Zulassung zum Kolloquium

06.10.2004 20:18
avatar  iceblue ( gelöscht )
#1
ic
iceblue ( gelöscht )

hallo. und zwar ist eine Kollegin von mir letztes Jahr nicht zum Kolloquium zugelassen worden. sie war während einer blockwoche zwei Tage krank und konnte nicht nach Berlin mitfahren. ´da ihr dann die vorgegebene Stundenanzahl gefehlt hat, haben sie sie nicht zugelassen. bin jetzt auch im Anerkennungsjahr. Können die Lehrer dies einfach so entscheiden? oder kann man dagegen angehen? würde mich über eine Antwort freuen


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07.10.2004 00:05
avatar  Neudinho ( gelöscht )
#2
Ne
Neudinho ( gelöscht )

Hallo iceblue,

an den zwei Fehltagen dürfte es nicht gelegen haben...
Bis zum 1. Juli mußten wir eine bestimmte Zahl von Arbeitstagen (180?) (zu denen auch die Seminartage zählten) absolviert haben, um zum Kolloqium zugelassen zu werden. WEr die zu dem Stichtag nicht beisaqmmen hatte, konnte sein Kolloqiuim erst dementsprechend später ablegen.

Gruß
Neudinho


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09.10.2004 10:29
avatar  iceblue ( gelöscht )
#3
ic
iceblue ( gelöscht )

hallo. Vielen dank. Ich weiß nur das die Lehrer dies als Begründung angegeben haben. Hoffe mal das wir alle fit bleiben. mfg ieblue


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