praktikumsplatz erfüllen muß, da man das gelenkte Praktikum ja nicht überall machen kann, oder? Was für ein Heim war das denn, wo du Praktikum gemacht hast? Also ich meine Kinderheim, Altenheim....???


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12.03.2005 19:41
avatar  Rakina ( gelöscht )
#4
Ra
Rakina ( gelöscht )

huhu sarah,

ich hab im kinderheim gearbeitet.

sorry, wird jetzt was knapp, hab eben nen ellenlangen text geschrieben - alles weg

du brauchst einen praktikumsplatz und eine zuständige stelle (zs). im sozialwesen ist die zuständige stelle die bezirksregierung. in nrw gibt es arnsberg, detmold, düsseldorf, köln und münster.

die zs musst du über deinen praktikumsplatz und bzw. über dein einjähriges gelenktes praktikum in kenntnis setzen, du schickst dein 12er-zeugnis (zumindest bei mir, da ich die 13 nicht versucht hab - kann auch sein, dass du dann dein abschlusszeugnis hinschicken musst) hin und bekommst einen praktikumsvertrag in 3facher ausführung zugeschickt sowie die broschüre "das praktikum zum erwerb der fachhochschulreife" vom ministerium für schule, jugend und kinder des landes nrw.

einen ausgefüllten vertrag schickst du zu deiner zs, einer ist für dich und einer für deine einrichtung. mit dem vertrag tragen die dich in ihr praktikumsverzeichnis ein, du hast dann ne nummer: 05/06 - soz. das erste steht fürs jahr, das zweite für den fachbereich.

außerdem bekommst du eine art beurteilungszettel, den deine einrichtung am ende ausfüllt (nichts großartiges...), das schickst du dann zu deiner zs und bekommst danach deinen beleg über die fachhochschulreife mit den grundlagen 12er-abschluss und erfolgreiches praktikum.

die zs haben in der regel auch websites, zumindest meine (köln), ich kann dir die adressen aber auch geben.

ich schreib dir mal nen auszug aus der praktikumsausbildungs-ordnung fürs sozialwesen auf:

ziel:
-arbeitsbereiche / organisationsformen des sozialpädagogik / -arbeit
-grundkenntnisse der didaktik / methodik (was und wie)
-vorstellung der bedeutung der sozialpädagogik / -arbeit in der heutigen gesellschaft

ausbildungsinhalte:
-von art und ort des praktikums bestimmt
-unterschiedliche aufgaben der praxisstelle
-selbständige tätigkeiten

orte des praktikums:
-einrichtungen des sozial- und gesundheitswesens
-eignung der stellezur miarbeit von praktikanten
-anleitung durch fachkraft
-geeignet: tageseinrichtung für kinder, kinderheime, erholungsheime für kinder, spielplätze unter päd. anleitung, häuser der offenen tür, jugendzentren, altenhime, altenclubs, altentagesstätten, ambulante alten- und familienpflege, krankenhäuser, tageseinrichtungen für behinderte, heime für behinderte
-nicht geeignet: schulen, schulische einrichtungen, schulinternate, private haushalte, einrichtung der öffentlichen erziehung (früherziehung und früherziehungshilfe), psychiatrische stationen, einrichtungen für schwerstbehinderte

sonstiges:
-nur verrichtungen, die dem ausbildungszweck dienen und den körperlichen kräften angemessen sind
-information über anfallende verwaltungsaufgaben
-teilnahem an arbeitsbesprechungen und planungen
-reiner pflegedienst wird maximal 6 wochen anerkannt

das alles ist aber stand 7/2002, also kann sich da was geändert haben!

lieben gruß,
Rakina


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13.03.2005 09:01
avatar  Sarah ( gelöscht )
#5
Sa
Sarah ( gelöscht )

Hey Rakina,
super lieben Dank


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13.03.2005 11:37
avatar  Rakina ( gelöscht )
#6
Ra
Rakina ( gelöscht )

kein thema


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