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Keine Vergütung während der Ausbildung zur Erzieherin?
Hallo,
meine Tochter möchte eine Ausbildung zur Erzieherin machen. Dafür muß sie 2 Jahre als Sozialassistenin arbeiten und anschließend 3 Jahre als Sozialpädagogin lernen.
Ist es wahr, dass sie in dieser Zeit keine Vergütung erhält?
Muß mein geschiedener Mann weiterhin Unterhalt bezahlen (sie ist jetzt 17 und beendet die Ausbildung mit 22 Jahren)?
Hi Sandra,
wichtig wäre zu wissen, im welchem Bundesland Deine Tochter die Ausbildung machen möchte.
Allgemein kann man sagen, dass sie nach der Ausbildung zur Sozialassistenin nicht als Sozialpädagogin lernen muss. Sozialpädagogik ist ein Studium, welches meines Wissens nach acht Semester dauert.
Wenn Deine Tochte dann an einer Fachschule für Sozialpädagogik (hier wird sie dann auch Studierende genannt - ein wenig verwirrend) den Beruf der Erzieherin erlernen will hat sie zunächst zwei Jahre Schule bis zur staatlichen Prüfung. Nach bestehen dieser muss sie ein Anerkennungsjahr machen, welches in den meisten Fällen schon vergütet wird (das liegt dann an ihrem Arbeitgeber). Die Ausbildung wird mit einer mündlichen Abschlussprüfung beendet.
Da Deine Tochter somit noch vier Jahre eine unvergütete Ausbildung macht und den Status einer Vollzeitschülerin haben wird ist sie berechtigt Kindergeld zu bekommen. Das bedeutet meines wissens nach auch, dass ihr Vater (aber auch Du) ihr gegenüber Unterhaltspflichtig bleibt. Zumindestens bis zum Anerkennungsjahr.
Meine Aussagen sind teilweise spekulativ basieren aber auf eigene Erfahrungen. Am besten informiert man sich bei der Fachschule selbst. Die haben mit Sicherheit die passenden Infos. Zum Thema Kinergeld und Unterhalt kann man sich (zumindestens bei uns) an die Kindergeldkasse der Agentur für Arbeit wenden.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen!!!
Gruß,
Brain
Wegen des Unterhaltes wendest Du Dich mit Deinen fragen am besten an das für Dich zuständige Jugendamt- da bekommst du zuverlässige Aussagen.
Insgesamt war und ist die Ausbildung eine Hungerzeit und mit den neuen tarifen wird das auch nach der Ausbildung nicht viel besser (ich selbst bin staatlich anerkannte Erzieherin und habe noch Sozialpädagogik studiert und werde ab Oktober noch weniger verdienen als es bisher gewesen wäre). Aus heutiger Sicht würde ich eher von diesem Weg abraten, da man sehr lange nichts verdient, ob mit oder ohne Studium ist es ein langer weg, und nach Abschluss auch sehr viel Glück haben muss adäquat bezahlt zu werden.
Alles Gute für Deine Tochter!
>Hi Sandra,
>wichtig wäre zu wissen, im welchem Bundesland Deine Tochter die Ausbildung machen möchte.
>Allgemein kann man sagen, dass sie nach der Ausbildung zur Sozialassistenin nicht als Sozialpädagogin lernen muss. Sozialpädagogik ist ein Studium, welches meines Wissens nach acht Semester dauert.
>Wenn Deine Tochte dann an einer Fachschule für Sozialpädagogik (hier wird sie dann auch Studierende genannt - ein wenig verwirrend) den Beruf der Erzieherin erlernen will hat sie zunächst zwei Jahre Schule bis zur staatlichen Prüfung. Nach bestehen dieser muss sie ein Anerkennungsjahr machen, welches in den meisten Fällen schon vergütet wird (das liegt dann an ihrem Arbeitgeber). Die Ausbildung wird mit einer mündlichen Abschlussprüfung beendet.
>Da Deine Tochter somit noch vier Jahre eine unvergütete Ausbildung macht und den Status einer Vollzeitschülerin haben wird ist sie berechtigt Kindergeld zu bekommen. Das bedeutet meines wissens nach auch, dass ihr Vater (aber auch Du) ihr gegenüber Unterhaltspflichtig bleibt. Zumindestens bis zum Anerkennungsjahr.
>Meine Aussagen sind teilweise spekulativ basieren aber auf eigene Erfahrungen. Am besten informiert man sich bei der Fachschule selbst. Die haben mit Sicherheit die passenden Infos. Zum Thema Kinergeld und Unterhalt kann man sich (zumindestens bei uns) an die Kindergeldkasse der Agentur für Arbeit wenden.
>Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen!!!
>Gruß,
>Brain
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