Frage zur Zulassung zur Nichtschülerprüfung

13.12.2004 09:15
avatar  Tina ( gelöscht )
#1
Ti
Tina ( gelöscht )

Wer kennt sich mit den Rechtsgrundlagen aus?
In der APO- BK steht im § 5
(3) Den Bildungsgang können auch Studierende besuchen, die sich in einem Berufsausbildungsverhältnis befinden, wenn der Unterricht in den beteiligten Bildungsgängen inhaltlich verknüpft wird. Die erforderliche Berufstätigkeit muss bei der Zulassung zum Fachschulexamen nachgewiesen werden (§ 9 Abs. 8)
Was hast das genau? Muss man vor dem Studium eine Berufsausbildung haben und dort mindestens ein Jahr gearbeitet haben? Oder reicht da auch das einjährige gelenkte Praktikum?
Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet.


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