Vorraussetzungen "Privater Träger der Jugendhilfe"

09.04.2006 12:03
avatar  Ludwig ( gelöscht )
#1
Lu
Ludwig ( gelöscht )

Was sind die Vorraussetzungen, um einen "privaten Träger der Jugendhilfe" zu gründen? Kann ich dies als Erzieher tun oder muß ich dafür mindestens Sozialpädagoge sein? Ich würde gerne privat verschiedene Dienste im Bereich Jugendarbeit anbieten: Darf ich mein pädagogisches Privatunternehmen "privater Träger der Jugendhilfe" nennen oder ist der Begriff irgendwie rechtlich geschützt? Gruß, ludwig


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09.04.2006 14:26
avatar  Unbekannt ( gelöscht )
#2
Un
Unbekannt ( gelöscht )

Text von Herrmännchen Lutz sollte gelöscht werden.
Hat ja nun wirlich nichts mit dem Hintergrund dieses Forums zu tun.
Oder???


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