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Erzieherinnenausbildung in der Euregio
Es gibt mindestens 17 Euregios, d.h. Bereiche an den deutschen Grenzen, in denen Regionen auf der deutsche und der/den Nachbarländern Deutschlands zusammengeschlossen sind und grenzüberschreitend arbeiten. Die Euregio Maas/Rhein umfasst Teile der Länder Deutschland/Belgien/Niederlande (mehr als 4 Mio Einwohner). Jede Euregio hat einen Euregiorat. Vielleicht kann der folgende Resolutionstext für den einen oder anderen Leser Motivation sein, sich in seiner Euregio um eine ähnliche Resolution zu bemühen. Der Weg ist schwierig und langwierig, aber im Interesse des Ziels lohnend.
"Resolution des Rates der Euregio Maas-Rhein :
Der EUREGIORAT Maas-Rhein in seiner Sitzung vom 02.02.00, nach eingehender Beratung im Ausschuss für soziokulturelle Angelegenheiten :
BEFÜRWORTET
dass die Ausbildungsnormen an den europäischen Hochschulen im Sinne der European Credit Transfer System (ECTS) angeglichen werden;
dass z.B. im Zuge der Diskussion um die Neuordnung der Erzieherausbildung seitens der deutschen Kultusministerkonferenz eine Anhebung des Ausbildungsniveaus auf den europäischen Stanmdard ermöglicht wird.
Dadurch kann der Weg zu einer Kooperation der Fachhochschulen, an denen pädagogisches Personal ausgebildet wird, in dem kulturhistorisch zusammengewachsenen Raum der Euregio Maas-Rhein geebnet werden.
Unter Beibehaltung der natiuonalen Ausbildungsordnungen ist die Entwicklung von Ausbildungsmodulen möglich, so dass im Sinne des ECTS eine euregionale Erzieherausbildung entworfen werden könnte und damit die in den Römischen, Maastrichter und Amsterdamer Verträgen angesprochenen Rechte auch für das pädagogische Fachpersonal beansprucht werden könnten.
BEGRÜNDET DIESE RESOLUTION
Am 17.06.97 wurde in Amsterdam der neue Vertrag für Europa geschlossen. Darin verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten u.a. dazu,
- die letzten Hindernisse der Freizügigkeit zu beseitigen
- die Qualifizierung und Flexibilität der Arbeitnehmer sowie die Anpassung
der Arbeitsmärkte an die Erfordernisse des wirtschaftlichen Wandels zu fördern,
- Maßnahmen zu ergreifen, um Pilotprojekte im Bereich der Beschäftigung zu finanzieren.
Bereits am 16.07.85 hat der rat der Europäischen Gemeinschaften darauf verwiesen, dass die beruflichen Bildungssysteme ständig an die neuen Gegenheiten anzupassen seien, die sich aus den Auswirkungen des technologischen Wandels auf Beschäftigung und Tätigkeitsinhalte ergäben (81/386 EWG). Im Jahr 1990 machte die Kommission der Europäischen Gemeinschaften deutlich, dass Erzieherinnen und Erzieher für eine gute Kinderbetreuung ausschlaggebend seien und ihnen daher gleiche Ausbildungs- und Arbeitsformen gesichert werden sollten. Die Verwirklichung dieser Forderung wäre ein erster Schritt im Hinblick auf eine mögliche euregionale Kooperation zwischen den Hochschulen in Belgien, in den Niederlanden und den bisherigen Fachschulen für Sozialpädagogik dieses Kulturraumes.
In grenzüberschreitender Zusammenarbeit w#re eine Erarbeitung von Modulen denkbar, durch deren Nachweis Erzieher befähigt wären, in einem belgischen Kindergarten, einer niederländischen basisschule oder einem deutschen Kindergarten gleichberechtigt und ohne weitere Prüfungen zu arbeiten.
Gerade dadurch könnten sie schon Kindern ein Beispiel für die geforderte Mobilität und Zusammenarbeit auf euregionaler Ebene vorleben und einen gegenseitigen Austausch von Kindergruppen fördern. Mit einer Angleichung amn den europäischen Standard wäre den Erzieherinnen und Erziehernm endlich die Wahrnehmung ihrer in Artikel 48 der Röischen Verträge genannten Rechte möglich, die einen der wichtigsten Zugänge von EU-Arbeitnehmern in der Gleichberechtigung mit Inländern sehen (ABL.I.257, 10.10.68). Aufgrund des gleichen Bildungsniveaus und der inhaltlichen Übereinstimmung der Ausbildungsinhalte wäre unter Berücksichtigung der 2.Anerkennungsrichtlinie (92/51/EWG) nach dem Wegfall der poltischen Grenzen auch die bisher existierende Bildungsbarriere in der EU für diese Beschäftigungsgruppe beseitigt.
Ausserdem würde damit die auch der Forderung nach Freizügigkeit, wie sie in den Amsterdamer Verträgen empfohlen wird, entsprochen.
BESCHLIESST
- diese Resolution an die zuständigen Europäischen Kommissionen weiterzuleiten,
- diese Resolution ebenfalls dem Kultusminister des Landes Nordrhein-Westfalen und der ständigen deutschen Kultusministerkonferenz zu übermitteln."
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