Kann ich mit meinen Ausbildungen die Gruppenleitung übernehmen?

01.09.2003 15:20
avatar  Arbeitsmaus ( gelöscht )
#1
Ar
Arbeitsmaus ( gelöscht )

Hallo,
ich habe ein Angebot bekommen eine Kindergruppe zu leiten, weiß aber nicht, ob das mit meiner Ausbildung möglich ist.
Ich bin staatlich geprüfte Sozialassistentin in Kinderpflege, Diplom-Erziehungsberaterin und Diplom-Sozialpädagogische Beraterin.
Was meint Ihr, ist es hiermit rechtlich möglich eine Gruppe zu leiten?

Liebe Grüße Arbeitsmaus


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01.09.2003 20:15
avatar  Kolja Richter ( gelöscht )
#2
Ko
Kolja Richter ( gelöscht )

Um was für eine Kindergruppe handelt es sich denn? Das muss man schon wissen, um deine Frage beantworten zu könnnen. In der offenen Jugendarbeit gelten z.B. andere Regeln als in Kindertagesstätten oder Heimen. Wieder anders ist die Situation, wenn du z.B. in Sportverein das Kinderschwimmen leiten willst.

Ich vermute einfach, dass du Gruppenleiterin in einem Kindergarten, in einer Kita, oder in einem Hort werden willst. In NRW und Rheinland-Pfalz ist das rechtlich so geregelt: Du musst Erzieherin oder Diplom Sozialpädagogin sein. Wenn Du in einem sozialen Brennpunkt arbeitest, kannst du auch als Sozialarbeiterin eine Gruppenleitung übernehmen. In einer intergrativen Einrichtung auch als Heilpädagogin.

Ich vermute, dass deine Ausbildung zur Sozialassistentin dir nur erlaubt, als Ergänzungskraft zu arbeiten. Ich vermute ferner, dass es sich bei der Diplom-Erziehungsberaterin und der Diplom-Sozialpädagogischen Beraterin um Zusatzausbildungen handelt, die eine grundständige Erzieherausbildung zwar sinnvoll bereichern aber eben nicht ersetzen dürfen.

Es gibt einen sicheren Weg, wie du herausfinden kannst, ob deine Qualifikation in deinem Bundesland anerkannt wird. Du wendest dich (zunächst telefonisch) an deine Bezirksregierung. Nach endlosem Weiterverbinden wirst du dort jemanden erreichen, der dir ganz genau sagen kann, ob deine Qualifikation ausreicht.

Viel Glück!

>Hallo,
>ich habe ein Angebot bekommen eine Kindergruppe zu leiten, weiß aber nicht, ob das mit meiner Ausbildung möglich ist.
>Ich bin staatlich geprüfte Sozialassistentin in Kinderpflege, Diplom-Erziehungsberaterin und Diplom-Sozialpädagogische Beraterin.
>Was meint Ihr, ist es hiermit rechtlich möglich eine Gruppe zu leiten?
>Liebe Grüße Arbeitsmaus


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01.09.2003 20:37
avatar  Arbeitsmaus ( gelöscht )
#3
Ar
Arbeitsmaus ( gelöscht )

Ich arbeite in einem Kindergarten.
Als Erziehungsberaterin und als Sozialpädagogische Beraterin kann ich mich auch selbständig machen, das weiß ich schon mal.
Beim Arbeitsamt habe ich herausgefunden, daß ich in Heimen Kitas, Kigas, der JVA usw. arbeiten kann. Eben wie Erzieher oder Sozialpädagogen auch. Aber ich kann nirgends etwas über Gruppenleitung finden.
Aber ich nehme an, wenn man sich selbständig machen kann darf man bestimmt auch eine Gruppe leiten, oder?
Ich habe keine Ahnung und muß mich bis Montag entscheiden.


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01.09.2003 20:40
avatar  Arbeitsmaus ( gelöscht )
#4
Ar
Arbeitsmaus ( gelöscht )

Beide Ausbildungen Erziehungsberater und Sozialpädagogischer Berater sind eigenständige Ausbildungen, keine Fortbildungen. Man muß keine speziellen Vorkenntnisse haben.
Vielleicht hilft das ja weiter!?


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