externe Prüfung auch als FS-Schülerin möglich?

16.10.2004 15:46
avatar  Marion ( gelöscht )
#1
Ma
Marion ( gelöscht )

Moin,

stecke gerade in der Mittelstufe meiner Erzieherinnen-Ausbildung (Schl.-Hol.) und hab gehört, das man sich auch einfach nur zur Abschlussprüfung anmelden kann, wenn man mindestens ein Jahr die FS besucht und ein 1/2 jähriges Praktikum absolviert hat. Stimmt das?
Weiß jemand, ob mir für die "verkürzte" Ausbildung dann auch Wartesemester beim Sozialpädagogikstudium angerechnet werden?
Wie muss ich vorgehen, wenn ich die Ausbildung verkürzen möchte?

>>Wär super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte, da ich mich mit dieser Gedankenspielerei gerade ziemlich festfahre.

Lieber Gruß, Marion


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16.10.2004 17:04
avatar  Kolja Richter ( gelöscht )
#2
Ko
Kolja Richter ( gelöscht )

>stecke gerade in der Mittelstufe meiner Erzieherinnen-Ausbildung (Schl.-Hol.) und hab gehört, das man sich auch einfach nur zur Abschlussprüfung anmelden kann, wenn man mindestens ein Jahr die FS besucht und ein 1/2 jähriges Praktikum absolviert hat. Stimmt das?

Ich komm aus NRW, kann dir also nicht sagen, was in Schleswig-Holstein Sache ist. Aber hier gibt es die sogenannte Nichtschülerprüfung. Da darfst du beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen direkt die Abschlussprüfungen des zweiten Fachschulejahres machen, und ins Anerkennungsjahr einsteigen. Du sparst dir also den fachschulischen Teil des Ausbildung komplett.

Allerdings ist das kein Weg, über den ein Fachschüler seine Ausbildung verkürzen kann. Die Nichtschülerprüfung richtet sich nämlich an Menschen, die ihr fachliches Wissen Können auf einem anderen Weg erworben haben als über den Besuch einer Fachschule. Es gilt: Wenn ein Prüfling durch die Nichtschülerprüfung den Abschluss schneller erhielt, als wenn er eine reguläre Ausbildung gemacht hätte, so darf er nicht zugelassen werden. Wenn du also z.B. Grundschulpädagogik studiert hast, und nach dem 1. Staatsexamen feststellst, dass der Lehrerberuf nichts für dich ist, darfst du es mit einer Nichtschülerprüfung zum Erzieher versuchen. Wenn du nach der mittleren Reife einfach keinen Bock auf Fachschule hast, und deinen Abschluss im Schnelldurchgang machen willst, darfst du keine Nichtschülerprüfung machen. Ich könnte mir vorstellen, dass in Schleswig-Holstein ähnliches gilt.

>Wie muss ich vorgehen, wenn ich die Ausbildung verkürzen möchte?

Sprich mit deiner Bildungsgangleiterin über dieses Anliegen. Über Möglichkeiten, die Ausbildung durch eine vorgezogene Prüfung zu verkürzen, sollte sie informiert sein, denn solche Prüfungen werden schließlich von staatlichen Schulen durchgeführt.


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19.10.2004 14:34
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#3
Ma
Marion ( gelöscht )

bis jetzt weiß ich alles nur vom Hörensagen...

es soll die Möglichkeit des Verkürzens geben, das hat aber bis jetzt wohl nur eine Person in SH gemacht. Aus Gründen des Datenschutzes weiß ich jedoch nicht wer das sein soll und wie ich mich an die Person wenden kann.

Fakt ist, dass die Anzahl der Schüler für die Fachstunden der Lehrer wichtig ist (--> Schulbudget!).
Wenn ich jetzt meine Ausbildung verkürzen würde (was möglich sein soll!), ginge meiner Schule Geld durch die Lappen. Villeicht habe ich auch gerade darum abweichende Antworten aus der Lehrerschaft erhalten ("Verkürzen geht nicht, jedoch Externenprüfung; ist aber nicht empfehlenswert..." und "es gibt in SH die Möglichkeit des Verkürzens, ich kenne mich jedoch nur in einem anderen Bundesland damit aus...")

Hab leider keinen Plan, an wen ich meinen Antrag stelle (Wenn meine Direktorin mir nicht weiterhelfen kann (will?)).
Vielleicht Kultusministerium?


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19.10.2004 20:01
avatar  Kolja Richter ( gelöscht )
#4
Ko
Kolja Richter ( gelöscht )

Für eine Externenprüfung musst du dich an deine Bildungsgangleiterin wenden. Es gibt da keine andere Möglichkeit, es sei denn, du willst du Schule wechseln. Mich würde interessieren, warum eine Externenprüfung nicht empfehlenswert sein soll. Meinen die das generell oder nur auf deinen Fall bezogen? Ob eine Externenprüfung in deinem Fall empfehlenswert ist, kann ich natürlich nicht beurteilen. Aber es gibt Fälle, in denen so eine Prüfung sehr sinnvoll ist. Genau aus dem Grund hat der Gesetzgeber diese Möglichkeit ja geschaffen. Wenn deine Lehrer das als Pauschalurteil gemeint haben, dann ist das eine unqualifizierte Position.

Andere Möglichkeiten der Verkürzung der Ausbildung kenne ich nicht. Ich habe einmal gehört, dass man unter bestimmten Umständen das Anerkennungsjahr verkürzen kann. Da man aber die selbe Anzahl an Praxisaufgaben bewältigen muss, kann ich mir nicht vorstellen, wie das praktisch gehen soll.

Eine Idee hätte ich noch. Deine Bezirksregierung müsste dir weiterhelfen können. An die wenden sich zum Beispiel Ausländer, die ihre ausländische Erzieherausbildung hier in Deutschland anerkennen lassen wollen. Oder eben Leute, die eine Externenprüfung machen wollen. Das muss nämlich von der Bezirksregierung genehmigt werden. Wenn es noch irgendwelche andere Möglichkeiten gibt, die Ausbildung zu verkürzen, dann müsste die Bezirksregierung davon wissen.


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02.10.2004 17:43
avatar  Marion ( gelöscht )
#5
Ma
Marion ( gelöscht )

Um deine Frage zu beantworten:

Die Externen Prüfung sei nicht sinnvoll, da man sich ja auch nicht von einem nicht ausgebildeten Arzt operieren lassen möge, war ein Kommentar. Weiter hieß es, ich müsse ja selbst wissen, was es bei der heutigen Wirtschaftslage bedeute, wenn ich mich bewerbe und in meinem Zeugnis darauf hingewiesen werde, dass ich NUR als externe Schülerin an der Prüfung teilgenommen habe, bla, bla,bla,...


Mittlerweile glaube ich, die wollten nur ablenken (ich hab mich nämlich mal schlau gemacht!). Denn ich kann auch als Schüler einen Antrag an die Schule stellen, die hat dann aber auch die Entscheidungsgewalt ob sie ihn annimmt oder ablehnt.

Wenn ich jetzt z.B. durch Krankheit die Mittelstufe aussetzen musste, danach aber gleich in der Oberstufe ansetzen möchte, so kann ich mich zur Externenprüfung anmelden. Das ist bei guten Leistungen aus der US wohl nicht so das Problem.
Wenn man nun aber keine so guten Gründe vorzuweisen hat (trotz Berufserfahrung, sozialer Kompetenz und guter Noten) ist es bisweilen schwierig.

Ich hoffe das Thema jetzt abschließen zu können.
Schade, dass meine Schule mir meinen Erkenntnisweg so steinig gemacht hat und ich mich anderwitig informieren musste.
-Danke für dein Engagement -

Um noch eine abschließende Frage zu strellen:
Woher kennst du dich so gut aus?


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02.10.2004 20:41
avatar  Kolja Richter ( gelöscht )
#6
Ko
Kolja Richter ( gelöscht )

>Die Externen Prüfung sei nicht sinnvoll, da man sich ja auch nicht von einem nicht ausgebildeten Arzt operieren lassen möge, war ein Kommentar.

Auch ein Arzt kann je nach Begabung und Fleiß sein Studium schneller oder langsamer abschließen. Dass Erzieher gut ausgebildet sein sollen, ist eine berechtige Forderung. Fragwürdig ist allerdings die These, dass diese gute Ausbildung nur an der Fachschule zu haben ist. Für jemanden, dessen Job an dieser Behauptung hängt, ist das natürlich ein verständlicher Wunsch. Das ändert nichts an der Tatsache, dass der Staat diese Möglichkeit geschaffen hat und Absolventen der Nichtschülerprüfung in vollem Umfang anerkennt. Das sollte für deine Lehrer eine gewisse Relevanz haben, da sie immerhin Staatsdiener sind.

>Weiter hieß es, ich müsse ja selbst wissen, was es bei der heutigen Wirtschaftslage bedeute, wenn ich mich bewerbe und in meinem Zeugnis darauf hingewiesen werde, dass ich NUR als externe Schülerin an der Prüfung teilgenommen habe, bla, bla,bla,...

Kurzer Blick in mein Abschlusszeugnis: Da stehen die Noten in den einzelnen Fächern... die der fachpraktischen Prüfung... nein... die Nichtschülerprüfung ist nirgendwo erwähnt. Ich hätte allerdings keine Hemmungen, sie gegenüber einem Arbeitgeber zu erwähnen.

>Mittlerweile glaube ich, die wollten nur ablenken (ich hab mich nämlich mal schlau gemacht!). Denn ich kann auch als Schüler einen Antrag an die Schule stellen, die hat dann aber auch die Entscheidungsgewalt ob sie ihn annimmt oder ablehnt.

Viele Schulen machen nicht gerne Nichtschülerprüfungen.

>Um noch eine abschließende Frage zu strellen:
Woher kennst du dich so gut aus?

Weil ich eine Nichtschülerprüfung gemacht habe.


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