Position der KEG zur Erzieherinnenausbildung

19.07.2000 19:46
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Position der Katholischen Erziehergemeinschaft Deutschlands (KEG) zur Ausbildung der Erzieher/innen

Staatlich anerkannte Erzieher/innen haben als sozialpädagogische Fachkräfte einen wesentlichen Anteil zu leisten, damit Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene befähigt werden, ihr Leben im heutigen Europa zu gestalten.
Die Ausbildung staatlich anerkannter Erzieher/innen muss daher sozialpädagogische Ausbildungsinhalte garantieren, die sich sowohl an der Praxis als auch an der wissenschaftlichen Forschung orientieren. Darüber hinaus muss sie den jeweiligen individuellen Lebensläufen sowie den erworbenen Kompetenzen der Studierenden Rechnung tragen.

Aus diesen Prämissen lassen sich folgende Positionen ableiten:

1. Zugangsvoraussetzung:
Die Zugangsvoraussetzungen sind bundesweit geregelt. Mittelfristig soll als Zugangsvoraussetzung die Fachhochschulreife und eine sozialberufliche Grundbildung angestrebt werden. Damit wird eine mindestens zweijährige Vorlaufphase, aufbauend auf dem mittleren Schulabschluss, garantiert. Bewerber mit nicht einschlägiger Fachhochschulreife (z.B. Abiturienten, Seiteneinsteiger aus anderen Berufen) können die sozialberufliche Grundbildung auch während des ersten halben Jahres der Fachschul-/Fachakademieausbildung durch ein einschlägiges, schulisch begleitetes Praktikum erwerben.

2. Dauer der Ausbildung:
Die Ausbildung an der Fachschule/Fachakademie für Sozialpädagogik dauert drei Jahre und enthält praktische und theoretische Ausbildungsansteile. Die Absolventen erhalten nach bestandener Prüfung neben der staatl. Anerkennung die Zugangsberechtigung zum 3. Semester an einschlägigen Fachhochschulstudiengängen.

3. Breitbandausbildung:
Die Ausbildung zum/zur Erzieher/in ist eine Breitbandausbildung. Nur so kann sich der /die Erzieher/in den vielfältigen Aufgaben, wie sie zum Beispiel im KJHG formuliert sind, immer neu und flexibel stellen. Das bedeutet, dass Schlüsselqualifikationen über die in der Rahmenvereinbarung genannten hinaus erlernt werden müssen. Unter anderem sind dies:
- die Fähigkeit zur selbstständigen Tätigkeit in allen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern (vorschulische und
außerschulische Erziehung, Erwachsenenbildung);
- die Fähigkeit zur sozialpädagogischen Arbeit mit fest strukturierten Gruppen von Kindern, Jugendlichen und
jungen Erwachsenen;
- die Fähigkeit zur sozialpädagogischen Arbeit in der Grundschule.
Die Länder sind dabei für die Umsetzung verantwortlich, und die Berufsverbände erwarten, dabei beteiligt zu werden. In diesem Zusammenhang sind die Grundlagen der Erwachsenenbildung zu berücksichtigen und der meist noch übliche Fächerkanon zugunsten von Lerngebieten aufzugeben.

4. Verzahnung von Praxis und Theorie:
Schule und Praxis müssen so miteinander verzahnt sein, dass beide der angestrebten sozialpädagogischen beruflichen Qualifikation dienen, d. h. die Praktika müssen in die Schulorganisation eingebunden werden. Die Einbettung der Praktika in die Lernfelder sowie die Erstellung eines Ausbildungsplanes müssen einheitlich geregelt sein. Fachschule/Fachakademie einerseits und Praxisstelle andererseits ergänzen sich und behalten dabei ihren je eigenen Bildungsauftrag. Gemeinsam führen sie zur Professionalität.
Dazu ist ist es jedoch notwendig, dass Lehrkräfte und Praxisanleiter/innen sich zusätzlich qualifizieren, um dadurch befähigt zu werden, die o. g. Aufgaben der gegenseitigen Einbindung wahrzunehmen.

5. Weiterqualifizierung:
Im Sinne der "intelligenten Institution" und des lebenslangen Lernens soll die Breitbandausbildung zur Erzieherin durch weitere berufsbegleitende Qualifikationen bausteinartig die grundlegenden Inhalte der Ausbildung von Erzieher/innen ergänzen. Dazu ist ein Einvernehmen der zuständigen Ministerien notwendig. Entsprechende Regelungen sollten mindestens Bausteine zur qualifizierten Anleitung von Praktikanten sowie solche zur Leitung einer Einrichtung vorsehen.

6. Im Hinblick auf die europäischen Vorgaben einerseits und die Vergleichbarkeit innerhalb der Bundesrepublik andererseits muss die Ausbildung zum/zur Erzieher/in noch einheitlicher strukturiert sein als dies bisher in den Rahmenrichtlinien zum Ausdruck kommt. Die Erzieher/innenausbildung in Deutschland muß mit der Erzieher/innenausbildung in anderen EU-Ländern vergleichbar sein.


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