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Schwanger im Berufspraktikum (dringend)
GH
GH
(
gelöscht
)
Details
Laut § 5 MuSchG (müsste mal im Rechtskundeunterricht drangewesen sein) solltest du dem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald die Schwangerschaft feststeht (wobei ihn der Geburtstermin vermutlich nicht mehr sonderlich interessiert, wenn du bis dahin nicht mehr an der Stelle bist ...)
diese Regelung ist m.E. verständlich, er muss sich normalerweise ja auch um Mutterschutzvertretung kümmern, bestimmte Tätigkeiten sind für Schwangere verboten usw.
Alles Gute für dich (und deine/n Kleine/n)
GH
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