Schwanger im Berufspraktikum (dringend)

03.06.2004 21:11
avatar  Tina ( gelöscht )
#1
Ti
Tina ( gelöscht )

Liebe Leser,
muss ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber melden wenn ich im Berufspraktikum bin. Oder ist es keine Pflicht da die Ausbildung eh bald abgeschlossen ist. Und man sieht ja auch noch nichts...


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03.06.2004 22:05
avatar  GH ( gelöscht )
#2
GH
GH ( gelöscht )

Laut § 5 MuSchG (müsste mal im Rechtskundeunterricht drangewesen sein) solltest du dem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald die Schwangerschaft feststeht (wobei ihn der Geburtstermin vermutlich nicht mehr sonderlich interessiert, wenn du bis dahin nicht mehr an der Stelle bist ...)
diese Regelung ist m.E. verständlich, er muss sich normalerweise ja auch um Mutterschutzvertretung kümmern, bestimmte Tätigkeiten sind für Schwangere verboten usw.
Alles Gute für dich (und deine/n Kleine/n)
GH


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